Alle gegen Jung – das war das Ergebnis einer Abstimmung zu einem Antrag der Freibeuter-Fraktion, mehr Transparenz in das Verwaltungshandeln zu bringen. Konkret ging es um die sogenannte Eilbedürftigkeit von Vorlagen, die besser begründet werden soll. Mit Ausnahme von Oberbürgermeister Burkhard Jung, der gegen den Antrag stimmte, votierte die Ratsversammlung einstimmig dafür.

Die Verwaltung ist künftig dazu verpflichtet, die Begründungen für eilbedürftige Vorlagen ausführlicher zu gestalten. Sie soll angeben, wann und wie sie von der Notwendigkeit solcher Vorlagen erfahren hat und ob sie es eigentlich schon früher hätte wissen müssen. Falls letzteres der Fall wäre, soll die Verwaltung begründen, warum die Vorlage nicht schon früher auf den Weg gebracht werden konnte.

„Fast zehn Prozent der Vorlagen sind laut Verwaltung eilbedürftig“, sagte Freibeuter Sven Morlok (FDP) in der Sitzung am Mittwoch, dem 9. November. Dafür gebe es häufig gute Gründe: beispielsweise anfallende Mehrausgaben oder den Angriffskrieg Putins und die daraus kurzfristig entstandenen Folgen.

Oft seien Vorlagen allerdings nur deshalb eilbedürftig, weil zeitnah ein Mietvertrag „überraschend“ endet oder bald eine Frist „überraschend“ abläuft, wie Morlok inklusive Ironie erklärte. Eigentlich sei der Sachverhalt in solchen Fällen schon viel früher bekannt.

Oberbürgermeister Jung entgegnete, dass er nur deshalb nicht zustimmen könne, weil der Antrag der Verwaltung eine gewisse „Schläfrigkeit“ unterstellen würde. Informationen aus journalistischen Medien seien beispielsweise keine ausreichende Grundlage für die Verwaltung, um tätig zu werden. Morlok wies dann darauf hin, dass mit allgemein zugänglichen Quellen zum Beispiel auch das Bundesgesetzblatt gemeint sei.

Ob es künftig nur längere Begründungen für Eilbedürftigkeit oder auch weniger eilbedürftige Vorlagen an sich geben wird, bleibt abzuwarten. Die Freibeuter wünschen sich jedenfalls, „von einem sich quantitativ steigernden Regelfall zurück zur Ausnahmeregelung zu kommen“.

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