Der Männertag wird Folgen haben. Der Ökolöwe hat jetzt eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Amt für Umweltschutz Leipzig bei der Landesdirektion Leipzig eingereicht. Grund sind die ungenehmigten Motorbootfahrten im Floßgraben, die am 14. Mai auch von NuKla e.V. im Video festgehalten wurden. Selbst das RanaBoot, das hier bei Sonnenschein unterwegs war, hätte gar nicht fahren dürfen.

Denn nachdem das Umweltschutzamt der Stadt Leipzig per 1. Mai wieder eine Ausnahmegenehmigung für das RanaBoot ausgegeben hatte, obwohl die Allgemeinverfügung für den Floßgraben 2015 ausdrücklich keine Durchfahrten für Motorboote zuließ, hatte der Ökolöwe Leipzig Widerspruch eingereicht. Doch weder darauf scheint das Amt für Umweltschutz reagiert zu haben, noch gab es am 14. Mai irgendeine Art wirksame Kontrolle des Motorbootsverkehrs im Floßgraben. Nicht mal an den Schleusen, durch die die Motorboote fahren müssen, wird nach einer Genehmigung zum Befahren des Schutzgebietes Auenwald gefragt.

Der Männertag 2015 steht dabei nur symptomatisch für das, was an Feiertagen und Wochenenden auf Pleiße und Floßgraben passiert. Denn diese Art unkontrollierte Nutzung der Gewässer im Auenwald war schon 2014 festgestellt worden. Das Umweltdezernat hatte zwar angekündigt, mit besseren Kontrollen reagieren zu wollen. Aber was am Himmelfahrtstag zu sehen war, unterschied sich in nichts von den Übertretungen, die auch 2014 schon zu massiven Störungen im Eisvogelrevier geführt haben.

Der Ökolöwe mit Galgenhumor zu dieser amtlichen Nichtkontrolle: “An Himmelfahrt war es wieder soweit: Auf den Leipziger Gewässern wurde gepaddelt und gerudert, was das Zeug hielt. Auch auf dem Floßgraben, dem beliebten grünen Flüsschen, das direkt aus der Stadt von der Pleiße hinein in den Cospudener See fließt. Wunderbar. Das dachten sich auch so einige Motorbootskapitäne. Sie kamen mit Schlauchbooten und Außenbordmotor oder mit Elektromotor am Ruderboot. Und ohne Sondergenehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Die wäre theoretisch auch kaum zu bekommen gewesen: Der Floßgraben gehört zu einem europäischen Vogelschutzgebiet, in dem seit März eine Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig gilt, welche die Befahrung mit Motorbooten ausdrücklich ausschließt. – Doch die untere Naturschutzbehörde selbst nimmt es offenbar nicht so genau mit den Naturschutzgesetzen: Erst kürzlich hatte sie der Firma RANAboot GmbH eine Sondergenehmigung für die Befahrung des Floßgrabens mit Motorbooten erteilt. Damit verstieß Leipzig gegen die eigene Allgemeinverfügung und jegliches Naturschutzrecht. Daher war der Ökolöwe direkt in Widerspruch gegangen. Trotzdem schienen am ‘Herrentag’ auch diese Boote zu fahren.”

Auch keines der RanaBoote hätte am 14. Mai also im Floßgraben fahren dürfen.

„Unser Widerspruch vom 11. Mai hat aufschiebende Wirkung: Das heißt, bis die untere Naturschutzbehörde über seine Rechtmäßigkeit entscheidet, muss die Genehmigung für die RANAboot GmbH ausgesetzt werden. Dass dies offensichtlich nicht geschah und darüber hinaus weitere Motorboote ohne jegliche Kontrolle durch die Stadt den Floßgraben passieren konnten, grenzt an Arbeitsverweigerung. Der Ökolöwe sieht sich nun gezwungen, den nächsten Schritt zu gehen und sich an die obere Naturschutzbehörde zu wenden. Eine Fachaufsichtsbeschwerde reichen wir heute ein“, sagt dazu Anja Werner vom Ökolöwen.

Und es geht nicht nur um den Eisvogel, der mittlerweile zum Symbol des FFH-Schutzgebietes Auenwald geworden ist. Am Leipziger Floßgraben sind gleich zwei sehr kostbare Besonderheiten des Auwalds zu finden: ein Unterwasserlebensraum, in dem der streng geschützte Bitterling noch vorkommt sowie sehr klares Wasser, an dessen ungestörten Ufern der seltene Eisvogel seine Jungen aufzieht. Aber von klarem Wasser kann bei dem unkontrollierten Betrieb im Floßgraben keine Rede mehr sein.

Der NuKla e.V. hat nach den Erlebnissen am 14. Mai wiederholt angemahnt, den Forderungskatalog der Umweltverbände aus dem Frühjahr 2014 endlich umzusetzen.

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Es gibt 3 Kommentare

Alles richtig was Sie beiden schreiben, aber fruchtlos!
Erst wenn sich die Verantwortlichen vor Gericht strafbewehrten Vorwürfen stellen müssen ändert sich etwas!
Außerdem warum spricht man nicht deutlicher an, dass dieser Bürgermeister in seinem Bereich kein Interesse hat naturschutzrechtliche Belange zu vertreten, geschweigedem mit Kontrollen auch durchzusetzen.
Vielleicht findet sich ein guter Jurist dem es gelingt diese scheinbar vorsätzlichen, zumindest biligend in Kauf genommen Gestzesbrüche vor Gericht zu bringen.
Aber auch hier gilt: Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Es ist dem Bürger, der obigen Video-Still erstellt hat, sehr zu danken, dass er betreffs möglicher Verflechtungen (=Partikularinteressen, Filz, Korruption,…) der Stadtverwaltung und von Landesbehörden mit Akteuren des Wassertourismus’ einige Informationen geliefert hat, besonders im alten Lizzy-Auftritt.

Ich bleibe dabei: Die “Kapazität” (in dieser Bedeutung eines der sehr treffenden Wörter aus dem DDR-Deutschen) der Stadtverwaltung ist bereits so sehr anderweitig gebunden, dass für gesetzliche Aufgaben einfach keine Luft mehr bleibt. Hart, nicht wahr!?

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