Es knirschte und krachte kürzlich, als es um Pläne für die Namensgebung des Gohliser Angers ging: Der dortige Bürgerverein fühlte sich übergangen und kritisierte den durch die Stadt teils unterstützten Antrag der Freibeuter-Fraktion, das Herzstück des einstigen Dorfes Gohlis in der Menckestraße umzubenennen. Nach dem Protest wurde eingelenkt, ein neuer Vorschlag fand nun fast ungeteilte Zustimmung im Stadtrat.

Mit nur einer Stimme Enthaltung nahm der Stadtrat am Mittwoch, dem 28. Februar, den abgeänderten Antrag der Freibeuter-Fraktion an:

  1. „Die historisch als Gohliser Anger bekannte, neugestaltete Grünfläche (Menckestraße) erhält offiziell den Namen Gohliser Anger.
  2. Der in Verlängerung der ehemaligen Turmgutstraße über die Parthe führende Fußgänger-Steg erhält den Namen ‚Turmgutsteg.‘
  3. Beide Benennungen werden durch eine entsprechende Beschilderung begleitet.“

Erster Vorstoß führte zum empörten Widerspruch des Gohliser Bürgervereins

Damit dürfte jetzt hoffentlich der Schlusspunkt unter einen Krach gesetzt sein, der vor einigen Wochen aufgekommen war. Denn ursprünglich hatten die Freibeuter im Stadtrat den Vorschlag unterbreitet, der 2023 nach Umgestaltung eröffneten Grünfläche auf der Menckestraße in Gohlis künftig den Doppelnamen „Gohliser Anger-Turmgutplatz“ zu verpassen. Letzterer Namensteil sollte an das historische Gohliser Turmgut erinnern, das mit der Umbenennung der gleichnamigen Straße in Boris-Romantschenko-Straße nicht mehr im Schriftbild sichtbar war.

Die Stadt hatte eine Dopplung als nicht zweckmäßig und irritierend abgelehnt, stattdessen könne die Grünfläche nur noch den Namen „Turmgutplatz“ tragen, so der Verwaltungsstandpunkt (VSP) dazu.

Für den Bürgerverein Gohlis ein absolutes Unding, nicht allein, weil man von der Verwaltung offenbar nicht dazu angefragt wurde: Die Idee zeuge auch „von enormer Unkenntnis der lokalen Bezüge“, so der spitze Konter. Als reales Herz des früheren Dorfes bei Leipzig beherbergte der Anger einst wichtige Gebäude und sei darüber hinaus als Ort, der dem Plausch und der Naherholung dient, bis heute tief bei den Anwohnern verankert. Wie könne man diesen so wichtigen Namen per Federstrich beseitigen?

Neufassung des Antrags

Nach dem Einspruch aus Gohlis setzten die Freibeuter dann einen neuen Antrag auf: „In der Neufassung wurden die Vorstellungen der Antragsteller, Bürgervorschläge, die Belange des Stadtbezirksbeirates, Wünsche der Betreiber des anliegenden Gohliser Schlösschens sowie die begleitenden Hinweise der Stadtverwaltung berücksichtigt“, heißt es darin. Der alte VSP war damit obsolet geworden.

Dem Ansinnen, an das alte Turmgut zu erinnern, wird auf andere Weise Rechnung getragen: „An das ebenfalls historisch verankerte Turmgut, dessen Bezeichnung mit der Umbenennung der Turmgutstraße verlustig ging, soll künftig mit einer Benennung des bisher namenlosen Steges (zwischen Wilhelmssteg und Schlösschensteg) erinnert werden. Der Steg liegt in der Raumbeziehung am Eingang zum ehemaligen Turmgut und würde mit den weiteren Fußgänger-Stegen künftig auch eine Sinnbeziehung bilden.“

Seitenhieb auf Gabelmann

Mit einer kurzen Rede warb Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann für die Freibeuter um Zustimmung zum erneuerten Antrag ihrer Fraktion und erinnerte daran, dass es Wunsch vieler Bürger sei, wieder an das historische Turmgut zu erinnern.

In seiner Wortmeldung konnte sich Ratskollege Oliver Gebhardt (Linke) einen Seitenhieb auf Gabelmann nicht verkneifen: Sie habe für den ersten Antrag, aus seiner Sicht berechtigt, „ordentlich Prügel kassiert“ und möge angesichts der empörten Proteste des Bürgervereins künftig auf Schnellschüsse verzichten, stattdessen erst auf die Leute zugehen. Gabelmann, bis vor Kurzem selbst Gohliserin, wies die Kritik zurück.

Nachdem der Platz in Gohlis im Zuge seiner Umgestaltung bereits seit 2023 wieder für die Öffentlichkeit begehbar ist, schließt die Benennung als „Gohliser Anger“ den Prozess nun auch formal ab. Zugleich bekommt das Turmgut seinen gebührenden Platz mit der Benennung des Stegs, der sich am Eingang zum früheren Turmgut befindet, wieder zurück. Eine Adressänderung wird durch die neue Namensgebung übrigens nicht notwendig.

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