Hat er oder hat er nicht? Im Februar berichteten wir über den Antrag der Freibeuterfraktion, in Leipzig härter gegen Falschparker vor allem auf Gleisen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) vorzugehen. Dieser Antrag steht am 16. September auf der Tagesordnung des Stadtrates. Doch Thomas Köhler, Stadtrat der Piratenpartei und für die Fraktion Freibeuter Mitglied im Fachausschuss Umwelt und Ordnung, fühlt sich missverstanden. Nicht von uns, sondern von der LVZ.

Die fand am 25. August, dass man ja über den Freibeuter-Antrag mal berichten könnte. Auch mit Verweis auf eine Stellungnahme des Verbands der Berge- und Abschleppunternehmen (VBA), der sich im Sommer schon mit einer eigenen Mitteilung an die Leipziger Medien gewandt hatte, um dieses Ansinnen unbedingt zu verhindern.

Erstens, weil es geschäftsschädigend sei, denn die Abschleppaufträge bekommen ja derzeit die in Leipzig ansässigen privaten Abschleppunternehmen. Und zweitens würde jede Menge Kompetenz verloren gehen, denn diese Unternehmen wissen ja, was sie tun. Außerdem würden sie längst gut mit den städtischen Behörden zusammenarbeiten.

Die Stellungnahme lag also auch im Hause LVZ eine Weile herum. Am 25. August konnte man noch einmal emsig daraus zitieren. Und erschreckte damit tatsächlich die Freibeuter-Fraktion.

Die stellte nun am Donnerstag, 27. August, klar, dass die Diskussion um eine kommunale Abschleppflotte in der Stadt Leipzig zu Unrecht geführt werde. Die Fraktion Freibeuter habe zu keinem Zeitpunkt die Anschaffung einer kommunalen Abschleppflotte gefordert!

„Der Verweis auf die Berliner Verkehrsbetriebe und auf die Stadt Stuttgart war ausschließlich zur Illustration der Wichtigkeit, die andere Städte dem Thema Verkehrsbehinderung beimessen, gedacht“, betont die Fraktion. „Die unterstellte Zuordnung einer Abschleppflotte zu den Leipziger Verkehrsbetrieben ist darüber hinaus absurd, deren Zuständigkeit entfiele lediglich auf die Freihaltung der Gleisanlagen, wenn das rechtlich überhaupt möglich ist. Es geht der Fraktion jedoch u. a. auch um auf Radwegen abgestellte Fahrzeuge.“

Thomas Köhler, Stadtrat der Piratenpartei, formuliert es seinerseits so: „Das Ziel unseres Antrags ist die Durchsetzung des geltenden Rechts, also des § 12 StVO, unzulässiges Halten und Parken, und die Erhöhung der Verkehrssicherheit – nicht eine kommunale Abschleppflotte. Die Diskussion über eine solche ist dem Grundgedanken des Freibeuter-Antrags abträglich.“

Und so heißt denn der Beschlussvorschlag auch: „Für eine Freihaltung der genannten Stellen ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen.“

Das Problem ist nur: In der Begründung wird dann Berlin nicht nur als Vorbild genannt. Dort steht tatsächlich: „Die Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) hat ab 2020 eigene Abschleppfahrzeuge im Einsatz, die die Strecken der BVG freihalten und die Stadt Stuttgart übernimmt von Mitte 2020 an werktags bis 22 Uhr Abschleppmaßnahmen, für die zuvor die Polizei verantwortlich zeichnete und hat dafür im Doppelhaushalt 2020/21 zusätzliche Stellen für das Ordnungsamt beschlossen. Es ist also möglich, im Sinne der Verkehrswende sollte Leipzig dies auch tun.“

Da hatte dann der VBA wohl recht, als er das auch als Aufforderung las, Leipzig solle sich eigene Abschleppfahrzeuge zulegen.

Aber so sei es nicht gemeint gewesen, betont Köhler. „Der Aufbau eines städtischen Abschleppdienstes ist für die Fraktion Freibeuter allein schon aus finanziellen und personellen Gründen nicht das Ziel. Hier entstünde, abgesehen von den Kosten der Anschaffung und Unterhaltung der Fahrzeuge, ein Fachkräftebedarf der kommunal nicht realisierbar ist.

