So nicht. Die StVO regelt eindeutig, wo überall im Straßenraum nicht geparkt werden darf. Und zur Kontrolle der Einhaltung sind die städtischen Ordnungsämter verpflichtet. Nur in Leipzig scheint das immer öfter nur noch eine Auslegungssache zu sein. Was anfangs nur die Radfahrer/-innen zum Verzweifeln brachte, hat zuletzt den Stadtrat auf den Plan gerufen, der einen Beschluss fasste, den OBM und Landesdirektion für rechtswidrig halten. Aber das wollen sich mehrere Stadtratsfraktionen so nicht gefallen lassen.

Verständlich ist natürlich, wenn OBM Burkhard Jung als Chef der Verwaltung darauf hinweist, dass die Umsetzung der Kontrolle eine hoheitliche Aufgabe ist. Der Stadtrat hat keine Befugnisse, in die Regelung des Verkehrs einzugreifen.

Aber so war der Antrag, den die Freibeuter-Fraktion eingebracht hatte, auch nicht formuliert. Und auch Burkhard Jung dürfte gemerkt haben, dass es eine verschärfte Form des gewählten Gremiums war, ihm als Dienstherr auf die Finger zu klopfen und ihn mit Beschluss zu ermahnen, dass die StVO in Leipzig auch umgesetzt werden muss. Und zwar so, dass die Missstände nicht geduldet, sondern beendet werden.

Doch nachdem der Stadtrat beschlossen hat, das Ordnungsdezernat aufzufordern, bei gefährlich abgestellten Kraftfahrzeugen künftig das Abschleppen zu bevorzugen, rief der OBM die Landesdirektion an, die ihm umgehend auch bestätigte, dass der Beschluss rechtswidrig sei.

Logische Folge: Der OBM hat eine Vorlage zur Aufhebung des Stadtratsbeschlusses ins Verfahren gegeben. In der Ratsversammlung strebt er den Beschluss zur Aufhebung an: „Die Landesdirektion hat mit Bescheid vom 17. November 2020, zugestellt am 25.11.2020, den Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 7. Oktober 2020 auf Antrag der Fraktion Freibeuter zum ,Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen‘ (VII-A-00898-NF-02) für rechtswidrig erklärt. Mit der Vorlage wird deshalb die Aufhebung dieses Beschlusses angestrebt.“

Aber da spielen gleich drei Fraktionen nicht mit, die mit dem Parkchaos und seinen gefährlichen Folgen gerade für schwächere Verkehrsteilnehmer nicht mehr einverstanden sind.

Gemeinsam mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen beantragt die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend in Widerspruch zu gehen.

In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 7. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates, den Oberbürgermeister zu beauftragen, Falschparker in Leipzig, beispielsweise auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen, zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren abzuschleppen.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum Abschleppen, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung wird die Landesdirektion Sachsen nach zweifachem Widerspruch eines Oberbürgermeisters gegen Stadtratsbeschlüsse prüfend tätig.

„Verschiedene Rechtsauffassungen stützen das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr. Deshalb sehen wir die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer in Leipzig als dringend erforderlich an“, erklärt Stadtrat Thomas Köhler (Piraten) und Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima und verweist auf § 12 (3) StVO.

Thomas Köhler zum weiteren Vorgehen der antragstellenden Fraktionen: „Wir fordern daher auf der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 den Oberbürgermeister auf, gegen den Bescheid der Landesdirektion fristwahrend Widerspruch einzulegen. Die Freibeuter wollen gemeinsam mit einer Mehrheit des Stadtrates, mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung erarbeiten, die alle Verkehrsteilnehmer schützt. Besonders im Fokus stehen für uns dabei die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer.“

Wenn Falschparker nicht abgeschleppt werden und sich für schwächere Verkehrsteilnehmer nichts bessert

Wenn Falschparker nicht abgeschleppt werden und sich für schwächere Verkehrsteilnehmer nichts bessert

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