Wenn die Stadt Leipzig ihre Stellungnahme zum Bauprojekt „Wasserschlange“, das künftig die Pleiße mit dem Markkleeberger See verbinden soll, wirklich ernst nimmt, dann dürfte die „Wasserschlange“ nicht gebaut werden. Der Leipziger Stadtrat bekommt zwar im Januar nur eine Informationsvorlage zur Abstimmung vorgelegt. Aber die Folgen des Bauprojekts greifen auch tief in Leipziger Landschafts- und Denkmalschutz ein.

Es ist schon erstaunlich, dass die Stadt Leipzig – als teilweise Betroffene und als Mitglied im Kommunalen Forum Südraum Leipzig – überhaupt solche Unterlagen vorgelegt bekommt, in denen wichtige Anlagen fehlen. Zum Beispiel die behauptete Umweltverträglichkeitsprüfung von 2009 und deren Beteiligte.

Da gibt sich sogar Leipzigs Umweltamt erstaunlich deutlich, was die Einschätzung dieser „Formalien“ betrifft.

Im Grunde dürfte das 21-Seiten-Papier nicht nur als Informationsvorlage in den Stadtrat gehen, sondern als Beschlussvorlage, die auch die städtischen Vertreter bindet. Denn das, was als „Wichtigste Inhalte der Stellungnahme“ zusammengefasst ist, sind eben nicht nur berechtigte Forderungen einer betroffenen Stadt, sondern zum Teil gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensschritte. Wenn sie nicht gesetzeskonform nachgeholt werden, darf die „Wasserschlange“ quer durch das (geschützte) agra-Gelände eigentlich nicht gebaut werden.

Die Forderungen, von den beiden beteiligten Dezernaten (Umwelt und Bau) kurz zusammengefasst:

– Die Gewässerverbindung ist so vorzubereiten und zu realisieren, dass die Tieferlegung der B 2 realistisch möglich ist.

– Zukünftiger Umgang mit den Unterlagen zum Scopingverfahren zur Einschätzung der Umweltauswirkungen, welche mittlerweile 8 Jahre alt sind.

– Durchführung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmeprüfung gemäß § 45 VII BNatSchG sowie Stellen eines Antrags auf Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung.

– Weitere Berücksichtigung betriebsbedingter Störungen insbesondere auf die Tierwelt aufgrund des Bootsverkehrs.

– Weitere Untersuchungen zu Auswirkungen auf Grundwasserstände.

– Hinweis zu einer alternativen Einmündung der Kleinen Pleiße in die Mühlpleiße, unterhalb des Zulaufs zum agra-Teich, zur Sicherung des derzeitigen Wasserstands.

– Vorlage eines plausiblen, mit dem künftigen Betreiber abgestimmten Steuerungskonzeptes des erweiterten Wasserknotens

– Erbringung von Gutachten und Nachweisen, ob und welche negativen Auswirkungen die Wasserspiegelabsenkung der Mühlpleiße auf die Fundamentierung des Torhauses Schloss Dölitz, des Inspektorenhauses und des Mühlenhauptgebäudes der Wassermühle Dölitz hat.

***

Dass überhaupt wichtige Unterlagen fehlen, die eine fachliche Einschätzung des Bauvorhabens für den geplanten Bootskanal erst möglich machen, ist augenscheinlich wieder typisch für die Wir-bauen-mal-einen-Kanal-Mentalität im Leipziger Neuseenland.

In der Informationsvorlage geht die Stadt auf diese fehlenden Unterlagen dezidiert ein: „Die Festlegung des Untersuchungsraumes und der Methodik soll am 18.06.2009 (S. 6 unten) stattgefunden haben. Ein Anhang mit den am Termin Beteiligten und das Festlegungsprotokoll fehlen. Es soll festgelegt worden sein, dass sich die Methodik nach den Vorgaben des Merkblattes zur UVS in der Straßenplanung von 2001 orientieren soll! Seit dem Scopingtermin sind mittlerweile mehr als acht Jahre vergangen. Da sich zahlreiche Rahmenbedingungen für diesen äußerst sensiblen Raum sowohl in rechtlicher (u. A. RL 2011/92/EU i. V. m. RL 2014/52/EU, UVPModG) und tatsächlicher Hinsicht (z. B. Neubau der B 2) verändert haben, hätte ein neuer Scopingtermin durchgeführt werden müssen, bevor der Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gestellt wurde. (Unterlagen von Ende April 2017, wann wurde der Antrag gestellt?). Mögliche kumulative Auswirkungen mit dem geplanten Neubau der B2 (Untertunnelung im Bereich des agra-Geländes) fehlen.“

