Die Stadtverwaltung und ihre Eigenbetriebe sowie die kommunalen Unternehmen dürfen künftig keine Arbeitsverträge mehr sachgrundlos befristen. Dies hat der Stadtrat am Mittwoch auf Initiative der Sozialdemokraten beschlossen. In mehreren Eigenbetrieben und kommunalen Beteiligungsunternehmen waren die umstrittenen Arbeitsverträge bislang die Regel.

„Wir stehen vor einem Riesenfachkräftemangel. Während andere Unternehmen schon dabei sind, Massageräume, Ruheräume und kostenloses Obst hinzustellen, geht es bei uns um Grundlagen“, beklagte Christopher Zenker (SPD). Während in der Verwaltung selbst sachgrundlose Befristungen die Ausnahme seien, seien in Eigenbetrieben sachgrundlos befristete Arbeitsverträge weiterhin keine Seltenheit. „Ist es wirklich nicht möglich, Catering-Mitarbeiter oder Hausmeister – Verzeihung: Facility-Manager – nicht in einem halben Jahr zu erproben?“, fragte Ilse Lauter (Linke). „Hier wird doch eindeutig unternehmerisches Risiko auf das Personal abgewälzt.“

Sven Morlok (Freibeuter) verwies auf den schwankenden Personalbedarf in den kommunalen Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen. „Deshalb ist es wichtig, dass diese ihr Personal dem Bedarf entsprechend anpassen können.“ Dafür stünden drei Instrumentarien zur Verfügung: Sachgrundlose Befristungen, Leiharbeit und betriebsbedingte Kündigungen. Gegen Leiharbeit und Kündigungen habe sich der Stadtrat unlängst ausgesprochen. „Stimmen Sie dem Verwaltungsstandpunkt zu. Der ist sachgerecht“, forderte der FDP-Mann.

Während sich die CDU ihrerseits für den Verwaltungsstandpunkt ausgesprochen hatte, votierte die rot-rot-grüne Ratsmehrheit für die Abschaffung sachgrundlos befristeter Verträge. Die kommunalen Unternehmen werden ihre Personalpolitik anpassen müssen.

Die Debatte am 23. Januar 2019 im Stadtrat Leipzig

Quelle: Livestream der Stadt Leipzig

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