In wenigen Tagen geht das Jahr zu Ende und vielerorts steigt die Vorfreude aufs Silvesterfeuerwerk. Damit der Jahreswechsel für alle unbeschwert und sicher bleibt, ist ein sorgsamer und sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern wichtig. Anderenfalls drohen schwere Verletzungen oder Brände, denn Feuerwerksraketen und Böller sind pyrotechnische Gegenstände mit zum Teil explosionsgefährlichen Stoffen oder Stoffgemischen.

Auch Händler, die Feuerwerkskörper anbieten, tragen eine besondere Verantwortung. Sie müssen beim Verkauf und bei der Lagerung strenge Sicherheitsvorschriften einhalten. Nur so lässt sich gewährleisten, dass ausschließlich geprüfte und ordnungsgemäß gekennzeichnete Produkte in die Hände der Verbraucherinnen und Verbraucher gelangen.

„Silvesterfeuerwerk gehört für viele zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu. Doch Sicherheit hat immer Vorrang. Wer Feuerwerkskörper verkauft oder zündet, sollte sorgfältig auf geprüfte Ware und auf einen verantwortungsvollen Umgang achten. Unser Ziel ist, dass alle Sachsen gesund und fröhlich ins neue Jahr starten – ohne vermeidbare Unfälle“, so Wirtschaftsminister Dirk Panter.

Um die Gefahren zu minimieren, unterliegt der Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen strengen gesetzlichen Vorschriften. Zur Unterstützung der Händler hat das Wirtschaftsministerium das Informationsblatt „Hinweise zum Verkauf von Feuerwerkskörpern“ aktualisiert. Es fasst die wichtigsten Anforderungen für den Verkauf der Kategorien F1 (z. B. Wunderkerzen) und F2 (z. B. Silvesterböller und Raketen) zusammen.

Die Broschüre informiert über Kennzeichnungspflichten, Lagerungsvorschriften und Sicherheitsinformationen, die sowohl Händler als auch Kundschaft beachten sollten. Das Faltblatt steht in der Broschürendatenbank der Sächsischen Staatsregierung zum kostenlosen Download bereit.

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