Es war kein ganz zufälliges Zusammentreffen, dass am 2. Dezember eine Einwohneranfrage mit dem Titel „Wer will die Verkehrswende?“ im Ratsinformationssystem der Stadt auftauchte und gleich am 3. Dezember die Vorlage des OBM, den Stadtratsbeschluss vom 7. Oktober „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ aufzuheben. Mit der Vorlage folgt OBM Burkhard Jung lediglich dem Bescheid der Landesdirektion Sachsen. Aber genau das spricht Bände.

Denn beim Thema Verkehr wird nur allzu deutlich, wie sehr den deutschen Kommunen in der Verkehrspolitik die Hände gebunden sind. Nicht nur sind sämtliche Förderregularien für Verkehrsprojekte in Deutschland konsequent auf die „autogerechte Stadt“ ausgerichtet, wie Baubürgermeister Thomas Dienberg ja in einer Veranstaltung von „Scientists for future“ betonte.

Auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) bevorzugt das Automobil – und schränkt die Möglichkeiten von Kommunen drastisch ein, Verstöße wirklich rigoros zu ahnden. Denn würde das Leipziger Ordnungsamt das tun, würden jeden Tag hunderte Leipziger Automobilbesitzer mit dem Taxi hinausfahren müssen auf die Abstellplätze am Rand der Stadt, weil dort ihre abgeschleppten Autos stehen würden.

Autos, die nicht nur auf Straßenbahngleisen geparkt wurden oder auf ausgewiesenen Radwegen, sondern auch auf Gehwegen, Gehwegnasen, Kreuzungen. Wo sie nicht nur Hindernisse sind, sondern eine echte Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer – Fußgänger, Kinder, Ältere, Radfahrer und Behinderte zuallererst.

Gegen nichts anderes richtete sich der Antrag der Freibeuter-Fraktion, der am 7. Oktober eine Mehrheit im Stadtrat fand.

Das Ordnungsamt wies in seiner Stellungnahme dann auch darauf hin, dass der polizeiliche Vollzug eine Weisungsaufgabe des OBM ist, der Stadtrat hier also nicht eingreifen darf. Eben das, was die Landesdirektion dann auch beanstandete.

In der Stellungnahme wies das Ordnungsamt dann auch darauf hin, dass man ja sehr wohl abschleppen lasse: „Im Jahr 2019 wurden durch die gemeindlichen Vollzugsbediensteten insgesamt 3.888 Abschleppmaßnahmen im Stadtgebiet Leipzig wegen verkehrsbehindernden Parkverstößen vollzogen. Davon entfallen 52 auf Anforderungen durch die LVB GmbH. Zwei Vollzugsmaßnahmen wurden auf dem oben beschriebenen Weg durch die LVB GmbH veranlasst.“

Das klingt erst einmal viel, bildet aber nicht ansatzweise ab, was an Parkverstößen Tag für Tag in Leipzig zu sehen ist und was nur zum allergeringsten Teil wirklich vom Ordnungsamt sanktioniert wird. Eine realistische Zustandsbeschreibung hätte man vom Ordnungsamt eigentlich erwartet.

Denn darum ging es ja im Antrag der Freibeuter eigentlich – nicht um einen Eingriff in die Weisungsbefugnis des OBM, sondern darum, dass gerade schwächere Verkehrsteilnehmer zunehmend das Gefühl haben, dass nicht genug kontrolliert und sanktioniert wird, sondern in vielen Stadtquartieren der Wildwuchs geradezu geduldet wird.

Wie aber will man in Leipzig sichere Verkehrsbedingungen für schwächere Verkehrsteilnehmer schaffen, wenn die motorisierten Verkehrsteilnehmer nicht einmal den Druck verspüren, sich an die StVO zu halten?

Eine Frage, die sich erst recht stellt, wenn Oberbürgermeister Burkhard Jung jetzt den Stadtrat dazu bringen möchte, den Beschluss vom 7. Oktober wieder aufzuheben: „Die Landesdirektion Sachsen hat in der Angelegenheit mit Bescheid vom 17. November 2020, eingegangen bei der Stadt Leipzig am 25.11.2020, die Rechtswidrigkeit des Beschlusses VII-A-00898-NF-02 festgestellt. Insbesondere hält sie Satz 1 des Beschlusses für rechtswidrig, weil der Stadtrat nicht befugt sei, dem Oberbürgermeister einen solchen Auftrag zu erteilen.

