Es dürfte ein juristisches Nachspiel haben, was das Verwaltungsgericht Leipzig heute in Sachen Routenverlauf für den „Aufbruch deutscher Patrioten Mitteldeutschland“ (ADPM) im Eilverfahren entschieden hat. Zumindest hat André Poggenburg bereits angekündigt, die Entscheidung des Gerichtes in einem Hauptsacheverfahren nach dem heutigen 5. Juni 2019 abschließend klären zu lassen. Denn das Verwaltungsgericht rügt in seiner Entscheidung, die Demonstration vom gewünschten Startpunkt an der Brandtstraße/Selneckerstraße auf den Simsonplatz zu verlegen auch die Begründungen der Stadt Leipzig.

Rückblick auf den Demoabend

Ein Tag, an dem vieles lange unklar blieb, neigt sich dem Ende zu. Vor allem beschäftigte heute eine Frage: Wie viele Personen waren es denn nun genau, die sich der ADPM-Kundgebung angeschlossen hatten?Kurz nach 18 Uhr geisterten verschiedene Zahlen durch die Runde der anwesenden Journalisten und anderer Beobachter. 27? 21? 22? Wurden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes mitgezählt? Am Ende hatte ein Polizist mit seiner Schätzung Recht: Es waren exakt 27 Menschen da. Bei seiner letzten Kundgebung am 1. Mai mobilisierte ADPM-Chef André Poggenburg noch etwa zehn bis 15 Menschen mehr.

Der ADPM lieferte während seiner Kundgebung einerseits das Erwartete, hatte andererseits aber auch eine Überraschung parat: Jörg Hoyer, einer der „Gründungsväter“ von Legida, hielt eine Rede. Genau wie Poggenburg und Egbert Ermer widmete er sich vor allem dem politischen Gegner. „Der Tag wird kommen, an dem wir eine Ungezieferbekämpfung durchführen“, sagte er. Oder mit Bezug auf Protestierende: „Ich sehe Dreck; der muss weg.“ Man solle die Stadtreinigung rufen.

Solche sprachlichen NS-Anleihen kannte man bereits von der Kundgebung am 1. Mai. In Bezug auf kommende Zeiten sagte Hoyer, dass „der Tag noch kommen“ werde, wo „wir doch ein paar Laternenpfähle brauchen“ und er habe „glücklicherweise noch genug Strick”. Das konnte man als Anspielung auf eine Hinrichtung politischer Gegner verstehen. Kurz darauf ergänzte Poggenburg eilig, dass es natürlich darum gehe, ADPM-Plakate aufzuhängen. Hoyer lächelte nur, auf der Bühne stehend, während der Gegenprotest nicht weniger wurde.

Zuerst läutete Egbert Ermer die ADPM-Versammlung ein, anschließend gibt Hoyer „der Mann mit dem Hut” auf und der Gegenprotest wird immer lauter. Später folgen Fantasien mit Strick und Laternen und das Abschiedslied für die Rechten aus dem Gegenprotest. Video: L-IZ.de

Auch Poggenburg und Ermer arbeiteten sich vor allem am Gegenprotest ab; bezeichneten die dortigen Teilnehmenden als „rote Ratten“ oder „Brüllaffen“. Zwischendurch pausierte der ADPM seine Kundgebung, weil etwa 75 Leute den eigentlichen Ort der Gegenkundgebung verlassen hatten und direkt an der Harkortstraße auf Höhe der ADPM-Kundgebung protestierten. Nach etwa 20 Minuten und mehreren Aufforderungen der Polizei verschwanden sie wieder.

Am Ende kündigten Poggenburg und Ermer nochmals an, noch vor der Landtagswahl in Connewitz zu demonstrieren. Bislang war das am Widerstand der Stadt gescheitert. Doch nach der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das die Hinhaltetaktik der Stadt rügte, könnte den Rechtsradikalen bald die Tür nach Connewitz offen stehen. Wo sie freilich auf noch deutlich größeren und unangenehmeren Widerstand treffen werden als bislang.

Hoyer wird von Heidi attackiert, er habe Legida zerstört und arbeite für den Verfassungsschutz. Video: L-IZ.de

Abschließend noch etwas Kurioses: Während seiner Rede lieferte sich Hoyer ein heftiges Wortgefecht mit der sogenannten OfD-Heidi; einer Frau, die in den vergangenen Jahren bei fast allen rechtsradikalen Demonstrationen in Leipzig zu sehen war. Diese unterstellte ihm, Legida zerstört zu haben. Er forderte daraufhin, dass sie die Kundgebung verlassen soll.

Dass es innerhalb des rechten Lagers extreme Auseinandersetzungen gibt, konnte man bislang vor allem auf Facebook oder Youtube beobachten; zuletzt etwa als sich Pegida vom ADPM distanzierte, weil sich dort lauter Neonazis herumtrieben. Dass dies so auf offener Bühne geschieht, ist aber eher selten der Fall.

