Was passiert eigentlich, wenn das Geld nicht mehr reicht, um ein großes Herz zu zeigen? Menschliche Wärme und Aufnahmebereitschaft, wie es Leipzig seit dem russischen Überfall auf die Ukraine seit 2022 demonstriert hat? Dann greifen wieder alte, starre Regelprozesse und sorgen für Frustration, wie die Freie Fraktion im Leipziger Stadtrat jetzt erfuhr, nachdem sie zu einigen irritierenden Vorgängen nachgefragt hatte.
Die fasste die Fraktion in ihrer Anfrage so zusammen: „In den letzten Wochen berichteten ukrainische Geflüchtete wiederholt, dass sie beim Versuch, sich in Leipzig anzumelden, auf die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen verwiesen wurden.
Die Online-Seite der Stadt Leipzig ‘Ukraine-Hilfe’ (leipzig.de/ukraine-hilfe) erklärt, dass die Stadt Leipzig offenbar neue Kriterien für eine Anmeldung in Leipzig eingeführt hat. Demnach müssen Ukrainerinnen und Ukrainer ‘einen Hauptmietvertrag in der Stadt Leipzig und eine glaubhaft gemachte Eigenfinanzierung der Miete für mindestens 12 Monate oder Nachzug von (…) Familienangehörigen’ vorweisen.“
Das war fast vier Jahre lang anders. Aber es hat wieder mit Geld zu tun. Leipzig kann sich auch eine generöse Gastfreundschaft nicht mehr leisten, wie das Dezernat Allgemeine Verwaltung in seiner Antwort erklärt: „Die Stadt Leipzig hat im Dezember 2025 Kriterien für die überquotenmäßige Aufnahme von Menschen aus der Ukraine eingeführt.“
Leipzig überproportional belastet
Dass Leipzig mit der großen Aufnahmebereitschaft inzwischen finanziell überfordert ist, betont das Verwaltungsdezernat in seiner Antwort auch: „Bei dezentraler Aufnahme wird die Einhaltung der Quote nicht sichergestellt. Leipzig hat sie seit 2022 deutlich übererfüllt (zum Zeitpunkt der Umstellung um rund 1.000 Personen).
Gleichzeitig bestehen Nachteile bei der Kostenerstattung nach dem SächsFlüAG, sodass Leipzig im Vergleich zu anderen Kommunen überproportional belastet ist. Ziel ist daher eine Rückkehr zur regulären Zuweisung. Diese Entwicklung musste besonders auch vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Leipzig bewertet werden.“
Man kann es auch so formulieren: Die überproportionale Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge war nicht nur eine von Herzen kommende Geste, sondern auch eine freiwillige Aufgabe. Doch genau diese freiwilligen Aufgaben muss Leipzig nun zurückfahren, um seine Haushalte von der Landesdirektion überhaupt noch genehmigt zu bekommen.
Das Ergebnis? „Da es sich bei der überquotenmäßigen Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine um eine freiwillige Aufgabe handelt, kann die Stadt Leipzig diese nur nachrangig gegenüber den Pflichtaufgaben bedienen. Insbesondere das Personal der Ausländerbehörde ist durch Pflichtaufgaben im Bereich des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechts bereits stark gebunden“, erklärt das Verwaltungsdezernat den Druck, die Aufnahmemodalitäten in die Erstaufnahmeeinrichtungen zu verlagern.
„Die angespannte Situation wird zusätzlich durch strukturelle Rahmenbedingungen verschärft, etwa die defizitäre Gebührenstruktur im Staatsangehörigkeitsrecht (die von der Stadt Leipzig nicht beeinflusst werden kann) sowie notwendige Personalreduzierungen infolge von Haushaltsvorgaben. Vor diesem Hintergrund konnten die Registrierungskapazitäten nicht im erforderlichen Maß ausgeweitet werden, was sich u. a. in stark erhöhter Terminnachfrage und nächtlichen Wartezeiten bei zunehmend sinkenden Außentemperaturen äußerte. Parallel führten bundesweite Verteilungsdynamiken zu zusätzlichen Zugangsspitzen in Sachsen.“
Mehr Arbeit für die Ausländerbehörde
Die neue Praxis führt trotzdem zu erheblichem bürokratischen Aufwand: „Gleichzeitig rechnet die Stadt Leipzig mit einem weiteren Anstieg des Verwaltungsaufwands: Der erneute Rechtskreiswechsel der Ukrainer vom SGB II in das AsylBLG führt zu einem Anstieg der Arbeitsaufwände und Auszahlungen im Sozialamt (vgl. Leistungsrechtsanpassungsgesetz).
Gleichzeitig zeigen Studien, dass die Tendenz der in Deutschland lebenden Ukrainer, auch nach Kriegsende in Deutschland zu verbleiben, mit zunehmender Dauer des Konfliktes zunimmt. Das bevorstehende Auslaufen der Massenzustrom-Richtlinie führt zu einer notwendigen Überleitung der aus der Ukraine geflohenen Personen in andere Aufenthaltstitel. Mit rund 10.000 Betroffenen wird diese Überleitung eine deutliche Steigerung des Aufgabenaufkommens in der Ausländerbehörde zur Folge haben. Schließlich ist auch mit einer erhöhten Nachfrage nach Einbürgerungen zu rechnen.“
Das klingt nach einer Zumutung, ist aber ein gewisses Seitentürchen, das einigen Ukrainern ermöglicht, dennoch relativ schnell an einen Aufnahmetitel zu kommen.
Das Verwaltungsdezernat beschreibt es so: „Dabei wurden in Würdigung der Aufnahmebereitschaft der Zivilgesellschaft und der Integrationsbemühungen der ukrainischen Geflüchteten Kriterien festgelegt, die weiterhin eine Aufnahme ermöglichen, zugleich jedoch die Belastung des kommunalen Haushalts begrenzen und Missbrauchsrisiken reduzieren.“
Defizitäre Gebührenstrukturen
Aber das Verwaltungsdezernat nennt noch zwei weitere Gründe, die dazu führen, dass die Stadt bei der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge sparen muss: „Die angespannte Situation wird zusätzlich durch strukturelle Rahmenbedingungen verschärft, etwa die defizitäre Gebührenstruktur im Staatsangehörigkeitsrecht (die von der Stadt Leipzig nicht beeinflusst werden kann) sowie notwendige Personalreduzierungen infolge von Haushaltsvorgaben.“
So wird nach und nach, Dezernat um Dezernat, genau sichtbar, wo überall Leipzig freiwillige Leistungen streichen muss, weil die Haushalte sonst nicht mehr genehmigungsfähig sind. Und wie Bund und Land den Druck immer weiter erhöhen, obwohl genau diese Ebenen dafür verantwortlich sind, dass den Kommunen das Wasser bis zum Hals steht.
Die Freie Fraktion jedenfalls hatte am 26. März in der Ratsversammlung dann keine weiteren Nachfragen mehr.
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