Am Ende nahm der Stadtrat im Februar nur zur Kenntnis, was das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport meinte zu einer Petition sagen zu können, die die Stadt aufforderte, auf Laubbläser zu verzichten. Kaum ist es Herbst, wird wieder allerenden geblasen und gepustet, was die Geräte hergeben. Nun bezieht auch der Ökolöwe deutlich Stellung gegen diesen lauten und ungesunden Unfug.

„Laubbläser und Laubsauger haben – gerade aus ökologischer Sicht – nur Nachteile. Vor allem die benzinbetriebenen Modelle tragen maßgeblich zur Luftverschmutzung bei und können die Lautstärke eines Presslufthammers erreichen. Erfreulicherweise geht der Trend über zu akku- und elektrobetriebenen Geräten. Das reduziert Lautstärke und minimiert Abgase“, meint der Leipziger Ökolöwe jetzt in einer Stellungnahme.

„Aber egal welcher Motor, Laubbläser blasen nicht nur Blätter weg, sondern auch Insekten, Würmer, Frösche und andere Kleintiere. Besonders kritisch sind die Laubsauger. Sie schreddern und häckseln das aufgenommene Laub – mit diesem auch die aufgesaugten Tiere. Zudem entfernen diese Geräte die oberste Erdschicht, Äste, Nüsse, Pflanzenreste und -samen. Damit werden Lebensräume vieler kleiner Lebewesen zerstört und Nahrung wie für Igel oder Eichhörnchen einfach aufgesaugt.“

Und dann wird der Umweltverband ganz deutlich: „Für uns Ökolöwen gehören diese Geräte verboten! Aber ähnlich wie Kettensägen oder Rasenmäher, fallen sie unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. So ist ein gänzliches Verbot durch das Bundesumweltministerium aus europa- und wettbewerbsrechtlichen Gründen (Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2000/14/EG) nicht möglich. Der Artikel 17 dieser EU-Richtlinie erlaubt es allerdings, die Betriebsstunden dieser Geräte und Maschinen einzuschränken.“

Es ist schon verblüffend, wie viele Gesetze es gibt, die vernünftige Verbote schlicht unmöglich machen.

Seit 2016 übrigens müssen sich Verwaltung und Stadtrat mit dem Thema immer wieder beschäftigen, weil sich ganz unüberseh- und unüberhörbar zeigt, dass es immer mehr von diesen Geräten gibt. Sie werden selbst da eingesetzt, wo normale Besen und Laubbesen völlig ausreichen würden.

Die Petition im Januar wurde recht deutlich, wie tief der Ärger über die Geräte schon bei manchen Leipzigern sitzt: „Negative Aspekte: unnötiger Treibstoffverbrauch, keine Bewegung der Menschen –> Faulheit, Lärmbelästigung im höchsten Maße, Zerstörung Habitat der Igel sowie Insekten, Zerstörung der Grasnarbe, Laub ist wichtig für die bodenfeuchte sowie für die Humusbildung. Alles möglich mit Rechen und Harke.“

Aber das Amt für Umweltschutz reagierte darauf mit einer Stellungnahme, die just betont, dass ein Bediensteter mit Laubbläser viel mehr Laub bewegen könnte als einer mit Besen: „Die eingesetzten Geräte sind technisch auf dem neuesten Stand. Der Treibstoffverbrauch wird durch regelmäßige Instandhaltung und Wartung auf das erforderliche Maß beschränkt. Der Einsatz erfolgt bei Witterungsbedingungen, bei denen der Abtrag von Deckschichten und Boden aufgrund deren Durchfeuchtung nicht möglich ist.

