Besonders Gewerbetreibende hatten so ihrem Kummer mit den Regelungen, die die Stadtverwaltung für das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel ausgedacht hat. Sie kamen irgendwie nicht drin vor. Aber die Aussetzung des Bewohnerparkens zeigt auch: Tagsüber gibt es im Waldstraßenviertel eigentlich keine Stellplatzprobleme. Man kann die Gewerbetreibenden also problemlos mit unterbringen. Einen Vorschlag macht dazu jetzt die Freibeuter-Fraktion.

Denn die Tickets, die man am Parkautomaten lösen kann, sind ja schon eine sinnvolle Orientierung. Nur dass man denen, die von Berufswegen jeden Tag ins Waldstraßenviertel müssen, diese Automatenbedienung ersparen und zum selben Preis auch einen Parkausweis ausgeben kann.

Weshalb die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat dem Oberbürgermeister jetzt vorschlägt, im Zuge der Überarbeitung des Parkraumkonzepts im Waldstraßenviertel den ortsfremden Gewerbetreibenden und deren Mitarbeitern einfach und unbürokratisch entgegenzukommen. Die Fraktion beantragt, dass den Gewerbetreibenden und deren Mitarbeitern auf Wunsch ein Parkausweis ausgestellt wird, mit dem – zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket – tagsüber das Parken gestattet wird.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, rechnet den Vorschlag der Freibeuter vor: „Sicherlich ist nicht Aufgabe der Stadt, kostenfreie Parkplätze für Mitarbeiter am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Bei einer Parkgebühr von 70 Cent je 30 Minuten und einer Höchstparkdauer von 2 Stunden kämen auf die Gewerbetreibenden und deren Mitarbeiter eine Tagesgebühr von 2,80 Euro zu. Bei 20 Arbeitstagen im Monat fielen Parkgebühren von 56 Euro an. Ein fairer Preis. Die Monatsmiete eines privaten Stellplatzes läge höher. Und selbst wenn man die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung des Parkausweises, die streng genommen keine Parkgebühr darstellt, hinzurechnet, macht man einen guten Schnitt. Zudem könnten die Arbeitgeber die Parkgebühr auch erstatten.“

Der FDP-Stadtrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Situation innerhalb des Promenadenrings: „Hier sind eine Vielzahl von Mitarbeitern im Einzelhandel oder im Dienstleistungsbereich tätig. Niemand erhebt dort gegenüber der Stadt den Anspruch auf einen kostenfreien Parkplatz. Wer mit dem Auto kommt, zahlt für den Parkplatz oder bekommt ihn vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.“

Und noch ein Vorteil an seinem Vorschlag aus seiner Sicht: „Auch die bereits aufgestellten Parkautomaten müssten nicht umprogrammiert werden.“

Hauptkonfliktpunkte in der Diskussion, welche zur Beschlussfassung des Parkraumkonzepts im Stadtrat im Jahr 2018 führten, waren die Interessen der Bewohner hinsichtlich Parkraum in den Abend- und Nachtstunden einerseits und die der Gewerbetreibenden in Bezug auf ihre Kundschaft und die Anlieferung sowie der Handwerker und Dienstleister hinsichtlich Kurzzeitparkplätzen andererseits.

Die für Anfang November 2019 geplante Umsetzung des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel stieß neuerlich auf heftige Kritik, worauf der Oberbürgermeister das Bewohnerparken vorübergehend aussetzte und die Überarbeitung des Parkraumkonzepts zusagte.

Der Antrag der Freibeuter-Fraktion.

Was ist eigentlich bei der Regelung zum Bewohnerparken im Waldstraßenviertel schiefgelaufen?

Was ist eigentlich bei der Regelung zum Bewohnerparken im Waldstraßenviertel schiefgelaufen?

Hinweis der Redaktion in eigener Sache (Stand 1. Oktober 2019): Eine steigende Zahl von Artikeln auf unserer L-IZ.de ist leider nicht mehr für alle Leser frei verfügbar. Trotz der hohen Relevanz vieler unter dem Label „Freikäufer“ erscheinender Artikel, Interviews und Betrachtungen in unserem „Leserclub“ (also durch eine Paywall geschützt) können wir diese leider nicht allen online zugänglich machen.

Trotz aller Bemühungen seit nun 15 Jahren und seit 2015 verstärkt haben sich im Rahmen der „Freikäufer“-Kampagne der L-IZ.de nicht genügend Abonnenten gefunden, welche lokalen/regionalen Journalismus und somit auch diese aufwendig vor Ort und meist bei Privatpersonen, Angehörigen, Vereinen, Behörden und in Rechtstexten sowie Statistiken recherchierten Geschichten finanziell unterstützen und ein Freikäufer-Abonnement abschließen.

Wir bitten demnach darum, uns weiterhin bei der Erreichung einer nicht-prekären Situation unserer Arbeit zu unterstützen. Und weitere Bekannte und Freunde anzusprechen, es ebenfalls zu tun. Denn eigentlich wollen wir keine „Paywall“, bemühen uns also im Interesse aller, diese zu vermeiden (wieder abzustellen). Auch für diejenigen, die sich einen Beitrag zu unserer Arbeit nicht leisten können und dennoch mehr als Fakenews und Nachrichten-Fastfood über Leipzig und Sachsen im Netz erhalten sollten.

Vielen Dank dafür und in der Hoffnung, dass unser Modell, bei Erreichen von 1.500 Abonnenten oder Abonnentenvereinigungen (ein Zugang/Login ist von mehreren Menschen nutzbar) zu 99 Euro jährlich (8,25 Euro im Monat) allen Lesern frei verfügbare Texte zu präsentieren, aufgehen wird. Von diesem Ziel trennen uns aktuell 450 Abonnenten.

Alle Artikel & Erklärungen zur Aktion Freikäufer“

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Den Gewerbetreibenden einfach einen sehr günstigen Parkplatz im Innenstadtbereich zur Verfügung zu stellen ist aus folgendem Grund nicht möglich. Die Gesetzesgrundlage zur Einrichtung des Bewohnerparkens bevorzugt Bewohner und nicht Gewerbetreibende. Wenn die jetzige Regelung vorsieht, dass Bewohner mit Hauptwohnsitz, die ein Nutzfahrzeug besitzen keinen Anwohnerparkschein oder eine Vergünstigung bekommen, die ja nun offensichtlich deutlich mehr eingeschränkt sind als ansässige Gewerbetreibende kann man nicht plötzlich aus rein populistischen und nicht inhaltlichen Gründen die Gewerbetreibenden gegenüber den Bewohner bevorzugen. Dazu gibt es schon mehrere öffentlich zugängliche Gerichturteile im Netz. Falls Die Stadt über dieses Stöckchen doch springen sollte, und Betroffene (Alleinerziehender Vater mit Nutzfahrzeug als Privatfahrzeug) benachteiligte Bewohner klagen, steht das ganze Bewohnerparken in Frage.

Schreiben Sie einen Kommentar