Eigentlich hätte die Rumpelstrecke am Elsterflutbett, kurz vorm Teilungswehr Großzschocher, schon 2017 beseitigt und in einen ordentliche Asphaltweg verwandelt werden sollen. Alles war im Stadtrat beschlossen, die Finanzierung stand. Aber nichts tat sich im Jahr 2017. Deshalb fragten die Grünen mal an bei der Stadt an, woran das lag. Die Antwort überrascht nicht: Der Amtsschimmel war schuld.

Denn bevor gebaut werden kann, braucht die Stadt die Erlaubnis des Eigentümers. Und der ist irgendwie der Freistaat Sachsen, vertreten durch die Landestalsperrenverwaltung, auch wenn das ganze Stück nicht unbedingt wie ein Deich aussieht. Aber es ist dennoch Teil der Hochwasserschutzanlagen und Leipzig braucht, wenn es hier einen Radweg bauen will, die Zustimmung der Landestalsperrenverwaltung (LTV). Und darüber verhandelten nun die Dezernate Umwelt, Ordnung, Sport und Dezernat Stadtentwicklung und Bau seit einem Jahr.

“Der angegebene Wegeabschnitt befindet sich im Eigentum der Landestalsperrenverwaltung (LTV). Nach einer intensiven Abstimmung mit der LTV liegt ein Gestattungsvertrag für die Nutzung der Wege auf Deichen im Entwurf vor. Dieser befindet sich zurzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung”, teilt das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport nun auf Anfrage der Grünen-Fraktion mit.

Was dann im Grunde auch gleich die nächste Frage der Grünen beantwortet: “Warum konnte der Ratsbeschluss nicht wie vorgesehen im Jahr 2017 umgesetzt werden?”

Die Antwort: “Die Gestattung und die Zustimmung des Eigentümers ist die Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme.”

Was die amtlichen Mühen noch nicht beendet. Denn wer denkt, dass man da, wo schon ein geschotterter Weg ist, auch einen asphaltierten Radweg bauen kann, der hat sich geirrt. Nach dem Klärungsprozess mit der Landestalsperrenverwaltung widmet sich Leipzigs Verwaltung dem nächsten Papierdrachen – der in diesem Fall wirklich ein Papierdrachen ist, denn auch wenn der Weg offiziell im Landschaftsschutzgebiet liegt, durchschneidet er weder den Auenwald noch ein anderes sensibles Biotop.

Und trotzdem wird auch das Jahr 2018 im Zeichen des Papierkrieges stehen: “Nach Abschluss des verwaltungsinternen Abstimmungsverfahrens ‘Gestattungsvertrag Wege auf Deichen’ und der Realisierung des Vertragsabschlusses müssen die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen eingeholt werden. Beispielsweise befindet sich die Wegetrasse im Landschaftsschutzgebiet.”

Es ist sichtlich leichter, einen ganzen Wald zu fällen, als einen Radweg am Fluss zu bauen.

Das Geld aber steht weiter zur Verfügung, betont dasUmweltdezernat: “Die Mittel werden vom Dezernat Stadtentwicklung und Bau in 2018 zur Verfügung gestellt.”

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