Die Flächen werden nicht zerstört oder beschädigt. Das Entfernen von Laub mittels Laubbläser erfolgt ausschließlich in Bereichen, in denen die Verkehrssicherheit für die Frequentierung durch die Friedhofsnutzer gewährleistet sein muss (z. B. Wege und Grabanlagen). In Gehölzbeständen und Randbereichen verbleibt das Laub als Rückzugsort, z. B. für Igel, sowie zur Humusbildung und Bodendeckung während der trockenen Jahreszeiten. Als Alternative ist ausschließlich eine manuelle Laubbeseitigung realisierbar. Für den Ersatz eines Gerätes sind mindestens 10 manuelle Kräfte erforderlich. Die sich daraus ergebenden erhöhten Personalkosten wären auf die Friedhofsgebühren umzulegen und durch die Friedhofsnutzer zu tragen.“

Und der ebenfalls zur Grünpflege eingesetzte Eigenbetrieb Stadtreinigung verwende zur Minimierung der Lärmemissionen nur Fabrikate, „die dem aktuellen technischen Stand entsprechen. Ihr Einsatz erfolgt unter Einhaltung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sowie der Forderungen der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Leipzig. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung setzt zudem auf fortschrittliche Technologien: Gegenwärtig erfolgt die Umstellung von konventionellen Laubblasgeräten auf Akku-Laubblasgeräte. Deren Vorteil ist, dass unter Volllast etwa 7 dB (A) weniger emittiert werden.

Da die Geräte auch bei Zimmerlautstärke eine oftmals ausreichende Leistung besitzen, können Laub und Unrat künftig geräuschärmer beseitigt werden. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil ist die Abgas- und somit Schadstofffreiheit während des Betriebes. Durch die wesentlich höheren Investitionskosten ist jedoch nur die schrittweise Neuanschaffung der Akku-Laubblasgeräte möglich.“

Die Stellungnahme ging nur auf das Lärmproblem ein. Die aufgeworfenen Probleme etwa zu Insekten- und Igelschutz wurden schlichtweg ignoriert. Erstaunlich, dass der Petitionsausschuss die Stellungnahme in dieser rudimentären Form einfach akzeptierte und der Stadtrat das einfach so abnickte.

Was der Ökolöwe so interpretiert: „Die Stadt verzichtet gänzlich auf Laubsauger und somit auf das Häckseln des Laubes. Allerdings benutzt die Stadtreinigung weiterhin benzinbetriebene Laubbläser. Seit Anfang des Jahres wurde aufgrund einer Petition ,Laubbläser verbieten‘ beschlossen, dass nur noch akkubetriebene Geräte angeschafft werden dürfen. Diese sind deutlich leiser sowie abgas- und schadstofffrei gegenüber den Geräten mit Verbrennungsmotoren. Aber die Umstellung verläuft zu langsam. Hier braucht es dringend mehr Geld sowie Personal, um auf die Verwendung von Laubbläsern vermehrt zu verzichten.“

Bleibt also wirklich nur die Empfehlung der Stadt, die verordneten Ruhezeiten zu beachten?

„Laut Bundesimmissionsverordnung (BISchV) können Laubsauger und -bläser mittel- oder langfristige Hörschäden verursachen. Die zeitlichen Begrenzungen sollen daher in erster Linie die Gesundheit schützen“, so der Ökolöwe.

„Die Vorgaben der Betriebsstunden sind in der neuen Leipziger Polizeiverordnung (§ 17) festgesetzt. Somit dürfen Laubbläser und -sauger werktags zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und nach 17:00 bis 9:00 Uhr des Folgetages nicht benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz dieser Geräte generell untersagt. Wird gegen die beauflagten Zeiten verstoßen, kann es teuer werden! Verstöße können direkt ans Ordnungsamt gemeldet werden.“

Aber eine Lösung ist das nicht. Deswegen empfiehlt der Ökolöwe doch lieber: „Auch wenn es etwas mehr Arbeit macht, raten wir Ökolöwen allen Leipziger/-innen, auf Laubbläser und -sauger zu verzichten. Greif lieber zur Harke und zum Rechen, das verursacht keinen Lärm, keine Abgase und tut der Natur nicht so weh. Tipp: Einfach das Laub liegen lassen.“

Denn das hat wieder etwas mit den Igeln zu tun, die eigentlich große Laubhaufen brauchen, um überwintern zu können.

Hier erzählt der Ökolöwe, warum das so ist.

Leipzig hat keine rechtliche Handhabe, Laubbläser in der Stadt zu verbieten

Leipzig hat keine rechtliche Handhabe, Laubbläser in der Stadt zu verbieten

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