Na ja, was hätte die Linksfraktion aus dem Ordnungsdezernat auch schon erwarten können, als eine bräsige Ablehnung? Wirklich Punkte sammelt der einst von der Linksfraktion nominierte Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal mit so einer Stellungnahme zu einem berechtigten Antrag der Linken nicht wirklich, wie sie sein Dezernat am 16. Januar ausgereicht hat.

„Da das Parken von Kraftfahrzeugen auf Radverkehrsanlagen einen unverhältnismäßigen Eingriff in den fließenden Rad- und motorisierten Verkehr darstellt, prüft der Oberbürgermeister die Voraussetzungen für das Abschleppen von geparkten Kraftfahrzeugen auf Radverkehrsanlagen“, hatte die Linksfraktion im November beantragt. Und das mit zwei konkreten Punkten untersetzt, mit denen das Ordnungsamt quasi aufgefordert worden wäre, endlich konsequent auf Radwegen geparkte Fahrzeuge abzuschleppen und damit auch zu signalisieren, dass Leipzig diese dauerhaften Regelverstöße nicht mehr akzeptiert.

Dass das Anliegen nur zu berechtigt ist, muss Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal zugestehen. „Dass bei der Erforschung und Ahndung von Verkehrsverstößen auf Radverkehrsanlagen auch die Voraussetzungen für die Anordnung von Abschleppmaßnahmen vorliegen können, ist unstreitig und im Verwaltungshandeln gängige Praxis.

Ein entsprechender Passus ist unter anderem im Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum – Erste Fortschreibung – enthalten. Einer zusätzlichen oder weitergehenden Prüfung bedarf es nicht“, teilt das Ordnungsdezernat als Begründung dafür mit, dass es den Antrag der Linken einfach ablehnt, ohne sich dessen Anliegen zu eigen zu machen.

Der Ton ist lapidar und ein Stück weit herablassend: „Mit dem Antrag wird das Ziel verfolgt, zukünftig in Leipzig stärker gegen das ordnungswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf Radverkehrsanlagen vorzugehen.“ Also: „Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrages.“

Wie so oft dreht sich die Begründung der Ablehnung dann darum, dass die hoheitlichen Entscheidungen über solche Maßnahmen allein der Ordnungsbehörde obliegen, die in eigener Verantwortung entscheidet, ob abgeschleppt wird oder nicht. Denn anders als in der oben zitierten Aussage ist das Abschleppen in der Praxis des Leipziger Ordnungsamtes dann doch nicht unstreitig.

„Gemäß § 44 StVO obliegt die Ausführung der Straßenverkehrsordnung den Straßenverkehrsbehörden als Weisungsaufgabe. Weisungsaufgaben besorgt die Gemeinde für den Bund oder das Land. In diesem Bereich sind die Gemeinden nicht selbstbestimmt, sondern weisungsgebunden und der Bürgermeister ist das vollziehende Organ, d. h. das für die ordnungsgemäße Durchführung zuständige Organ der Gemeinde. Die mit dem Antrag begehrte ‚Regelentscheidung‘ stellt einen Eingriff in den Aufgabenbereich der Verwaltung dar. Der Beschluss wäre rechtswidrig“, meint das Ordnungsdezernat in amtlicher Abgehobenheit.

Was ja im Klartext heißt: „Wir schleppen ab, wenn wir das für richtig befinden. Wir lassen uns doch vom Stadtrat nicht befehlen, es immer zu tun.“

„Darüber hinaus wäre der Beschluss auch inhaltlich zu beanstanden, denn er greift in die Pflicht zur Ermessensausübung der Verwaltungsbehörde ein“, antwortet das Ordnungsdezernat, das jahrelang sehr kulant mit dem Abschleppen auf Radwegen umgegangen ist. Regelverstöße wurden an etlichen brisanten Punkten einfach geduldet – sei es beispielhaft am Südplatz oder vor der Postfiliale in der Richard-Lehmann-Straße. Leipziger Radfahrer können dutzende solcher Stellen nennen, wo sich das Wildparken auf Radwegen regelrecht eingebürgert hat.

Dasselbe gilt für die Radwege rund ums Sportforum, die bei Großveranstaltungen einfach zugeparkt werden. Ein geduldeter Zustand, der schlicht infrage stellt, in wessen Sinn eigentlich das Leipziger Ordnungsamt agiert.

„Jede Anordnung einer Abschleppmaßnahme ist eine Einzelfallentscheidung“, versucht sich das Ordnungsdezernat herauszureden. „Sie muss erforderlich, geeignet und angemessen sein, um das Ziel der Gefahrenbeseitigung zu erreichen. Einzelfallentscheidung heißt, dass der konkrete Sachverhalt betrachtet werden muss, deshalb kann auch keine Regelentscheidung vorgegeben werden.“

Entspricht das so der StVO?

