Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erklärt hat, ist die Diskussion über solch schwerwiegende Eingriffe in den Autoverkehr eröffnet. Passend dazu beschäftige sich der Stadtrat mit einem Antrag der Linksfraktion, ein Durchfahrtsverbot für bestimmte Lkw zu prüfen. Dieser erhielt dank Grünen, SPD und Freibeutern eine Mehrheit.

Um die Bürger vor Lärm und vor allem Schadstoffen aus Dieselmotoren zu schützen, brauche es weitere Maßnahmen im Rahmen des Lärmaktionsplans und des Luftreinhalteplans, hatte die Linke in ihrem Antrag argumentiert. Wegen der Autobahnmaut könnten ab dem 1. Juli 2018 zunehmend viele Lkw auf Straßen in den Städten ausweichen um die zusätzlichen Kosten zu sparen. Um dies zu unterbinden, schlug die Linksfraktion vor, ein Durchfahrtsverbot für jene Lkw ab dreieinhalb Tonnen zu prüfen, die „im Stadtbereich keinen Ziel- oder Quellpunkt haben“, also wirklich nur auf der Durchfahrt sind.

„Wenn die Stadt in Zukunft funktionieren soll, müssen wir den Wirtschaftsverkehr unterbinden, der für die Stadt nicht notwendig ist“, erklärte Reiner Engelmann für die Fraktion im Stadtrat. AfD-Stadtrat Tobias Keller hielt dagegen: Ein solches Verbot würde den Wirtschaftsverkehr behindern und nichts für die Luftreinhaltung und den Lärmschutz leisten. „Durch Umlenkung wären andere Gebiete betroffen“, so Keller. Genau wie CDU-Stadtrat Gerd Heinrich argumentierte er zudem, dass die Polizei keine Kapazitäten habe, die Einhaltung zu überprüfen.

Eine Diskussion, welche gerade auch bundesweit geführt wird – immer dann wenn nun erste Fahrverbote, wie in Hamburg, Düsseldorf oder Stuttgart ins Gespräch kommen. Eine Frage, die letztlich sicher nur über Stichkontrollen lösbar scheint, die hier natürlich besonders kompliziert sein dürften. Braucht es doch einen Nachweis mittels der Frachtpapiere, dass der angehaltene Brummifahrer wirklich nichts in der Stadt zu suchen hat oder diese hätte auch meiden können.

Jene Fraktionen der CDU und AfD waren es dann letztlich auch, die gegen den Antrag stimmten. Zustimmung für den Vorschlag der Linken gab es hingegen von Grünen, SPD und Freibeutern. Die Verwaltung muss nun bis zum 1. Juli prüfen, ob für ein Verbot „die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und ob die Notwendigkeit besteht.“

Videoquelle: Livestream der Stadt Leipzig

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