Für Geflügelhaltungen mit Hühnern und Puten besteht eine Impfpflicht gegen die atypische Geflügelpest Newcastle Disease. Leipzigs Veterinäramt bittet aus aktuellem Anlass alle Geflügelhalter, die Aktualität der Impfung im eigenen Bestand zu überprüfen. Dies gilt auch für Taubenbestände. Seit Ende Februar kommt es in Brandenburg und Bayern zu Ausbrüchen der Viruskrankheit in Wirtschaftsgeflügelhaltungen. Die Ermittlungen zu den Eintragsursachen laufen noch.

Die Newcastle Disease (Newcastle-Krankheit) ist eine hochansteckende anzeigepflichtige Viruskrankheit von Hühnern und Puten. Auch Enten, Gänse, Strauße oder Tauben sind empfänglich. Sie richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großen Schaden an, sondern führt auch zu wirtschaftlichen Folgen für Tierhalter und ganze Regionen. Betroffene Bestände müssen sofort getötet werden. Rund um den Seuchenherd sind großräumige Sperren notwendig.

Bekämpft wird die Krankheit nach der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest. Das Einhalten und Optimieren strenger Biosicherheitsmaßnahmen senkt das Risiko eines Eintrages. Stall, Geräte, ggf. Fahrzeuge müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Zudem sollte im Stall betriebseigene Schutzkleidung verwendet und diese regelmäßig ausreichend heiß gewaschen werden. Das Schuhwerk sollte ausschließlich für Stall und Auslauf genutzt werden.

Grundsätzlich muss der Zugang zu Stall und Tieren auf die notwendigen Personen beschränkt werden. Futter, Einstreu, Stall und Außengehege sollte vor Wildvögeln geschützt werden. Bei Erkrankungen oder Auffälligkeiten des Geflügels sollte ein Tierarzt hinzugezogen werden. Wenn es zu erhöhten Tierverlusten kommt, sollte unverzüglich das Veterinäramt der Stadt Leipzig unter 0341 123-3751 oder veterinaeramt@leipzig.de informiert werden.

Das Virus hat geringes zoonotisches Potential – das heißt, es kann auf den Menschen übertragen werden, gilt jedoch als ungefährlich. Eine Infektion kann beim Menschen eine Bindehautentzündung hervorrufen, die im Allgemeinen sehr mild verläuft. Zu beachten sind deshalb die grundsätzlichen Hygieneregeln, tote Vögel nicht mit bloßen Händen anzufassen und das regelmäßige Waschen der Hände mit Wasser und Seife, insbesondere nach Tierkontakt.

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