Entgegen der landläufigen Meinung, dass die moderne Abschlepptechnik entscheidend ist, sind die Fachkräfte der ausschlaggebende Faktor, ob das Be- und Entladen der falsch geparkten Fahrzeuge schadenfrei durchgeführt wird. Wir haben in Leipzig mehrere Abschlepp- und Bergungsunternehmen, die auch jetzt schon für das Ordnungsamt tätig sind. Hier ist eine Abstimmung mit eben diesen Unternehmen erforderlich“, sagt Köhler, der selbst 15 Jahre als Kraftfahrer und später als Betriebsleiter im Abschlepp- und Bergungsdienst in Leipzig und Bremen tätig war.

Das Ordnungsamt hat inzwischen ja auch eine Stellungnahme zu dem Antrag formuliert, in dem man durchaus ähnlich auf die Sache schaut: „Kann ein verantwortlicher Fahrzeugführer vor Ort nicht festgestellt und zum Wegfahren veranlasst werden, erfolgt durch das Ordnungsamt der Auftrag zur Durchführung einer Abschleppmaßnahme an ein vertraglich gebundenes Abschleppunternehmen. Mit der LVB GmbH bestehen eine stabil gute Zusammenarbeit und Einvernehmen zur Vorgehensweise. Ausweislich der Aufzeichnungen der Einsatzstelle des Ordnungsamtes gab es im Jahr 2019 insgesamt 148 Meldungen zu Beeinträchtigungen des ÖPNV durch Falschparker.

Diese beinhalteten sowohl akute Störungen des schienengebundenen Verkehrs und des Busverkehrs als auch allgemeine Hinweise zur Nichtfreihaltung von Haltestellenbereichen. Nach internen Festlegungen des Ordnungsamtes werden insbesondere Aufträge wegen blockierter Straßenbahnen mit höchster Priorität bearbeitet. Es kommt allerdings häufig vor, dass bei Eintreffen der Ordnungskräfte die Fahrzeuge bereits entfernt wurden.“

Und es wurde auch sonst ziemlich viel abgeschleppt – was zumindest einen Eindruck gibt von der Vielzahl an falsch abgestellten Fahrzeugen in Leipzig. Das Ordnungsamt: „Im Jahr 2019 wurden durch die gemeindlichen Vollzugsbediensteten insgesamt 3.888 Abschleppmaßnahmen im Stadtgebiet Leipzig wegen verkehrsbehindernden Parkverstößen vollzogen. Davon entfallen 52 auf Anforderungen durch die LVB GmbH. Zwei Vollzugsmaßnahmen wurden auf dem oben beschriebenen Weg durch die LVB GmbH veranlasst.“

Logisch, dass sich da auch aus LVB-Sicht keine Notwendigkeit ergibt, nun auch noch eigene Abschleppfahrzeuge anzuschaffen.

Und auch sonst wird es der Freibeuter-Antrag schwer haben. Denn eine Formulierung greift wieder in Kompetenzen der Stadtverwaltung ein: „Die mit dem Antrag begehrte ,Regelentscheidung‘ stellt einen Eingriff in den Aufgabenbereich der Verwaltung dar. Denn der Antrag: ,Für eine Freihaltung der genannten Stellen ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen‘ ist nicht zulässig.“

Wobei es ja nicht der erste Antrag zum Thema war. Seit Jahren schon haben auch andere Fraktionen vor allem das Falschparken auf Gehwegen und Radwegen zum Thema gemacht, was letztlich tatsächlich zu einer Änderung im Arbeitsablauf des Ordnungsdienstes geführt hat, wie das Ordnungsamt betont: „Per 06.05.2020 wurde die territoriale Zuordnung für die Dienstgruppen der kommunalen Verkehrsüberwachung geändert, unter anderem mit dem Ziel verkürzter Reaktionszeiten bei Abschleppaufträgen. Es wurde eine wöchentliche Schwerpunktkontrolle an Radverkehrsanlagen in Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen Verkehrsüberwachung und Stadtordnungsdienst/Fahrradstaffel neu etabliert.“

Freibeuter beantragen: Leipzig sollte sich eigene Abschleppfahrzeuge zulegen

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