Die Petition „Schlobachshof – Kein Abriss ohne Konzept“ hatte das Ziel, die Konzeptionserstellung, welche bereits für 2017 angekündigt war, voranzutreiben und zur Bedingung für weiteren Abriss zu machen. Die bisherigen Konzeptvorschläge waren nach amtsinterner Bauvoranfrage 2019 kurz nach Eingang abgelehnt worden.

Auf der landwirtschaftlichen Fläche (gem. Flächennutzungsplan) sei landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr erlaubt. Aber auch „Wanderrastplatz“ und „Aueninformationszentrum“ seien baurechtlich verboten.

Keine Bürgerbeteiligung geplant

Ganz gezielt ausgesuchte 47 Akteure haben sogenannte „quick checks“ im Vorfeld der Planung 2017 beantwortet. Kann das Bürgerbeteiligung sein? Der Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg hatte in diesem Rahmen auch Vorschläge gemacht, z. B. ökolandwirtschaftliche Nutzung, jedoch nie eine Rückmeldung bekommen.

Nun soll nach Amtsmeinung, ganz ohne Bürgerbeteiligung, nur ein Teil der denkmalgeschützten Gebäude – nämlich die Vierseiten-Hofanlage – als „Umweltbildungsstätte Auenlandschaft“ geplant werden. (Die LZ berichtete am 24. Januar) Einen Plan gibt es indes nicht. Eine Projektskizze soll dafür Förderung aus Bundesmitteln erreichen.

Welche baurechtliche Besonderheit gibt es wohl, welche nach Ablehnung des „Aueninformationszentrums“ im Rahmen der Bauvoranfrage 2019 nun auf eine Genehmigung hoffen lässt?

Der angenommene Alternativvorschlag des Petitionsausschusses fordert von der Stadtverwaltung eine halbjährliche Information an den Ausschuss Umwelt/Ordnung und Einbezug der Ortschaftsräte der angrenzenden Ortschaften Böhlitz-Ehrenberg, Lützschena-Stahmeln, Burghausen und Rückmarsdorf in die Planung. Nichts dergleichen ist seit diesem Stadtratsbeschluss vom Juni 2021 geschehen. Die letzte Informationsveranstaltung fand in der Ortschaftsratssitzung im Juli 2020 – also vor 18 Monaten – statt.

Die Stadt lässt Schlobachshof verfallen

Die Gebäude indes verfallen weiter, sie sind mit Brettern an den Fenstern und Türen verschlossen und teilweise von Bauzäunen umgeben. Eine Erhaltung der Bausubstanz kann damit nicht annähernd erreicht werden. Frau Kriehmig – Urenkelin von Franz Schlobach – fürchtet um den Erhalt des denkmalgeschützten Pavillons und dessen inzwischen ausgelagerten Kunstwerke.

Mieter wurden vom Hof vertrieben

Bis Juli 2019 haben noch Menschen auf dem Schlobachshof gewohnt und konnten den Hof gut gegen Vandalismus schützen. Ihnen wurde rechtswidrig gekündigt – ermöglicht durch das passive Verhalten der Stadtverwaltung, die hätte von ihrem Recht auf sofortige Besitzübernahme mit dem Bescheid der Zwangsversteigerung Gebrauch machen können. Der Schlobachshof muss nun kostenintensiv bewacht werden. Wie lange noch?

 

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