Es wurde noch einmal wirklich emotional und teilweise auch abseitig gegen Ende der heutigen Ratsversammlung beim Thema soziale Erhaltungssatzungen in Leipzig. Sechs davon sind nunmehr beschlossen, doch so ganz durch ist das Thema noch nicht. All jene, die auf eine positive soziale Wirkung dieses Elementes der kommunalen Steuerung im Wohnungsbau und bei Sanierungen hoffen, aber auch die Kritiker wollen den vom „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ erarbeiteten „Kriterienkatalog“ Sanierungen und Neubauten erst einmal genauer besprechen und ebenfalls im Stadtrat beschließen.

Das Ergebnis zuerst: Wenn im nächsten Leipziger Amtsblatt die Erhaltungssatzungen für die Gebiete an der Eisenbahnstraße, in Connewitz, Lindenau, Alt-Lindenau, Eutritzsch und rings um den Lene Voigt-Park veröffentlicht sind, erlangen sie Wirksamkeit. Mit jeweils 35 zu 22 Stimmen stimmten heute die Stadträte von Linke, Grüne, SPD, PARTEI und Piraten gegen CDU, AfD und FDP dafür, dass in diesen Teilen Leipzigs erstmals im Osten (außer Berlin) ein sogenannter Milieuschutz eingeführt werden soll.

Parallel soll alle fünf Jahre – neben einer fortlaufenden Beobachtung der Wirksamkeit – neu über die Gebiete mit Erhaltungssatzungen beraten werden und bis Mitte 2022 muss die Verwaltung eine weitere Voruntersuchung für die Mietentwicklungen in ganz Leipzig vorlegen. Zudem soll für die nun betroffenen Gebiete ein Kommunikationskonzept erarbeitet werden, was die Bürger über die Auswirkungen, ihre Rechte und die genauen Details informiert.

All dies, um den großen Bauträgern bei extremen Aufwertungen von Wohnraum in den Arm zu fallen und Verdrängungen von weniger solventen Mieter/-innen zu verhindern, so die Befürworter. Für die Gegner der Satzungen ein Eingriff in einen Markt, den sie gern allein mit „bauen, bauen, bauen“ voranbringen möchten.

Ein Konzept, welches zumindest in den vergangenen Jahren in anderen deutschen Großstädten auch nicht dabei helfen konnte, Mieten moderat zu gestalten und Verdrängungen zu verhindern. Meist kam es eher zu Entwicklungen, die vor allem ärmere Bevölkerungsschichten samt Gewerbemieter an den Rand der Städte und teils darüber hinaus vertrieb.

„Ein steiniger Weg“ zum Erfolg für die einen, ein Desaster für andere

Den bisherigen Gang der Dinge schilderte Stadtrat Mathias Weber (Linke) noch einmal zum Beginn der Debatte. Das „klassische Bauträgergeschäft“ hätte in den vergangenen Jahren aus „ankaufen, sanieren, oft in Eigentumswohnungen umwandeln und teuer weiterverkaufen“ bestanden. Das Resultat waren Entmietungen und hohe Gewinne für die Bauträger, laut Weber sogar mit höheren Gewinnen in Leipzig als beispielsweise im wirtschaftsstärkeren München.

Grünen-Stadtrat Tobias Peter stellte mit Blick auf die aktuellen Veränderungen entlang der Eisenbahnstraße fest, der Eingriff in Bauvorhaben mittels Erhaltungssatzungen sei nichts anderes als der Schutz des Allgemeinwohls, zu welchem Eigentum nun mal laut Grundgesetz verpflichte.

Die Kritik kam im Rat erwartungsgemäß aus den Reihen der CDU, AfD und Teilen der Freibeuterfraktion – hier den Vertretern der FDP. Die Hauptargumente unter anderem: so würden laut Falk Dossin (CDU) große Bauträger versuchen, ganze Häuser „leerzuziehen“, also zu entmieten, um anschließend normal und ohne Absprachen mit der Stadt teuer sanieren und neu vermieten oder verkaufen zu können. Dem christdemokratischen Eindruck, die Erhaltungssatzungen würden gar energetischen Sanierungen, also dem Klimaschutz widersprechen, widersprach dann sogar OB Burkhard Jung energisch. Diese Baumaßnahmen seien von der Satzung nicht betroffen.

