In Leipzig gibt es zwar noch riesige Flächen, die stadtplanerisch entwickelt werden können. Aber die gehören fast alle nicht der Stadt. Doch die braucht in den nächsten Jahren viel Bauplatz: für Kitas und Schulen. Den kann sich Leipzig nur sichern, wenn es sich das Vorkaufsrecht für strategisch wichtige Grundstücke sichert. Das soll jetzt auch in Möckern passieren.

Und zwar an einer Stelle, an der bislang kein Schulbau geplant war. Aber ringsum entstehen lauter neue Wohngebiete auf den einstigen Kasernengeländen links und rechts der Olbrichtstraße. Wo aber Wohngebiete entstehen, entsteht auch Bedarf. Deswegen soll jetzt mit einer „Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet ‚Südlich der Max-Liebermann-Straße, Flurstück 563/9‘“ ein Platz westlich des Gebietes „Werk Motor“ und „Heeresbäckerei“ gesichert werden, auf dem eine Kindertagesstätte und womöglich auch eine Grundschule gebaut werden können. Nördlich wird er von der Max-Liebermann-Straße begrenzt, südlich von der S-Bahn-Strecke nach Halle.

„In Anbetracht dessen, dass als Konsequenz der bereits vollzogenen Flächeninanspruchnahme durch Wohnbauvorhaben im Gesamtbereich der Kasernenareale in Gohlis-Nord und Möckern (ehemaliges Feldlazarett, ‚Russische Feldpost‘, Theodor-Körner-Kaserne) sowie der nun geplanten Aktivierung von weiteren Wohnbaupotenzialen im Bereich ‚Werk Motor‘ und ‚Heeresbäckerei‘ insgesamt bis zu 1.500 neue Wohnungen entstehen können, ist eine Prüfung erfolgt, ob und an welcher Stelle zur Deckung des Bedarfs an erforderlichen sozialen Infrastruktureinrichtungen  – insbesondere Kita und Schule – im Sinne der planerischen Vorsorge eine Flächensicherung notwendig ist. Im Ergebnis kann davon ausgegangen werden, dass sie im Gesamtbereich zukünftig grundsätzlich erforderlich sein werden“, heißt es dazu in der Vorlage des Dezernats Stadtentwicklung und Bau, die am 20. April auf der Tagesordnung des Stadtrats zu finden war.

Auf alten Gebäudebestand muss man in diesem Fall nicht zurückgreifen.

„Im Gegensatz zu den Bereichen ‚Werk Motor‘ und ‚Heeresbäckerei‘, wo die erforderliche Berücksichtigung der städtebaulichen Konfiguration sowie des denkmalgeschützten Gebäudebestandes bei einem Kita-Bau hinderlich, bei einem Grundschulbau sogar problematisch wäre, stellt sich diese, weitestgehend unbebaute Fläche als gut geeignet dar. Unabhängig davon, ob eine Kita in Form einer Unterlagerung einer Schule oder einer Wohnbebauung oder als Solitär errichtet werden soll, weist der Standort eine hinreichende Nutzungsflexibilität auf“, führt das Baudezernat aus.

Und es weist darauf hin, dass auch im Leipziger Nordwesten die möglichen Flächen für Schul- und Kita-Bau rar geworden sind. Höchste Zeit, dass die wachsende Stadt sich zumindest Bauflächen für solche dringend gebrauchten Einrichtungen sichert.

Oder mit den Worten der Vorlage: „Die Fläche stellt eine der wenigen verbliebenen Flächenpotentiale in dem genannten Versorgungsraum dar. Aus diesem Grunde ist eine Sicherung erforderlich, damit entsprechende Infrastruktureinrichtungen hier entsprechend verortet werden können. Die Fläche ist dafür hinsichtlich Zuschnitt, stadträumlicher Lage und Größe besonders geeignet.“

Die Flächen selbst befinden sich in privatem Eigentum. „Nur mit der Vorkaufsrechtssatzung kann rechtlich abgesichert werden, dass die notwendigen Grundstücke im Falle ihrer Veräußerung von der Stadt vorrangig erworben werden können. Damit dient die Satzung der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.“

Die Begründung der Vorlage.

 

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