Für FreikäuferAuf die Idee kommt man wahrscheinlich nur, wenn man sich ausgiebig mit einem Ereignis beschäftigt hat, das 1897 die Millionen nach Leipzig lockte: den Clara-Zetkin-Park zum Industriedenkmal erklären zu lassen wegen der seinerzeit für Furore sorgenden Sächsisch-Thüringischen Industrie- und Gewerbeausstellung. Eine entsprechende Petition landete im Neuen Rathaus. Und die Verwaltung findet zwei Punkte durchaus machbar.

Der Anlass für die Petition war das kommende 125-jährige für diese Parkanlage. Denn bis 1895 war das Gelände tatsächlich nur Wald und Wiese. Das einzige künstliche Stück Landschaft war das 1865 gebaute Pleißeflutbett (das heutige Elsterflutbett), das dann in die Parkanlagen für die Industrie- und Gewerbeausstellung integriert wurde und damit auch Teil des künftigen Albertparks wurde. Seitdem ist dieser Teil des Pleiße-Elster-Aue-Parks. Und die Grundstrukturen der Ausstellung mit künstlich angelegtem Teich, Hügeln, Wegen und Straßen sind bis heute zu sehen. Nur nicht als Industriedenkmal wahrnehmbar. Und als solches auch nicht deklarierbar, stellt das für Denkmale irgendwie zuständige Kulturdezernat jetzt in einer Stellungnahme zur Petition fest.

Dass der Park nicht als Industriedenkmal deklarierbar ist, begründet das Dezernat so: „Die Vorgeschichte des Clara-Zetkin-Parks als Gelände der Sächsisch-Thüringischen Industrie- und Gewerbeausstellung wird in der Denkmalbegründung des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen ausführlich gewürdigt. Die auf die Ausstellung zurückgehenden Strukturen wie Straßen- und Wegeachsen, Wasserbecken, Inselteich, Bodenmodellierung und auch die Raumbildung werden als Teile der Sachgesamtheit des Parks beschrieben. Die Kriterien für seinen Status als Kulturdenkmal sind gem. § 2 (1) Sächs. Denkmalschutzgesetz seine baugeschichtliche, stadtgeschichtliche und gartenkünstlerische Bedeutung.

Der genannte Paragraph sieht nicht eigens eine industrie- oder technikgeschichtliche Bedeutung als Denkmalkriterium vor. Jedoch wird in § 2 (5) d) benannt, dass Werke der Produktions- und Verkehrsgeschichte Kulturdenkmale sein können. Insofern es sich beim Clara-Zetkin-Park auch um ein solches handelt, findet dies in der angesprochenen Denkmalbegründung seinen Niederschlag. Die Kriterien der bau- und stadtgeschichtlichen Bedeutung beziehen sich auch auf die ehemalige Nutzung und Strukturierung des Geländes für die Sächsisch-Thüringische Industrie- und Gewerbeausstellung 1897. Über die Benennung von Werken der Produktions- und Verkehrsgeschichte in § 2 (5) d) hinaus, sieht das Sächsische Denkmalschutzgesetz jedoch keinen formalen Status eines ‚Industriedenkmals‘ vor, wie auch den anderer Denkmalgattungen nicht.“

Fazit: Der Park ist denkmalgeschützt und als Kulturdenkmal in die Landesdenkmalliste aufgenommen.

Muss er nun noch extra als „Kulturstandort“ entwickelt werden, wie die Petition fordert?

Nein, sagt die Stadt. Und verweist auf das nun seit zwei Jahren emsig diskutierte Entwicklungskonzept für den Clara-Zetkin-Park, das der Stadtrat gerade beschlossen hat: „Das Entwicklungskonzept für den Clara-Zetkin- und für den Johannapark ist im Auftrag des Amtes für Stadtgrün und Gewässer erarbeitet worden. Es erfasst die Konfliktstellen bzw. Bereiche in den Parkanlagen, an denen Handlungsbedarf besteht. Auf dieser Grundlage werden konzeptionelle Aussagen getroffen. Ziel ist die weitere Sanierung und nachhaltige Entwicklung von beiden o. g. Parkanlagen. Der Begriff ‚Kulturstandort‘ ist für diese Arbeitsgrundlage nicht relevant.“

Aber natürlich steckt in der Petition auch ein bedenkenswertes Anliegen: So richtig wahrnehmbar ist die Riesen-Ausstellung von 1897 mit ihren 2,4 Millionen Besuchern nur für Eingeweihte. Es steht nirgendwo dran und regelmäßig dran erinnert wird auch nicht.

Aber bis 2020, so wünschte es die Petition, sollte doch schon eine gewisse Aufarbeitung erfolgen.

Was das Leipziger Kulturdezernat für eine gute Idee hält: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie im Zuge des Jahres der Industriekultur in Sachsen 2020 in geeigneter Weise an die Säch.-Thüring. Industrieausstellung erinnert werden kann. In den Dezernaten Kultur und Wirtschaft und Arbeit werden derzeit erste Überlegungen getroffen, in welcher Art und Weise das Thema Industriekultur im Jahr 2020 in Leipzig entsprechend gewürdigt und nachhaltig präsentiert werden kann. In diesem Zusammenhang könnte auch an die Sächs.-Thür. Industrieausstellung erinnert werden.“

Klingt noch nicht so recht überzeugend. Wahrscheinlich fehlt wieder ein begeisterter Mensch im Verwaltungskosmos, der einfach sagt: Das feiern wir. Da machen wir richtig Rambazamba.

Aber vielleicht kann ja der Petent Rambazamba machen? So ein bisschen? Für Leute, die gern Ausstellungen begucken?

Und so teilt die Verwaltung – nachrichtlich – mit: „ Darüber hinaus wurde bereits im Jahr 2016 in einem Gespräch der Beigeordneten für Kultur mit dem Petent der Hinweis auf die Möglichkeit der Förderung einer Ausstellung zum relevanten Thema im Rahmen der Fachförderrichtlinie Kultur gegeben.“

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