2018 mussten noch immer 60.000 Sachsen ihren miesen Lohn beim Jobcenter aufstocken

Wenigstens teilweise hat ja das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen in Hartz IV für verfassungswidrig erklärt. Oft sind es reine Meldeversäumnisse, die die Sachbearbeiter im Jobcenter dazu bringen, Menschen Geld vom Lebensunterhalt zu streichen. Auch Menschen, die eigentlich in Arbeit sind, aber von ihrem Billigjob nicht leben können. Trotz Mindestlohn sind diese Aufstocker-Verhältnisse in Sachsen nicht verschwunden.