Am Dienstag, dem 14. Oktober, veröffentlichte der NABU eine bundesweite repräsentative Civey‑Umfrage, die eine deutliche Unterstützung auch der sächsischen Bevölkerung für die Wiederherstellung und den Schutz der Natur zeigt. Während es auf Bundesebene fast 85 Prozent der Befragten sind, befürworten in Sachsen 82 Prozent der Menschen die wichtigste EU‑Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO). 72 Prozent erwarten, dass Bund und Länder jetzt schneller und sichtbarer handeln.
Aus Sicht der Befragten sind Trockenheit und Wasserknappheit die größten Sorgen. Daneben werden Hitze, Starkregen und Hochwasser als erhebliche Risiken genannt.
„Wohlstand hängt davon ab, wie gut wir unsere Umwelt erhalten“, sagt Maria Vlaic, Vorsitzende des NABU Sachsen. „Diesen öffentlichen Rückhalt kann die Regierung nutzen, um jetzt aktiv Natur wiederherzustellen.“
Knapp 80 Prozent der geschützten natürlichen Lebensräume in Europa sind geschädigt.
Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur soll bedrohte Ökosysteme wie Moore, Wälder und Auen wieder in einen guten Zustand bringen. Bis 2030 müssen in jedem EU-Mitgliedstaat – also auch in Deutschland und allen Bundesländern wie Sachsen – mindestens 20 % der Land- und Meeresfläche wiederhergestellt werden.
Der Freistaat muss jetzt handeln
Bis zum 1. September 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten gemäß EU-Verordnung einen Nationalen Wiederherstellungsplan erstellen. Sachsen ist verpflichtet, dem Bund Pläne vorzulegen, wie es sein Wiederherstellungsziel erreichen will. Das sächsische Umwelt- und Agrarministerministerium versucht derzeit Druck auf Brüssel auszuüben, um die Wiederherstellungsverordnung aufzuweichen. Der NABU Sachsen bietet seine Expertise für die Planung von Naturschutzmaßnahmen an.

Was die Politik jetzt regeln muss
Gewässer und Wasser in der Fläche
Sachsen muss Gewässer und Grundwasser systematisch schützen und Flusslandschaften wieder naturnah herstellen. Bereits einfache Maßnahmen wie mehr Raum für Auen und weniger Eingriffe in Flussläufe erhöhen die Grundwasserneubildung, verringern Hochwasser‑ und Dürrerisiken und verbessern zugleich Lebensräume für zahlreiche Arten. Der Biber ist als natürlicher Gestalter von Feuchtflächen eine wertvolle Unterstützung bei der Renaturierung.
Verbindliches Flächensparziel
Ein verbindlich verfolgtes Flächensparziel mit Priorität für Innenentwicklung reduziert weiteren Landschaftsverbrauch und schützt Böden, Wasser und Nahrungserzeugung. Weniger Neuversiegelung stärkt die Klimaanpassung, schafft Platz für Renaturierung und erhält Lebensräume anhaltend. In der Landwirtschaft könnten durch weniger Flächendruck auch weniger Pestizide eingesetzt und mehr naturschonende Bewirtschaftung umgesetzt werden.
Artenschutz wirksam machen
Artenschutz muss von Absicht zur Wirkung werden durch wirksame Schutzgebiete und bessere Vernetzung von Lebensräumen. Wenn Lebensräume tatsächlich geschützt und vernetzt werden, stabilisieren sich Populationen, steigt die Widerstandsfähigkeit ganzer Ökosysteme und langfristig sinkt die Notwendigkeit teurer Schutzmaßnahmen.
Die EU‑Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO)
Die EU-Mitgliedsländer haben sich 2024 mit einem EU-weiten Gesetz darauf geeinigt, zerstörte Natur wiederherzustellen. Zur Erreichung dieser Ziele ist die vorausschauende Planung von Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich. Dafür erstellt Deutschland aktuell seinen nationalen Wiederherstellungsplan. Die Verantwortung für die Auswahl und Umsetzung dieser Maßnahmen liegt insbesondere bei den Bundesländern.
Die Befragung wurde vom 4. bis 13. September 2025 vom Umfrageinstitut Civey im Auftrag des NABU durchgeführt. An der repräsentativen Stichprobe nahmen über 5 000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 18 Jahren teil, bei den Fragen mit Ergebnissen auf Landkreisebene sogar 10.000. Alle Daten wurden mit verifizierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhoben.
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