So liest es sich, wenn Leipzigs Verwaltung, die den Bauprojekten im Neuseenland immer sehr aufgeschlossen gegenüberstand, die Geduld verliert mit einer Arbeitsweise, die wohl eher aus Basteln, Schummeln und Hab-ich-Vergessen besteht. Die Forderung nach einem neuen, transparenten Scopingtermin ist unübersehbar. Und das Misstrauen in das, was da 2009 geschehen sein soll, ebenfalls.

Überraschend ist auch, wie deutlich sich die Untere Naturschutzbehörde, also Leipzigs sonst ebenfalls sehr zurückhaltendes Umweltamt, zu einzelnen fragwürdigen Punkten äußert.

So kann man lesen: „Hinsichtlich des LSG ‚Leipziger Auwald‘ finden die gravierendsten Eingriffe (Bau des Bootskanals) nicht innerhalb des Stadtgebietes statt. Im Bereich der insgesamt 3.000 m² umfassenden Rodungsbereiche fallen jedoch 72 Bäume innerhalb des Stadtgebietes Leipzig (Tabelle 8 LBP). Durch die Grundwasserabsenkung entlang der Mühlpleiße ergibt sich zudem eine weitere erhebliche Beeinträchtigung, wenn LSG-prägende Bäume durch Austrocknung geschädigt werden sollten.“

Das ist ein sehr deutliches Stoppsignal. Denn dass überhaupt die Wasserabflüsse der Mühlpleiße verändert werden sollen, hat ja schon zu einigen Irritationen im Stadtrat geführt. (Die Mühlpleiße ist übrigens auch ein Habitat des Eisvogels. Die Sache kann noch lustig werden.) Aber wenn durch die Wasserabsenkung gar noch der Bestand des südlichen Auwaldes beeinträchtigt wird, ist das eindeutig eine Verschlechterung des Naturschutzgebietes und eigentlich verboten. Schon gar, wenn wirtschaftliche Nutzungen die Ursache sind. Und Bootstourismus ist eine wirtschaftliche Ursache.

Leipzig täte wirklich gut daran, dieses Bauprojekt zu verhindern.

Denn das ist nicht der einzige Punkt, wo es negativ in den Landschaftsschutz eingreift: „Es ist zwar richtig, dass durch die Wasserschlange die wassertouristische Nutzung verstärkt wird (Kap. 4.1.2 LBP), in § 3 Nr. 2 Pkt. 9 der LSG-Verordnung wird jedoch auf das landschaftsverträgliche Maß der Nutzung fokussiert. Dieser Aspekt wird im LBP nicht berücksichtigt. Insgesamt ist für das Vorhaben ein Antrag auf Befreiung von den Verboten der LSG-VO unter Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen zu stellen.“

Das dürfte sämtliche Naturschutzverbände aufschrecken. So deutlich hat Leipzigs Umweltamt noch nie formuliert, dass die immer stärkere Bootsnutzung im Landschaftsschutzgebiet eigentlich nicht verträglich ist mit den Schutzbestimmungen. (Und wenn man die Konnotationen im Satz mitliest, wird das auch Folgen für die Bootsnutzungen im inneren Stadtgebiet, auf Pleiße und Floßgraben haben.)

Denn: „Die mit dem Bootsverkehr einhergehenden betriebsbedingten Störungen insbesondere auf die Tierwelt bleiben in den naturschutzfachlichen Unterlagen jedoch völlig unberücksichtigt. Die Pleiße ist Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes (SPA) ‚Leipziger Auwald‘ und ist Bruthabitat u. a. des Eisvogels. Der Floßgraben beinhaltet u. a. die vermutlich höchste Eisvogeldichte ganz Sachsens. Zudem sind Pleiße und Floßgraben Bestandteil des FFH-Gebietes ‚Leipziger Auensystem‘ mit u. a. Beständen der Grünen Keiljungfer. Erhebliche Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteile der Natura 2000-Gebiete durch die zu prognostizierenden betriebsbedingten Störungen lassen sich daher nicht ausschließen.“