Des Weiteren hält sie die Sätze 2 und 3 des Beschlusses für rechtswidrig, weil der Stadtrat mit seiner Entscheidung in unzulässiger Weise in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters zur Erledigung von Weisungsaufgaben eingegriffen habe“, heißt es in seiner Vorlage. „Der Bescheid ist gegenüber der Stadt Leipzig ergangen. Gegen ihn kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Die Monatsfrist zur Einlegung des Widerspruchs endet daher am 28.12.2020 (§§ 41 Abs. 2, 31 Abs. 3 VwVfG). Da der Bescheid die Auffassung des Oberbürgermeisters bestätigt, wird er aus eigener Veranlassung keinen Widerspruch einlegen.“

Und: „Sollte die Widerspruchsfrist ohne eine Verpflichtung zur Einlegung des Widerspruchs verstreichen, muss der rechtswidrige Beschluss aufgehoben werden (vgl. Wahl, aaO, Rdn. 88). Sollte kein entsprechender Antrag eingebracht werden, wird die Verwaltung eine Vorlage zur Aufhebung des rechtswidrigen Beschlusses einbringen.“

Das ist sozusagen die Aufforderung an die Stadtratsfraktionen, selbst einen Aufhebungsantrag zu schreiben.

Was zwangsläufig die Frage wieder in alter Schärfe eröffnet: Was gedenkt die Stadt zu tun, um das StVO-widrige Parken in Leipzig endlich zu minimieren? Das Versperren von Straßenbahngleisen ist ja nur ein Teil des Problems. Und man muss die Einschätzung der Landesdirektion nicht unbedingt teilen, dass alle drei Punkte des Freibeuter-Antrags rechtswidrig sind.

Denn im Kern enthalten sie eine massive Kritik an der Arbeit des Ordnungsamtes, die durch die Stellungnahme auch nicht entschärft wurde: „Zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren an den genannten Stellen, ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen. Der Stadtrat stellt fest, dass beim Parken auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der LVB, auf Radfahrstreifen und auf Fußgängerübergängen regelmäßig eine Verkehrsgefährdung vorliegt.“

Diese Feststellung ist nicht aus der Welt.

Und sie hat eine Menge mit den Erfahrungen von Radfahrer/-innen, Fußgänger/-innen und ÖPNV-Nutzer/-innen in Leipzig zu tun, dass auf ihre Sicherheit im Verkehr eben keine Rücksicht genommen wird und alle Pläne der Stadt, für sie endlich sichere Wegenetze zu schaffen, seit Jahren vor sich hinkochen und nur in winzigen Portionen das betrieben wird, was auch Marcel Pruß als Verkehrswende bezeichnet.

Er hat eine geharnischte Einwohneranfrage geschrieben, die die zunehmende Verzweiflung derer zum Ausdruck bringt, die seit zwölf Jahren darauf warten, dass sich endlich die Bedingungen für den Umweltverbund verbessern – und selbst im Corona-Jahr erleben, wie sich diese Bedingungen sogar noch verschlechtern.

Die Einwohneranfrage von Marcel Pruß, die in der nächsten Ratsversammlung beantwortet werden soll:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit einem Jahr befindet sich Leipzig im Klimanotstand. Die Ergebnisse der Stadtratswahl vor 1,5 Jahren und der Oberbürgermeisterwahl vor einem halben Jahr zeigen klar in welche Richtung es in Leipzig geht.

Nachdem ich allerdings einige – mindestens diskussionswürdige – (Bau)Maßnahmen zur Kenntnis nehmen musste, wie z. B.

– Straßenausbesserungsmaßnahmen in der Gregor-Fuchs-Straße in Anger-Crottendorf, wodurch mehr Parkplätze entstehen, dies aber offiziell damit begründet wurde den Fußverkehr zu stärken (https://bv-anger-crottendorf.de/joomla/neues/30-mehr-parkplaetze-fuer-besseren-fussverkehr)

– anhaltende rechtswidrige Duldungen von Gehwegparkenden in Anger-Crottenorf (trotz Vorlage – VII-EF-00896-AW-01)

– Verhinderung einer Protected-Bikel-Lane in der Dresdner Straße (Vorlage – VII-A-01403-NF-02-VSP-01)

– die scheinbar erstmalige Begehung der Kroch-Siedlung in Gohlis inklusive extrem milder Maßnahmen gegenüber dem ruhenden Verkehr (https://www.leipzig.de/news/news/leipzig-gohlis-sicherheitsbefahrung-in-krochsiedlung-notwendig/) und einer verstörenden Antwort der Verwaltung: „Die Probleme im gesamten Viertel sind schon lange bekannt, ebenso lange wird an einer Lösung gearbeitet.“ (Vorlage – VII-F-02014-AW-01)

– die unsäglichen Diskussionen im Stadtrat bezüglich des Abschleppens von Falschparkenden seit über einem Jahr bitte ich um die Beantwortung folgender drei geschlossener Fragen und um ausführliche Erläuterungen auf die vierte Frage in der kommenden Ratsversammlung:

1. Will der Oberbürgermeister Burkhard Jung die Verkehrswende?

2. Wollen die Bürgermeister Heiko Rosenthal und Thomas Dienberg die Verkehrswende?

3. Wollen die Amtsleiter Helmut Loris und Michael Jana die Verkehrswende?

4. Welche Strategie wendet der OBM bei der Umsetzung der Verkehrswende an, inklusive Tätigkeitsfeldern, Meilensteinen, Zielen?

