Es klingt schon ein wenig genervt, wenn jetzt das Umweltdezernat auf einen Antrag der Grünen-Fraktion mit dem schönen Titel „Konzept zur Stärkung der Nordwestaue unter Betrachtung landwirtschaftlicher Flächen erstellen“ reagiert. Denn den Antrag hatten die Grünen geschrieben, nachdem das Dezernat auf eine entsprechende Anfrage von ihnen geantwortet hatte. Motto: Natürlich denken wir daran.

Dass da einige Akteure, die bislang meinten, sie hätten ziemlich viel Zeit dafür, den Auenwald vielleicht mal zu retten, zunehmend ungeduldig werden, hat viele Gründe. Zum einen ist da die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, deren Forderungen bis 2026 eingehalten werden müssen, nachdem Deutschland noch einmal zehn Jahre Zeit zum Trödeln bekommen hat, die auch genau dafür genutzt wurden – zum Trödeln.

Das Projekt „Lebendige Luppe“ begann 2012 und den Akteuren war von Anfang an klar, dass es zu klein bemessen ist, dass man so nicht einmal das Hauptziel erreichen würde – mehr Hochwasser in der Aue. Das gesamte Gewässersystem muss angepackt werden. Aber es dauerte bis zum Sommer 2020, bis der Stadtrat beschloss, das Projekt „Lebendige Luppe“ mit der Erarbeitung eines richtigen Auenentwicklungskonzepts bis Dezember 2022 zu beauftragen.

Worum es geht, beschreibt das Projekt „Lebendige Luppe“ aktuell in einem neuen Beitrag auf der Projektseite, der auch sichtbar macht, wie die drei Dürrejahre 2018 bis 2020 den Druck auf das Projekt erhöht haben. Denn die Dürre hat auch dem Auenwald gewaltig zu schaffen gemacht und gezeigt, welche Teile der Aue längst viel zu trocken sind, sodass dort die Bäume vertrocknen.

„In den letzten Jahren waren die Niederschlagsmengen sehr gering und die Perioden mit hohen Temperaturen hielten lange an. Das führte zu einem nachhaltigen Austrocknen der Böden, niedrigen Wasserständen in den Flüssen und damit zum Absinken des Grundwassers. Dieses Jahr ist deutlich regenreicher. Also liegt die Frage nahe, ob diese Niederschläge die Wassersituation der Elster-Luppe-Aue verbessern. Leider erreicht der Niederschlag nur die oberen Bodenschichten, wie der Dürremonitor des UFZ veranschaulicht“, kann man da lesen.

Was im Klartext eben auch heißt: Wenn die Leipziger Elsteraue nicht bald Wasser bekommt, wird der Auenwald einfach vertrocknen.

Dabei wissen die in das Projekt eingebundenen Wissenschaftler/-innen durchaus, was alles getan werden müsste. Und dass es künftig keine konventionelle Landwirtschaft mehr in der Elster-Luppe-Aue geben kann, ist ihnen ebenfalls klar.

Und das meinte das Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport so auch den Grünen auf ihre erste Anfrage hin erläutert zu haben.

„Im Zusammenhang mit der Erstellung eines Auenentwicklungskonzeptes für das Gebiet der Elster-Pleiße-Luppe-Aue wird auch der zukünftige Umgang mit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Überschwemmungsgebiet betrachtet. Dies wurde bereits in der Anfrage Nr. VII-F-02368 dargestellt“, betont das Dezernat jetzt in seiner Stellungnahme.

Vielleicht liegt es an der schwammigen Formulierung, bei der man nicht wirklich weiß, ob das amtlich nun ernst gemeint ist oder nur so als Option im Raum steht. Denn zu lesen war das so: „In diesem Sinne stellt das anzustrebende Wald-Offenland-Mosaik von Auen die Lebensgrundlage für viele Arten nach FHH-Richtlinie dar und nicht sämtliche landwirtschaftlichen Flächen sollten zum Wald entwickelt werden. Vielmehr ist eine Umstellung der landwirtschaftlichen Nutzung auf auentypische, möglichst extensive Grünlandnutzung zu verfolgen.“

In Reaktion auf den Konzeptantrag der Grünen wird das jetzt etwas konkreter: „Die Prüfung der Umgestaltung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen und die Entwicklung des Wald-Offenland-Mosaiks wird im Rahmen des Auenentwicklungskonzeptes erfolgen. Stromtal-Auenwiesen, Frisch-, Feucht- und Nasswiesen gehören zu einem auentypischen Mosaik von Wald und Offenland und müssen als wertvolle Auenbiotope erhalten und vor allem entwickelt werden. Im Unterschied zu anderen mitteldeutschen Auen ist das Leipziger Auensystem ausgesprochen waldreich und der Offenlandanteil ist verhältnismäßig gering (vgl. Managementplan ‚Leipziger Auensystem‘ 2012).“

Und weiter: „Die biologische Vielfalt von Auen wird zum einen durch die Geländemorphologie und zum anderen durch kleinräumig wechselnde Standortfaktoren, bedingt u. a. durch auentypisch wechselnde Wasserstände hervorgerufen. Das anzustrebende Wald-Offenland-Mosaik von Auen stellt die Lebensgrundlage für viele Arten nach Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH und SPA-Richtlinie) dar.“

Aber halt nur etwas konkreter, wie man sieht. Ämter haben gelernt, sich möglichst nicht festnageln zu lassen. Also wird möglichst schwammig formuliert. Da muss sich niemand wundern, wenn Stadtratsfraktionen dann ganz konkrete Konzepte draus machen wollen. Motto: Das wird jetzt aber endlich angepackt.