Bei der Gegendemonstration hielt der frisch gebackene Stadtrat Jürgen Kasek (Grüne) eine Rede. Video: L-IZ.de

Liveticker

Schlusspunkt: Die Redebeiträge folgen noch im Video. Die Verabschiedung von dem ADPM jedenfalls fiel freundlich und melodiös aus.

19:10 Uhr: Die Polizei hat die Menschen, die lautstark an der Harkortstraße gegen die ADPM demonstrieren, aufgefordert, wieder auf den Simsonplatz zurückzukehren. Sie droht mit Konsequenzen. Der Gegenprotest zieht friedlich auf den Simsonplatz zurück. Die ADPM setzt fort …

19 Uhr: Seltsame Situation. Poggenburg hat unterbrochen und die ADPM verlangt Räumung der Gegendemonstranten, die an der Harkortsraße stehen. Es sei zu laut …

Erste Bilder von vor Ort

18:20 Uhr und es hat noch nicht einmal angefangen. André Poggenburg und etwa 22 Anhänger sind erschienen. Auf der Gegenseite ist der Protest ebenfalls kleiner als am 1. Mai. Vielleicht 150 bis 200 sind erschienen.

16:55 Uhr: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bietet jede Menge Zündstoff

Will man es zusammenfassen, stand lediglich die mögliche Gewaltanwendung des Gegenprotestes gegen den gewünschten Startpunkt im Leipziger Süden. Und die kurze Zeitspanne, in der sich die Polizei auf die Einsatzlage nach einer anderslautenden Gerichtsentscheidung vorzubereiten hatte. Weshalb ja Poggenburg bereits in einer ersten Stellungnahme zur Ortswahl betont hatte, dass die Demonstrationsanmeldung vom 17. Mai 2019 sei. Er bezweifelt also, dass dies nicht genügend Zeit gewesen sei, die polizeilichen Maßnahmen vorzubereiten. Auch der Verfassungsschutz hat offenkundig mal wieder keine Gefahrenprognose abgegeben, jedenfalls fehlte sie in den eingereichten Unterlagen der Stadt Leipzig.

In der Mitteilung des Verwaltungsgerichtes heißt es dazu: „In der Entscheidung heißt es, zwar bestünden an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides der Versammlungsbehörde Zweifel, weil sich in der dem Gericht vorliegenden Verwaltungsakte weder eine auf den konkreten Einzelfall bezogene Gefahrenprognose der Polizei noch eine Stellungnahme des Landesamts für Verfassungsschutz zum Mobilisierungspotenzial der links- und rechtsextremen Szene befinde. Ob die vorliegende polizeiliche Gefahrenprognose vom 25.04.2019, die sich auf den 01.05.2019 als Demonstrationszeitpunkt beziehe, für eine Beurteilung der Situation am heutigen Tag geeignet sei, erscheine fraglich.“

Für das Gericht blieb jedoch die Zwickmühle, dass es selbst bei einer Entscheidung für die Brandtstraße nun kurzfristig zu einer chaotischen Situation beigetragen hätte. Denn das wäre nun heute – binnen Stunden – wohl wirklich nicht mehr durch die Einsatzpolizisten zu stemmen gewesen.

Harsche Kritik und Kostenübernahme durch die Stadtverwaltung

Möchte wahnsinnig gern mal in der Connewitzer Brandtstraße nahe dem "Linxxnet" eine Rede halten. André Poggenburg vom ADPM (hier am 1. Mai auf dem Simsonplatz). Foto: L-IZ.de
Möchte wahnsinnig gern mal in der Connewitzer Brandtstraße nahe dem „Linxxnet“ eine Rede halten. André Poggenburg vom ADPM (hier am 1. Mai auf dem Simsonplatz). Foto: L-IZ.de

Und so bleibt eine harsche Kritik seitens des Verwaltungsgerichtes im Raum stehen, die André Poggenburg wohl genügend Angriffsfläche bieten könnte, demnächst doch noch nach Connewitz vorzustoßen. Und sogar die Kosten des Verfahrens muss die Stadtveraltung Leipzig und somit der Steuerzahler tragen. Am Ende der Mitteilung des Gerichtes heißt es nämlich: „Trotz Erfolglosigkeit des Antrags habe die Stadt Leipzig die Kosten des Verfahrens zu tragen. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass die Stadt die Durchführung eines Kooperationsgespräches – obwohl die Veranstaltung bereits am 17.05.2019 angezeigt worden sei – regelrecht ,verschleppt‘ habe und dieses erst am 03.06.2019 stattfinden ließ.“

Und weiter: „Es sei mithin von vornherein ausgeschlossen gewesen, im Rahmen eines Kooperationsgesprächs einen Kompromiss im Hinblick auf die Demonstrationsroute zu finden. Hierauf und auf weitere erforderliche Absicherungen habe die Polizeidirektion Leipzig bereits am 17.05.2019 hingewiesen. Auch wurde seitens der Polizeidirektion deutlich gemacht, welche Folgen ein verzögertes Agieren im Hinblick auf die personelle und taktische Vorbereitung haben müsste.“

Oder im Klartext: noch einmal wird es so wohl nicht gelingen die rechtsradikale Splitterpartei ADPM von Connewitz fernzuhalten, die Argumentationslage war denkbar dünn.

