Auch Leipzigs Verwaltung spricht in Leipzig nur noch von einer Wohnungsmarktreserve von 2 Prozent. So niedrig ist der Wohnungsleerstand mittlerweile. Der Wohnungsneubau aber nimmt nicht wirklich Fahrt auf. Was auch daran liegt, dass das wichtigste Wohnungsmarktelement beim Neubau noch völlig fehlt: der sozial geförderte Wohnungsbau. In einigen Stadtquartieren steigen die Mieten. Da sollten auch die KdU-Sätze stärker steigen, hatte die Linksfraktion im Herbst beantragt.

„Der OBM wird aufgefordert, die Kosten der Unterkunft (KdU) von ALG II-Bezieherinnen und Beziehern alle 24 Monate an die aktuelle Mietpreisentwicklung in Leipzig anzupassen“, hieß es im Antrag der Linksfraktion. „Die notwendige Datengrundlage zur Berechnung soll dafür nicht älter als ein halbes Jahr zum avisierten Stichtag der Beschlussfassung im Stadtrat sein. Eine entsprechende Vorlage zum Turnusbeginn ist dem Stadtrat rechtzeitig zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung im März 2018 vorzulegen. Das Ergebnis jeder Überprüfung der Höhe der Angemessenheitsgrenzen ist dem Stadtrat mitzuteilen.“

Aber das Anliegen lehnte das Sozialdezernat jetzt in seiner Stellungnahme ab.

„Einer grundlegenden Überarbeitung der schon jetzt getroffenen Festlegungen im sog. Schlüssigen Konzept (DS-00687/14 vom 18.12.2014) bedarf es nicht“, teilt das Dezernat mit. „Im Schlüssigen Konzept ist festgelegt, dass eine Anpassung der Richtwerte für die angemessene Brutto-Kaltmiete anhand der jeweils aktuellen Daten des jeweiligen Mietspiegels der Stadt Leipzig erfolgen wird. Damit ist gewährleistet, dass der avisierte Zwei-Jahresturnus und die hohe statistische Qualität (Repräsentativität) eingehalten werden. Der Mietspiegel wird nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 558c f. BGB im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst. Grundlage der Mietspiegelwerte sind die tatsächlichen Mietvertragsdaten (abgeschlossene Mietverträge) und nicht die vom Wohnungsmarkt avisierten Angebotsmieten.“

Was ja meist das Problem ist, denn wer als „Bedarfsgemeinschaft“ eine Wohnung sucht, wird auf dem enger gewordenen Leipziger Wohnungsmarkt immer seltener fündig, wenn es um bezahlbaren Wohnraum im Rahmen der KdU-Sätze geht.

Übrigens ein Problem, das dem Sozialdezernat sehr wohl bekannt ist. Immer öfter muss das Sozialamt Kulanz walten lassen – also den Antragstellern höhere Kostensätze gewähren, als die offiziellen KdU-Sätze eigentlich hergeben. Eben weil keine entsprechende Wohnung mehr im niedrigen Preissegment zu finden ist.

Der beste Weg, aus dem Dilemma herauszukommen, wäre eigentlich ein forcierter sozialer Wohnungsbau. Aber da bremst der Bund genauso wie das Land. Man glaubt immer noch, die Wanderungsbewegungen in Deutschland steuern zu können, indem man in den eh schon wachsenden Großstädten nicht auch noch bezahlbaren Wohnraum fördert. Dass viele der neu entstehenden Jobs freilich nicht zum neu entstehenden Mietniveau passen, macht gerade den Menschen mit niedrigen Einkommen das Leben schwer.

Würden höhere KdU-Sätze die Lage entspannen?

Aus Sicht der Linksfraktion schon.

Aus Sicht des Sozialdezernats sieht man in Leipzig keinen Handlungsdruck: „Auf der Grundlage der durch das Amt für Statistik und Wahlen ausgewerteten Erhebungsdaten für den Mietspiegel werden die Richtwerte der Kosten der Unterkunft zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter Verwendung der Originaldatensätze des Mietspiegels ermittelt. Gemäß § 22c Abs. 1 SGB II sollen die Kreise und kreisfreien Städte zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung insbesondere Mietspiegel, qualifizierte Mietspiegel und Mietdatenbanken einzeln oder kombiniert berücksichtigen.

Damit ist die Bekanntgabe der veränderten Richtwerte immer erst nach Veröffentlichung des Mietspiegels möglich. Eine Berechnung der Werte ohne Bezug auf einen tatsächlich veröffentlichten Mietspiegel würde von den sozialgerichtlichen Instanzen nicht anerkannt.

Für die Datenerhebung und -auswertung sowie die sich daran anschließende Erarbeitung des Mietspiegels und das Verwaltungs- und Beschlussverfahren wird i.d.R. ein Zeitraum von bis zu zwölf Monaten benötigt. Die Datengrundlage für die Berechnung der Richtwerte der Kosten der Unterkunft ist daher regelmäßig älter als sechs Monate.

Das Ergebnis jeder Überprüfung der Höhe der Angemessenheitsgrenzen wird dem Stadtrat bereits als Informationsvorlage zur Kenntnis gegeben.“

Das heißt: Die KdU-Sätze bewegen sich im Bereich der Leipziger Durchschnittsmieten und erfassen die Wohnraumverknappung und die lokal deutlich höheren Mieten nicht.

Das Thema wird den Stadtrat also noch öfter beschäftigen, wenn der Wohnungsbau in Leipzig weiter so schleppend verläuft und nicht wirklich schnell in einen belastbaren sozialen Wohnungsbau eingestiegen wird, der auch für Leipziger Normalverdiener wichtig ist.

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