Und es wäre ja eigentlich ein leichtes zuzugeben: Ja, aus einem Teil der bewirtschafteten Felder kann so – wie früher – Weideland für diverse Grasfresser werden. Pfingstweide, wie ja ein Teil dieses Landes noch immer heißt.

Aber es bleibt – bei vielen Worten – etwas diffus: „Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsplan (LSP) als die die Verwaltung bindende Instrumente der generellen Planung wie auch das INSEK (Fachkonzept Freiraum und Umwelt) stehen der Entwicklung von Grünland auf Ackerflächen grundsätzlich nicht entgegen; die Grünlandflächen werden im Landschaftsplan als spezielle Form der Landbewirtschaftung behandelt und ihre Entwicklung an dafür prädestinierten Standorten entspricht durchaus landschaftsplanerischen Zielsetzungen in Bezug auf die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und eine intakte Landschaft (zum vgl.: Teilräumliche Leitbilder 1+2 des LSP für Flussauen- bzw. Bachauenlandschaften).“

„Neben dem Landschaftsplan (1998) nimmt bereits die erste Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung Leipzigs (1998) eingehend Bezug auf das Biotopmosaik der Nordwestaue mit Aussagen zu Entwicklungszielen zur Sicherung von Grünlandnutzungen, Extensivierung von Wiesen- und Waldnutzungen etc. auf dafür geeigneten Flächen. Aktuell erarbeitet das Liegenschaftsamt entsprechend dem Beschluss vom 22.01.2020 Vorlage VI-A-07003 an einem Landwirtschaftskonzept, in dem ebenso die Landwirtschaft in Auen berücksichtigt wird.“

Was durchaus verblüfft: Da nimmt man das „Biotopmosaik“ seit 1998 laut Landschaftsplan in den Blick, aber erst 22 Jahre später geht das Liegenschaftsamt daran, mit den Landwirten über ein anderes Landwirtschaftskonzept zu verhandeln.

Wer hat da eigentlich 22 Jahre lang getrödelt?

Dass die Grünen jetzt mit solchen Einzelanträgen vorpreschen, dürfte im Umweltdezernat (und auch im Wirtschaftsdezernat) eigentlich niemanden mehr verwundern.

Und mit dem nächsten Teil der Stellungnahme gibt das Umweltdezernat eigentlich zu, dass man hier zwei Jahrzehnte einfach vergeudet hat, abgewartet, bis der Druck endlich aus dem Stadtrat kommt, der die Verwaltung zum Handeln zwingt: „Mit der unter Punkt 1 beschriebenen Zielsetzung wird deutlich, dass zukünftig die derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereiche im Natura2000 geschützten Gebiet in Richtung auentypischer, extensiver Grünlandnutzung (Wiesen) zu entwickeln sein werden. Die Umgestaltung in eine extensive Bewirtschaftung ist nur zusammen mit den Eigentümern und Bewirtschaftern (Pächter) umsetzbar.“

Das Natura2000-Gebiet besteht in dieser Form seit 2004. Hier hätte eindeutig viel früher reagiert werden müssen. Aber irgendwie geht auch Besitz-/Pachtrecht über Naturschutz. So liest sich auch die Begründung aus dem Umweltdezernat.

„Die Böden in der Nordwestaue gehören zu den ertragreichsten Böden Leipzigs“, gesteht auch das Umweltdezernat zu und erzählt gleich noch, warum sich niemand in der Verwaltung getraut hat, die Sache zu ändern: „Hochwertige Ackerflächen zu charakteristischen Offenlandflächen und extensivem Grünland zu entwickeln stellt ein Konfliktfeld dar, denn die landwirtschaftlichen Betriebe stehen vor der Herausforderung der Wirtschaftlichkeit und gleichzeitig der anhaltenden Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke. Daher sind Auszahlungsansprüche, Ausgleichszahlungen, Fördermittel und Kompensationsangebote ein wesentlicher Aspekt, um Eigentümer von der Umstellung in eine extensive Nutzung zu überzeugen.“

Im Natura-2000-Gebiet? Das dürfte schwer zu erklären sein.

Und was fängt die Verwaltung jetzt mit dem Grünen-Antrag an? Die Grünlandflächen werden natürlich im Auenentwicklungskonzept geprüft.

Und mit den Eigentümern der Flächen will man auch reden. „Bis zum 4. Quartal 2021 legt die Stadt den zuständigen Ausschüssen die Ergebnisse vor.“

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