Das Pleiße-Wehr. Foto: Ralf Julke
Das Pleiße-Wehr. Foto: Ralf Julke

Nur zur Erinnerung: Ein Verbot der „Störstellenbeseitigung“ in der Pleiße hat das Kommunale Forum Südraum Leipzig nur dadurch vermieden, dass es einfach mal mitten im Galopp das Verfahren geändert hat. Damit wurde die gesetzlich eigentlich zwingende Beteiligung der Umweltverbände einfach ausgehebelt. Pech für Leipzigs Umweltverbände: Sie haben dummerweise das Geld, um schon wieder Klage gegen solche amtliche Unverfrorenheit zu führen, nicht in der Tasche. Ist nun einmal alles Ehrenamt. Die „Störstellenbeseitigung“ aber ist die Vorstufe für den geplanten Bootskanal zum „Markkleeberger See“.

Und der Bau dieser „Wasserschlange“ würde auch wieder ein junges Waldstück beschädigen, wo Leipzig gerade erst Bäume zur Kompensation anderer Baumaßnahmen gepflanzt hat: „Im Rahmen der Bearbeitung wurde hierbei festgestellt, dass die Maßnahme in die Ökokonto-Maßnahme ‚Aufforstung agra-Gelände‘ eingreift. Die Maßnahme wurde 1999/2000 durch die Stadt umgesetzt (Abriss/Aufforstung). Die naturschutzfachliche Aufwertung wurde dem Ökokonto I der Stadt Leipzig zugeordnet. Die erzielte Aufwertung wurde nachfolgend 5 Bebauungsplänen und 6 Einzelbauvorhaben zur Kompensation zugeordnet. Die Refinanzierung erfolgte bereits vollständig durch die jeweiligen Kompensationspflichtigen. Infolge dessen wurde festgestellt, dass eine Linienführung, die nicht in die Kompensationsmaßnahme eingreift, zu bevorzugen wäre.´“

Die „Wasserschlange“ sollte also doch wieder anders geführt werden. Es erweist sich immer mehr als problematisch, dass man diesen Kanal mitten durch ein Landschaftsschutzgebiet führen will.

„Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Schäden im agra-Park im Hochwasserfall, der derzeit nicht gelösten Problematik der Bespannung des agra-Teiches bei Mittel- und Niedrigwasser sowie dem erheblichen Eingriff in den schützenswerten Verlauf der Mühlpleiße, stellt der Eingriff in die Kompensationsmaßnahme eine zu vertiefende Alternative dar. Der Eingriff müsste dann an anderer Stelle und auf Kosten des Vorhabenträgers wiederum kompensiert werden.“

Und nicht nur Auenwald und Mühlpleiße werden in Mitleidenschaft gezogen. Das Absenken des Wasserstandes in der Mühlpleiße bedroht auch gleich noch ein paar denkmalgeschützte Gebäude an der Vollhardtstraße in Dölitz. Mittendrin: das beliebte Torhaus in Dölitz, zu dem Leipzigs Denkmalschützer diesen Passus beisteuern: „Die Errichtung der Markkleeberger Wasserschlange würde mit der Absenkung der unmittelbar an das Torhaus Dölitz angrenzenden Mühlpleiße um ca. 1 m einhergehen. Die Absenkung des Flusswasserstandes wird, zumindest im unmittelbaren Umfeld des Flusses, Auswirkungen auf den Grundwasserstand haben. Daher ist zu prüfen, wie sich die Veränderung des Grundwasserstandes auf die Gründung des Gebäudes auswirkt. Es ist vom Verursacher der Nachweis zu erbringen, dass mit der Senkung des Flusswasserstandes keine Schäden am Gebäude, bei dem es sich um ein Denkmal im Sinne des Sächsischen Denkmalschutzgesetztes  handelt, auftreten.“

Es wäre schon erstaunlich, wenn keine solchen Schäden auftreten. Für gewöhnlich sacken bei solcher Grundwasserabsenkung die stützenden Fundamente ab und am Haus treten Risse auf.

Die Stellungnahme der Stadt zeigt im Grunde, wie undurchdacht das ganze Projekt „Wasserschlange“ ist. Die Einwände sind nicht nur berechtigt, sondern folgenreich. Und wenn auch nur ein Verantwortlicher in Leipzig diese Vorlage ernst nimmt, sollte ein „Stopp“ für das Bauprojekt die direkte Folge sein.