Hier steckt, wie man sieht, die Frage mit drin, ob das Ordnungsamt gewillt ist, die StVO tatsächlich in größerem Maßstab umzusetzen. Denn die Pläne zur eigentlichen Verkehrswende werden noch Jahre brauchen, bis sie umgesetzt sind. Nicht nur beim Ausbau des Straßenbahnnetzes. Auch der seit 2010 vertrödelte Ausbau des Radwegenetzes wird erst ab 2024 in Gang kommen.

Der Radverkehrsentwicklungsplan 2010–2020 ist ausgelaufen (mit höchst blamablem Umsetzungsergebnis). Der neue Radverkehrsentwicklungsplan soll jetzt erst 2023 beschlossen werden, wie man in der Vorlage des Stadtplanungsdezernatzs dazu lesen kann.

Die Frage, ob die Verkehrswende im Rathaus wirklich ernst gemeint ist, scheint vor diesem Hintergrund mehr als berechtigt.

Landesdirektion Sachsen erklärt den Beschluss des Leipziger Stadtrates zum Falschparken für rechtswidrig

Landesdirektion Sachsen erklärt den Beschluss des Leipziger Stadtrates zum Falschparken für rechtswidrig

Leipziger Zeitung Nr. 85: Leben unter Corona-Bedingungen und die sehr philosophische Frage der Freiheit

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Es gibt 5 Kommentare

Liebe Ellen, die Stadtreinigung hat ja auch so hübsch orange Fahrzeuge mit Winterausrüstung, also Schiebeschild vorne dran. Die könnte man auch einsetzen. Wenn man das paarmal macht, die Aktionen auch medial gut verbreitet werden, wird sich das Problem schnell von selbst lösen

„Zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren an den genannten Stellen, ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen. Der Stadtrat stellt fest, dass beim Parken auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der LVB, auf Radfahrstreifen und auf Fußgängerübergängen regelmäßig eine Verkehrsgefährdung vorliegt.“

Wenn ich das richtig verstehe, wird in diesen Fällen das vorgeschlagene Abschleppen als bevorzugte Maßnahme, als übergriffig gegenüber der Verwaltung (bzw. unverhältnismäßig gegenüber dem gefährdenden Auto?) verstanden.
Gibt’s da nicht diese grünen und blauen Räum-Panzer (also die mit der Stickerei), die man anfordern könnte, um die Sicherheit des ÖPNV und der schwächeren Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten?
Dann wäre das ganz normale Abschleppen vielleicht doch eine den Umständen angemessene, verhältnismäßige Aufgabe..
um Schlimmeres zu vermeiden.

Die Duldung, bzw. sehr lasche Ahndung von Verstößen gegen die für alle geltende Straßenverkehrsordnung, insbesondere Falschparken, ist eigentlich nichts Anderes als eine Vereitelung der Strafverfolgung von Amts wegen! Kaum Anders verhält es sich mit der von Amts wegen, täglich an eine Zeitung weiter gegebenen Standorte der Geschwindigkeitsmessung! Bin sehr gespannt wann Dagegen endlich Jemand rechtlich vorgeht! Leider bin ich nur Bürger und kein Anwalt!

“Denn würde das Leipziger Ordnungsamt (Verstöße wirklich rigoros ahnden), würden jeden Tag hunderte Leipziger Automobilbesitzer mit dem Taxi hinausfahren müssen auf die Abstellplätze am Rand der Stadt, weil dort ihre abgeschleppten Autos stehen würden.”

Ja und, wo ist jetzt das Problem?
…ach ja, sorry, das Ordnungsamt. Ich vergaß.

Die Straßenverkehrsordnung und das Ordnungswidrigkeitengesetz sind Gesetzbücher, die den Rahmen setzen, in dem eine Verwaltung handeln darf. Es hängt dann aber von der Verwaltung ab, ob sie diesen Rahmen ausschöpft oder ob sie es beim lesen des Klappentextes belässt.

Ich nehme mal die offizielle Antwort vorweg:
1. Ja.
2. Ja, ja.
3. Ja, ja.
4. Wir tun doch schon alles, was wir können! (Es folgt eine Aufzählung der wirkungslosen Symbolpolitik.)

Tatsächlich müßte eine ehrliche Antwort lauten:
1. Nein.
2. Nein, hm, vielleicht ein bißchen.
3. Nein, Nein.
4. Keine. (Siehe bitte Antwort auf Frage 1.)
Aber das wird keiner zugeben, wäre schlecht für’s Image.

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