Wahlen sind der große Auftritt für den Schönefelder Ralf Kohl. Da versucht er jedes Mal das, was nach dem deutschen Wahlrecht jedem Bürger möglich ist: allein mit seinem Namen und seinem Slogan „Wir sind Leipziger“ ein Mandat zu erringen. Ohne Partei, ohne Wahlverein, ohne dicken Sponsor. Einfach so – mit viel Präsenz auf Wahlveranstaltungen, Händeschütteln, Unterschriftensammeln. Bei Bundestagswahlen genauso wie bei Landtagswahlen. Und jetzt kann er sich auch vorstellen, dass er Oberbürgermeister in Leipzig werden könnte.

Stimmt: Auch dafür braucht man keinen Wahlverein hinter sich. Wer es sich zutraut, kann starten. Einzige Bedingung: 240 gültige Unterschriften von wahlberechtigten Leipzigerinnen und Leipzigern. Zu leisten an einem öffentlichen Ort wie dem Amt für Statistik und Wahlen, das in der Thomasiusstraße zu finden ist.

Für die Unterstützer ein kleiner Aufwand: Sie müssen schon hinfahren und hingehen und dort ihre Unterschrift leisten. Das klingt erst einmal einfach. Aber Ralf Kohl hat ja inzwischen seine Erfahrungen, dass es trotzdem gar nicht so leicht ist, die 240 Unterschriften zusammenzubekommen. Sein Rekord waren 250.

Aber dafür musste er schon ziemlich ackern. Das Einsammeln benötigt Zeit, weiß der inzwischen 60-Jährige, der seine Profession als Ideenbegleiter angibt. Am liebsten hätte er schon im April angefangen, Unterschriften für seine Kandidatur zu sammeln. Aber das ist rechtlich nicht möglich. Das bestätigte ihm auch Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning am 25. März, als er es in der Einwohnerfragestunde ganz genau wissen wollte.

Unterschriftensammeln erst ab November

Vorher hatte er alle relevanten Daten zur Oberbürgermeisterwahl angefragt.

„Am 28. Januar 2026 wurden die Termine für die Oberbürgermeisterwahl 2027 vom Stadtrat beschlossen. Danach telefonierte ich am 26. Februar 2026 mit dem Amt für Statistik und Wahlen und wollte wissen, wann (Datum, Uhrzeiten) und wo das zuständige Amt für die Unterstützungsunterschriften geöffnet ist. Antwort: ‚Das weiß noch keiner! Eigentlich kommt der Termin im November 2026, frühestens im Oktober 2026‘. – Das ist für die außerparlamentarische Opposition eindeutig zu spät, da für diese der Aufwand viel größer ist. Aus meiner langjährigen Erfahrung braucht man ca. 1 Jahr Vorlaufzeit“, hatte er in seiner Anfrage festgestellt. „Listen Sie bitte alle Gründe auf, was Sie hindert, bis zum 10. April 2026 Ort und Zeiten festzulegen!“

Trösten konnte ihn das Amt für Statistik und Wahlen nicht, denn die Termine zu einer OBM-Wahl legt das Sächsische Kommunalwahlgesetz fest.

„Ort und Zeit der Unterschriftensammlung sind gemäß § 6 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz nach § 1 Sächsische Kommunalwahlordnung in der Bekanntmachung der Durchführung der Oberbürgermeisterwahl zu regeln. § 1 Absatz 4 Kommunalwahlgesetz legt hierbei fest, dass dies bis zum 90. Tag vor der Wahl erfolgt (23.11.2026).

Vorbedingung für die Bekanntmachung ist die Wahl des Gemeindewahlausschusses durch den Stadtrat auf Grundlage von § 9 Kommunalwahlgesetz. Die Verantwortung der Entgegennahme der Wahlvorschläge obliegt dem bzw. der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses. Die Vorlage zur Wahl des Gemeindewahlausschusses zur Oberbürgermeisterwahl 2027 (VIII-DS-02285) befindet sich derzeit im Verfahren. Eine vorfristige Bekanntmachung zum aktuellen Zeitpunkt ist somit rechtlich nicht möglich“, bedauerte das Amt in seiner Antwort.

Die Wahltermine zu den OBM-Wahlen 2013, 2020 und 2027. Grafik: Stadt Leipzig
Die Wahltermine zu den OBM-Wahlen 2013, 2020 und 2027. Grafik: Stadt Leipzig

Für Einzelbewerber wird das dann zu einem echten Endspurt, denn sie dürfen erst einen Tag nach der Bekanntmachung anfangen zu sammeln bzw. ihre Anhänger zur Unterschriftsleistung in das Amt für Statistik und Wahlen schicken. Wobei noch offen ist – wie Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning erklärte –, ob die Unterschriftenliste dann in der Thomasiusstraße ausliegen wird oder doch wieder im Neuen Rathaus.

Denn die Festsetzung des OBM-Wahl-Termins hat noch eine Extra-Tücke: Die Unterschriftensammlung fällt direkt in die Vorweihnachtszeit und endet am 17. Dezember. Da sind die meisten Leipziger mit ganz anderen Sachen beschäftigt.

Ein paar Tage mehr

„Eine Bewertung der Eignung gesetzlicher Fristen für die Teilhabe unterschriftspflichtiger Wahlvorschläge nimmt die Stadt Leipzig nicht vor, die Regelungskompetenz hierfür liegt beim Sächsischen Landtag. Der Gesetzgeber erachtet die Frist offenbar für ausreichend und die Stadt Leipzig orientiert sich entsprechend an dieser Vorgabe“, versuchte das Amt für Statistik und Wahlen, das Problem zu erklären.

„Die Wahltermine am 21.02.2026 und ggf. am 21.03.2026 wurden am 28.01.2026 durch den Stadtrat beschlossen (VIII-DS-01956). Es steht Parteien, Wählervereinigungen, sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern frei, bereits jetzt unter Beachtung der entsprechenden datenschutz-, verkehrs- und versammlungsrechtlichen Bestimmungen um die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger zu werben. Die fraglichen Informationen sind hierfür keine Vorbedingung.“

Ralf Kohl könnte also jetzt schon seine Anhänger auf den Sammelzeitraum in November und Dezember einstimmen.

Der Zeitraum ist sogar länger als bei vorherigen OBM-Wahlen, betonte das Amt für Statistik und Wahlen noch: „Zu den letzten beiden Oberbürgermeisterwahlen erfolgten die amtlichen Bekanntmachungen jeweils 9 Tage vor dem o.g. Fristende, wobei zur Wahl 2013 die Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 28.03.2013 noch nicht in Kraft getreten war, weshalb die Frist noch zum 69. Tag vor der Wahl lag und die Zeit für die Unterschriftensammlung deutlich kürzer bemessen war. Geplant ist die amtliche Bekanntmachung der Oberbürgermeisterwahl somit für den November 2026.“

Ralf Kohl hätte also ein paar Tage mehr zur Verfügung, seine Unterstützer zum Gang ins Amt für Statistik und Wahlen zu bitten. Länger werde die Frist auf keinen Fall, konnte ihm Ulrich Hörning am 25. März nur bestätigen. Man kann also gespannt sein, ob es der rührige Mann tatsächlich schafft, 2027 erstmals auch als Kandidat für das OBM-Amt auf dem Wahlzettel zu stehen.

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