Selbst der ADAC erklärt es den Autofahrern: „Wer sein Fahrzeug zu einem erheblichen Teil auf dem Radweg parkt, riskiert nicht nur ein Verwarnungsgeld von mindestens 15 Euro. Laut ADAC darf die Behörde den Wagen auf Kosten des Halters auch abschleppen lassen, wenn die Gefahr besteht, dass andere Autofahrer dem Beispiel des Falschparkers folgen.“

Die Gefahr entsteht nicht erst, wenn Politessen meinen, das geparkte Auto könnte irgendwie durch die Art des Parkens zur Gefahr werden, sondern schon dadurch, dass auf dem Radweg geparkt wird. Der ADAC zu einem entsprechenden Gerichtsurteil: „Da der Falschparker jedoch nicht allein auf die Idee des Parkens auf dem Radweg gekommen ist, sondern viele andere Fahrzeuge ebenfalls den Radweg behinderten, durfte die Stadt nicht nur zur Beseitigung einer konkreten Gefahrenstelle, sondern auch zur Abschreckung anderer Autofahrer abschleppen.“

Meist reicht eben ein „Knöllchen“ nicht, um Parker von ihrem „Gewohnheitsrecht“ abzubringen. Da braucht es konsequentes Handeln der Stadt. Genau diese Konsequenz aber vermisst die Linksfraktion. Und sie hatte es auch ebenso deutlich begründet: „Alle RadverkehrsteilnehmerInnen ab dem 10. Geburtstag müssen entweder die Fahrbahn oder die vorgesehene Radverkehrsanlage benutzen. Gesonderte Radverkehrsanlagen kommen vor allem an stark befahrenen Straßenabschnitten zum Einsatz.

Die Trennung der Verkehrsträger soll laut Gesetzgeber für ein Mehr an Sicherheit sorgen. Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge auf Radverkehrsanlagen gefährden nicht nur die radfahrenden Kinder und Erwachsenen, sondern stellen auch einen indirekten Eingriff in den fließenden Kfz-Verkehr dar, da zum Ausweichen die Fahrbahn des Kraftverkehrs verwendet werden muss. Das unverhoffte und unerwartete Auftauchen von Radfahrenden auf Kfz-Fahrbahnen stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in den fließenden Verkehr dar und muss deshalb … mit der Entfernung dieses Eingriffes geahndet werden.“

Man kann nicht mit „Einzelfallentscheidungen“ argumentieren, wenn der Missstand an vielen Stellen seit Jahren bekannt ist. Es hört ja nicht mit dem Parken auf Radwegen auf, es geht mit dem Parken auf Bürgersteigen weiter. Und statt eine klare Strategie anzubieten, wie Leipzigs Ordnungsamt diesen Missständen beikommen will, fertigt man die Linksfraktion mit einer überheblichen Ablehnung ab.

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat durch eigene Beobachtungen im Alltag und aus vielen Gesprächen Beispiele gesammelt die uns bestätigen, dass in Leipzig mit dem Problem zugeparkter Geh- und Radwege bisher sehr lax umgegangen wird“, sagte Daniel von der Heide, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen, schon im August 2016. Was die Antwort des Ordnungsbürgermeisters ausblendet, ist nämlich die Pflicht seiner Ordnungsbehörde, zu handeln. Und wenn jahrelang viel zu wenig geschieht, darf man sich nicht wundern, dass Fraktionen die geübte Praxis für fragwürdig halten.

Grüne appellieren nach windelweichen Antworten des Ordnungsamtes nun an Leipzigs allmächtigen OBM

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Es gibt 3 Kommentare

Und auch dieses Thema wird ruckzuck wieder vom Bildschirm verschwinden, wie so viele, weil niemand weiter Druck ausübt – was es da auch immer für Möglichkeiten gäbe – und die Verwaltung in all den Jahren gelernt hat, dass so ein Thema wunderbar “abgearbeitet” werden kann.
Dabei lässt die Verwaltung hier gerade eine wunderbare zusätzliche Einnahmequelle liegen, wo man doch sonst mit (stationären) Blitzern schnell dabei ist….

@ausmwesten: War Rosenthal da schon besoffen!? Dieses Falschparken auf dem Radweg ist keine “verkehrsberuhigende” sondern eine (lebens) gefährliche “Maßnahme”. Wenn solche eklatanten Verstöße nicht geahndet werden, braucht man sich nicht wundern, wenn niemand mehr Gesetze und Vorschriften (u. a. die StVO) ernst nimmt…

Es wundert nicht: BM Rosenthal meint ja sogar, dass das Parken auf dem Radstreifen eine verkehrsberuhigte Maßnahme ist, da die parkenden Autos auf dem Radstreifen, die Radfahrer*innen zwängen sich in den fließenden Verkehr einzuordnen, der dadurch langsamer wird (so am Sommerfest der Kleingärtner 2017).

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