Für Michel Neuhaus (Linke) ein Grund festzustellen, dass die CDU immer dann den Klimaschutz ins Spiel bringe, wenn es gerade passe, um eine soziale Maßnahme zu verhindern.

Tobias Keller (AfD) führte als Handwerker ins Feld, ein ihm bekannter türkischer Auftraggeber würde lieber gleich ganz vom Kauf neuer Häuser und Sanierungen dieser verzichten, wenn er noch mehr Formulare ausfüllen müsse. Und überhaupt, so Sigrun Seidel (CDU), allein die sechs zusätzlichen Stellen in der Verwaltung zur Prüfung der Bauanträge unter den Satzungsvorgaben wären Ausgaben, die an andere Stelle besser investiert wären. Für Karsten Albrecht (CDU) seien die zusätzlichen Prüfungen zeitlich gesehen eine „Verschleppung von Wohnungsneubau in Leipzig“.

Sven Morlok (FDP) Stadtrat der Freibeuter-Fraktion. Foto: L-IZ.de
Sven Morlok (FDP) Stadtrat der Freibeuter-Fraktion. Foto: L-IZ.de

Problem Kriterienkatalog und außerparlamentarische Absprachen

Während sich die Seiten links und rechts in der Kongresshalle beim grundsätzlichen Sinn von sozialen Erhaltungssatzungen nur einig waren, dass sie sich nicht einig sind, gab es ein Thema, wo die einen grundsätzlich auf das Hoheitsrecht des Stadtparlamentes pochen und die anderen eine Möglichkeit sehen, die Erhaltungssatzungen auszuhöhlen, abzuschwächen oder ganz zahnlos zu machen.

Über den Katalog der Kriterien zu einzelnen Baumaßnahmen wie zusätzliche Fahrstühle, Zweitbalkone, Video-Gegensprechanlagen oder Fußbodenheizungen in Bestandssanierungen sollte heute zwar gar nicht gesprochen werden, aber logischerweise spielte genau er die Begleitmelodie. Denn für Mieter und Vermieter ist es interessant, welche Bau- oder Sanierungsmaßnahmen nun bei bewohnten Wohnungen in welchem Umfang unter der Satzung noch möglich sind.

Zwar hat bislang das „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ unter Leitung Burkhard Jungs über die Kriterien gesprochen und die Oberbürgermeisterrunde diese verabschiedet. Doch in einem Bauausschuss oder gar im Stadtrat waren diese (nicht rechtsverbindlichen) Kriterien noch nicht. Obwohl also eben diese Vorgaben die Einzelfallprüfung jedes Bauvorhabens in den Gebieten mit Erhaltungssatzung nicht ersetzen, hat dazu noch keine Stadtratsauseinandersetzung stattgefunden. Insbesondere, da es eine Art Verwaltungsrichtlinie werden soll, keine Lappalie.

Seit heute ist durch eine Protokollnotiz allerdings klar, dass dies noch nachzuholen ist. Es droht also die nächste Schlacht im Leipziger Stadtrat, dann um die Details bei Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen und die Interessen von Mietern und Vermietern in Leipzig in den Gebieten der Erhaltungssatzungen.

Und der dritte Gang steht schon am Horizont. Auch für den Schutz von kleinteiligen Gewerbe-, Gastronomie und Handwerksstätten vor überzogenen Aufwertungstendenzen in Großstädten soll sich OB Burkhard Jung über seinen Präsidentensitz im Deutschen Städtetag gegenüber dem Bund starkmachen.

Die Debatte vom 17. Juni 2020 im Stadtrat

Video: Livestream der Stadt Leipzig

Der Stadtrat tagt: Wie wirken soziale Erhaltungssatzungen in Leipzig?

Der Stadtrat tagt: Wie wirken soziale Erhaltungssatzungen in Leipzig? + Video

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