Die Freibeuter-Fraktion im Leipziger Stadtrat ist eine durchaus experimentierfreudige Fraktion. So unterstützt sie den gemeinsam mit Grünen- und Linksfraktion vorgebrachten Antrag „Umsteuern in der Drogenpolitik: betreute Drogenkonsumräume in Leipzig etablieren“. Aber sie ist auch dafür, eine Idee der Bundesregierung in Leipzig umzusetzen: Leipzig soll sich als Modellkommune für das Cannabis-Projekt der Bundesregierung bewerben.

Das beantragen die Freibeuter im Leipziger Stadtrat jetzt in Eigenregie. In dem Bundesprojekt soll der kontrollierte und lizenzierte Vertrieb von Hanf zu Genusszwecken getestet werden. Und daraus könnte man sogar was lernen, betont FDP-Stadtrat Sven Morlok.

Der Antrag der Freibeuter „Leipzig als Modellkommune zur Abgabe von Cannabis“

„Es gilt zu klären, wie kommerzielle Lieferketten sich auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt auswirken. Um dies wissenschaftlich untersuchen zu können, braucht es Städte, die hier als Vorreiter wirken“, begründet er den Wunsch nach der Bewerbung. „Leipzig sollte die Chance ergreifen, diese Fragestellungen beispielhaft für eine der größten ostdeutschen Städte zu klären.“ 

Cannabis als Wirtschaftszweig

Neben dem Testlauf für kommerzielle Lieferketten will die Bundesregierung außerdem den Anbau im Privaten sowie in nicht gewinnorientierten Vereinigungen ermöglichen.

Im Antrag erläutern die Freibeuter: „Im Eckpunktepapier plant die Bundesregierung in Säule 2 ein regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten, einschließlich einer Evaluation als wissenschaftlich konzipiertes, regional und zeitlich begrenztes Modell. – Dabei soll Unternehmen die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht werden.“

„Cannabis wird – das ist kein Geheimnis – von einem nicht unerheblichen Teil der Gesellschaft konsumiert“, merkt Morlok an. „Das stellt einen großen Wirtschaftszweig in Deutschland dar, dessen Gewinne am Staat vorbeigehen. Die Legalisierung erlaubt allerdings, Risiken wie die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verringern, den Jugendschutz sicherzustellen und das Thema im Sinne von Suchtpräventionsprogrammen zu begleiten.“

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