Die L-IZ.de berichtet wie gewohnt hier in diesem Beitrag ab 18 Uhr vom Geschehen vor Ort, hier im Ticker und auf Facebook und Twitter.

Die vollständige Mitteilung des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 5. Juni 2019

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die 1. Kammer einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich die Partei Aufbruch deutscher Patrioten gegen die Verlegung der Route eines am Abend geplanten Aufzuges wendete. Die Versammlungsbehörde hat ihr zuvor aufgegeben, statt der angemeldeten Route im Bereich des Connewitzer Kreuzes eine Strecke am Simsonplatz zu nutzen.

In der Entscheidung heißt es, zwar bestünden an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides der Versammlungsbehörde Zweifel, weil sich in der dem Gericht vorliegenden Verwaltungsakte weder eine auf den konkreten Einzelfall bezogene Gefahrenprognose der Polizei noch eine Stellungnahme des Landesamts für Verfassungsschutz zum Mobilisierungspotenzial der links- und rechtsextremen Szene befinde. Ob die vorliegende polizeiliche Gefahrenprognose vom 25.04.2019, die sich auf den 1.5.2019 als Demonstrationszeitpunkt beziehe, für eine Beurteilung der Situation am heutigen Tag geeignet sei, erscheine fraglich.

Im Rahmen der anzustellenden Interessenabwägung seien aber die Folgen, die bei Sofortvollzug der verfügten Maßnahme eintreten würden, den Folgen gegenüberzustellen, die eintreten müssten, wenn der angegriffene Bescheid nicht sofort vollzogen würde. Diese Folgenabwägung sei hier zu Lasten der Antragsteller ausgefallen.

Dem Interesse der Antragsteller an der Durchführung der Versammlung stünden die Interessen unbeteiligter Dritter – aber auch der Teilnehmer selbst – insbesondere an körperlicher Unversehrtheit und Schutz des Eigentums gegenüber. Es ist nach der hier vorzunehmenden summarischen Prüfung zweifelhaft, ob der Polizei eine ausreichende Absicherung aller gefährdeten Rechtspositionen – insbesondere angesichts der Kürze der Vorbereitungszeit – noch möglich wäre. Diese Zweifel ergäben sich zum einen aus der Korrespondenz der Polizeidirektion Leipzig mit der Stadt Leipzig.

Hier werde deutlich, dass mit einer Vorbereitungszeit von nur wenigen Stunden nach einer gerichtlichen Entscheidung eine hinreichende Absicherung kaum zu gewährleisten sei. Zum anderen befinde sich entlang der geplanten Aufzugsroute eine Baustelle.

Ein sicheres Durchkommen aller Teilnehmer der Demonstration mit entsprechender Absicherung sei angesichts der Enge der Straße nicht gewährleistet.

Demgegenüber stehe das Recht der Antragsteller aus Art. 8 Grundgesetz (GG), der Versammlungsfreiheit. Dabei bleibe zu berücksichtigen, dass dieses durch die angegriffene Verfügung nicht gänzlich versagt werde. Wobei das Gericht nicht verkenne, dass von dem Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters nach Art. 8 Abs. 1 GG prinzipiell auch die Auswahl des Orts und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung umfasst sei. Jedoch liege auch die von der Stadt Leipzig verfügte Demonstrationsroute noch am Rand der Leipziger Südvorstadt, die den Antragstellern besonders wichtig ist.

Im Übrigen sei der Simsonplatz – als Start- und Endpunkt der Route – als zentraler Platz gut erreichbar. Die vorgegebene Route sei frei von Engstellen. Sie liege in einem stark frequentierten Bereich Leipzigs, sodass die Demonstration von einer Vielzahl von Personen wahrgenommen werden könne. Trotz Erfolglosigkeit des Antrags habe die Stadt Leipzig die Kosten des Verfahrens zu tragen. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass die Stadt die Durchführung eines Kooperationsgespräches – obwohl die Veranstaltung bereits am 17.05.2019 angezeigt worden sei – regelrecht „verschleppt“ habe und dieses erst am 3.6.2019 stattfinden ließ.

Es sei mithin von vornherein ausgeschlossen gewesen, im Rahmen eines Kooperationsgesprächs einen Kompromiss im Hinblick auf die Demonstrationsroute zu finden. Hierauf und auf weitere erforderliche Absicherungen habe die Polizeidirektion Leipzig bereits am 17.05.2019 hingewiesen. Auch wurde seitens der Polizeidirektion deutlich gemacht, welche Folgen ein verzögertes Agieren im Hinblick auf die personelle und taktische Vorbereitung haben müsste.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht eröffnet.

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