„Die allermeisten Leistungsberechtigten halten sich an die gesetzlichen Spielregeln, nur ein ganz geringer Teil wird überhaupt sanktioniert“, trötete am 11. April Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesarbeitsagentur, in die Welt. Und servierte den Redaktionen eine echte Nonsens-Zahl: „Die Sanktionsquote – also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – lag im letzten Jahr unverändert bei 3,1 Prozent.“

Und weil es alle nachplapperten, geht Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) jetzt auf die Quatsch-Zahl noch einmal genauer ein. Denn wie haben die Experten in Nürnberg tatsächlich gerechnet?

Paul M. Schröder hat sich den Spaß gemacht, die Zahlen der Bundesagentur zum Rechnen zu benutzen. Ergebnis: „Die naheliegende Frage: Wie hoch war die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLB), wenn 3,1 Prozent einer absoluten Zahl von 952.840 entsprechen? Richtig: Etwa 30,7 Millionen. Das Verhältnis von 952.840 zu 30,7 Millionen ergäbe 3,1 Prozent.“

Da würden in Deutschland längst die Rathäuser brennen, wenn 30,7 Millionen Menschen auf „Hartz IV“ gesetzt wären. Das kann hinten und vorn nicht stimmen. Stimmt auch nicht. Die Bundesagentur hatte Nonsens erklärt.

„Der durchschnittliche Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLB) in 2017: 4,362 Millionen, nicht 30,7 Millionen. Die relativ kleine, von der Statistik der BA ermittelte ‚Sanktionsquote‘ wird vollkommen anders berechnet“, erläutert Schröder. „Es wird weder die Zahl der im Berichtsjahr neu festgestellten Sanktionen (952.839 in 2017) noch die in den Presseinformationen und Presseberichten ungenannt bleibende Anzahl der eLB, die im Berichtsjahr von (mindestens) einer neu festgestellten Sanktion betroffen waren (419.502 in 2017) ins Verhältnis zum jahresdurchschnittlichen eLB-Bestand (4,362 Millionen in 2017) gesetzt. Sondern es wird der jahresdurchschnittliche eLB-Bestand mit (mindestens) einer im Berichtsjahr oder schon zuvor festgestellten, wirksamen Sanktion (136.799 in 2017) im Verhältnis zum jahresdurchschnittlichen eLB-Bestand (4,362 Millionen in 2017) betrachtet.“

Es waren also durchschnittlich 4,362 Millionen Menschen als „erwerbsfähige Leistungsbezieher“ in „Hartz IV“. Darunter waren zwar im Jahresdurchschnitt 136.799 Personen mit mindestens einer Sanktion. Aber tatsächlich wurden im Jahresverlauf viel mehr Menschen sanktioniert: 419.502.

Nur blieben die eben nicht alle in „Hartz IV“. Die meisten versuchen ja, schnellstmöglich wieder herauszukommen und nehmen dann unter dem Sanktionsdruck auch die miesesten Jobs an. Die Frage, wie sinnvoll die verordneten „Beratungstermine“ tatsächlich waren, für deren Schwänzen vor allem die jungen Leute bestraft wurden, darf man da durchaus stellen. Die Zahlen aus der Bundesagentur sehen zwar irgendwie mathematisch aus, dienen aber sichtlich nicht dafür, die Arbeit der Jobcenter wirklich transparent zu machen.

Leipzig blieb auch 2017 die Sanktionshauptstadt im Freistaat

Leipzig blieb auch 2017 die Sanktionshauptstadt im Freistaat

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ALG II wird nicht “quartalsweise genehmigt”. Der Bewilligungszeitraum beträgt mittlerweile 1 Jahr, bei aufstockenden Selbstständigen ein halbes.

Anmerkung d. Red.: Danke für den Hinweis. Ist geändert.

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