Weitere schon jetzt sichtbare Probleme: Das eisenhaltige Wasser der Pleiße würde die geplante Schleuse stark korrodieren lassen. Teure Folgeschäden sind da schon mal sicher. Oder mal im Fachdeutsch: „Die Betonaggressivität des Grundwassers wurde als Bestandteil der Baugrunderkundungen beprobt und gemäß DIN 4030-1 bewertet. Aufgrund des gemessenen Sulfatgehaltes und Gehalt an kalklösender Kohlensäure wird das Grundwasser im gesamten Baubereich als betonangreifend (Expositionsklasse XA 3) eingestuft.“

Das eigentliche Fazit ist tatsächlich: Mit der „Störstellenbeseitigung“ und den Plänen für die „Wasserschlange“ haben sich die Vereinigten Wassertouristiker einen Bärendienst erwiesen. Die alten Pläne erweisen sich zunehmend als nicht umsetzbar (es sei denn, man übertritt gleich eine Reihe von Gesetzen). Und ein Hauptproblem hat man einfach nicht gelöst: die Verockerung der Pleiße. Was wieder damit zu tun hat, dass die Pleiße in diesem Abschnitt kein natürlicher, sich selbst reinigender Fluss ist.

Aber auch die LMBV, die sich derzeit so schwertut, die Eisenoxide und Sulfate aus der Pleiße zu kriegen, wird um die Folgerung nicht umhin kommen, dass eigentlich die Renaturierung der Pleiße von Markkleeberg bis Böhlen die eigentliche nächste Aufgabe ist. Dann bekommen vielleicht auch Paddler Lust, dort zu schippern. Anders als auf diesem langweiligen und ockerbraunen Kanal.

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Es gibt 5 Kommentare

Naturschutz hat Markkleeberg, wie man am Golfplatz sehr gut sehen kann, noch nie interessiert. Da geht es nur darum notfalls noch 2 Besucher mehr nach dem Markkleeberger See zu locken. Koste es was es wolle.

Aber….
Auf derenBroschüren steht geschrieben, dass er sich um Auenlandschaften kümmert.

•Lebendige Luppe, seit 2012
•Erlebbarkeit der Parthe, 2009/10
•Wiederherstellung ehemaliger Wasserläufe in der Luppenaue, 2006 und 2009
Villeicht sollten die sich umbenennen, und auf das Wort “Grün” m Ring verzichten.
Frohe Weihnachten

Lieber Ahnungsloser, der Grüne Ring heißt nur grün. Es ist nur ein Name und sagt nichts über Ziele und Aktivitäten dieser Organisation aus. Im Endeffekt ist der Grüne Ring lediglich eine Kooperation von Kommunen im Leipziger Land, deren einziger Zweck es ist, die touristische Attraktivität der Region zu erhöhen. Mit Naturschutz haben die gar nichts zu tun. Vielmehr kollidieren die Aktivitäten des Grünen Rings sehr oft mit den Belangen des Naturschutzes.

http://kommunalesforum.de/cms/cms/front_content.php?idcat=22&lang=1

Ähmmm, der Antrag wurde ohne Kenntnis und Zustimmung des Verbandsvorsitz gestellt? Lachhaft.

http://kommunalesforum.de/cms/cms/front_content.php?idcat=10&lang=1

http://gruenerring-leipzig.de/konzepte/

Insbesondere vor dem Hintergrund, daß der sogenannte Grüne Ring Leipzig und der Zweckverband mit derselben Führung dieselben Projekte betreiben.

Weder dieser noch die anderen Kanäle haben eine wirksame rechtliche Grundlage und vor allem Begründung.

Rosenthal will alles Mögliche, die Verhinderung dieses Kanalbaus gehört jedenfalls nicht dazu.

Komisch liebe LIZ, das verstehe ich nicht. Haben wir doch den GRÜNEN RING Leipzig, welcher sich um alle Naturschutzbelange , wie Auwald, Auen, Wasserrahmenrichtlinien usw kümmert. Was sagt denn der dortige Sprecher und die Naturschutzbeauftragte dazu. Es heißt immer, der GRL macht das alles! da ist doch dann alles in besten Händen, habt ihr schon mit denen gesprochen?

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