Dass im einstigen Steinbruch am Holzberg bei Böhlitz zahlreiche streng geschützte Arten ein Zuhause gefunden haben, streitet Sachsens Landwirtschaftsminister gar nicht ab. Der Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, Wolfram Günther, hatte extra angefragt, wie es um den Arten-, Biotop- und Landschaftsschutz im Steinbruch Holzberg steht, der jetzt durch die geplante Verfüllung mit Schuttmaterial bedroht ist.

Die Einwohner des Thallwitzer Ortsteils Böhlitz kämpfen seit Ende 2018 darum, diese Wiedereröffnung des Steinbruchs nach über 20 Jahren zur Verfüllung mit Schutt zu verhindern. In diesen 20 Jahren hat sich der Steinbruch mit seinen Kleingewässern zu einem artenreichen Biotop entwickelt. Aber da noch immer das alte Bergrecht gilt, wurde er nie unter Naturschutz gestellt. Und die diversen Landtagsanfragen zeigen nun, dass auch die sächsische Staatsregierung kein Rezept und schon gar keine Pläne hat, solche wertvollen Biotopinseln zu retten und dafür auch einmal dem ausufernden Bergrecht Schranken zu setzen.

„Auf dieser Ebene ist innerhalb der letzten 22 Jahre eine ca. 3 ha große Flachwasserzone entstanden“, schildert Wolfram Günther das, was da den Böhlitzern als Naturerlebnis direkt vor der Haustür ans Herz gewachsen ist. „Diese bildet mit den angrenzenden offenen Felsformationen und einer 2 ha großen Trockengraswiese einen außerordentlich komplexen und wertvollen Lebensraum. Die Flachwasserzone ist eines der letzten großen Laichgebiete der Region in dem sich jährlich tausende Amphibien fortpflanzen.“

„Nach vorliegenden Informationen läuft derzeit wahrscheinlich ein naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zu den Beeinträchtigungen von geschützten Arten und Biotopen im Holzberg“, stellt er noch fest. „Nach Hinweisen von Bürgern wurde bekannt, dass im Steinbruch großflächig streng geschützte Arten wie Zauneidechse, Mauereidechse, Schlingnatter und Laubfrosch (Anhang lV FFH-Richtlinie) sowie die Waldeidechse (Bundesartenschutzverordnung) vorkommen. Zusammen mit dem unmittelbar angrenzenden ehemaligen Steinbruch ‚Köppelscher Berg‘ bildet der Holzberg einen geschlossenen Lebensraum. Die offenen Felsformationen beider ehemaliger Steinbrüche sind als Biotope geschützt. Dieser Lebensraum bildet außerdem zusammen mit dem Flachwasserbiotop die Nahrungs- und Lebensgrundlage für eine ganze Reihe streng geschützter Vogelarten.“

Aber von einem naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren weiß der zuständige Minister nichts. „Es ist derzeit kein naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Landkreis Leipzig zu gegebenenfalls beeinträchtigten geschützten Arten und Biotopen im ehemaligen Steinbruch Holzberg anhängig“, stellt Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt (CDU) fest.

„Zum Vorkommen und zur Betroffenheit von gesetzlich geschützten Biotopen kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden, da die Prüfung, inwieweit es sich bei den vorgefundenen Biotopen um gesetzlich geschützte Biotope im Sinne von § 30 BNatSchG beziehungsweise § 21 SächsNatSchG handelt, noch nicht abgeschlossen ist.“

Aber wenigstens das wird derzeit untersucht, auch wenn das sächsische Bergrecht quasi nie erlischt und das Ende der Verfüllung im Jahr 1996 nicht bedeutet, dass hier nicht weiter verfüllt werden darf – und zwar ungefähr bis zur Hälfte der 40 Meter hohen Steilkante. Womit dann so ziemlich alle Nischen für die hier jetzt lebenden seltenen Arten wieder zerstört wären.

„Es kommen im Steinbruch zahlreiche Tierarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie europäische Vogelarten vor, die den Steinbruch als Fortpflanzungs- und Ruhestätte sowie als Nahrungshabitat nutzen“, antwortet denn auch der Minister. Ein Gutachten vom Oktober listet die geschützten Tierarten im Steinbruch auf.

Das Gutachten findet man am Ende der Antwort an Wolfram Günther, die wir unter dem Text verlinkt haben.

Eine eigentliche naturschutzrechtliche Prüfung, so Thomas Schmidt, stehe aber noch aus. „Ob im Falle der Realisierung der bereits bergrechtlich zugelassenen, aber noch nicht begonnenen Verfüllungsmaßnahmen im Steinbruch Holzberg ein Umweltschaden zu erwarten wäre, bleibt einer naturschutzrechtlichen Prüfung und Entscheidung vorbehalten.“

Aber Fakt ist auch: Der Steinbruch liegt mitten im Naturschutzgebiet „Hohburger Berge“. Wurde denn dann wenigstens die Verträglichkeit der Verfüllung mit den Bedingungen des umliegenden Landschaftsschutzgebietes überprüft?

Aber in Sachsen hebelt Bergrecht augenscheinlich Naturschutz aus, egal, in welcher Reihenfolge. Jedenfalls klingt das so, wenn Thomas Schmidt antwortet: „Das Vorhaben befindet sich im Landschaftsschutzgebiet ,Hohburger Berge‘. Gemäß § 6 Nummer 12 der Verordnung (der gültigen Schutzgebietsverordnung, d. Red.) gelten die § 4 (Verbote) und § 5 (Erlaubnisvorbehalte) für den ordnungsgemäßen Bergbau auf der Basis von vor Inkrafttreten erteilten Bergbauberechtigungen nicht.“

Das heißt – zumindest aus Sicht der Regierung: Die Schutzgebietsverordnungen gelten nicht, weil die Bergbauberechtigung für den Steinbruch älter ist als die Verordnung für das Schutzgebiet. Und das, obwohl die Verfüllung des Steinbruchs 1996 endete und dann über 20 Jahre ruhte. Über 20 Jahre, in denen zahlreiche Tierarten, die anderswo aus sächsischen Fluren verdrängt wurden, hier ein (scheinbar) geschütztes Revier gefunden haben.

Das Gutachten kartiert nicht nur dutzende Fledermausarten und Brutvogelnachweise, verschiedene Frösche und Kröten haben sich in den Gewässern angesiedelt, Blindschleiche, Ringelnatter und Schlingnatter wurden nachgewiesen, erstaunlich viele Falterpopulationen (auf der selten gewordenen großen Wiese), Käfer, Libellen, Fuchs und Reh. Also eine für Sachsen erstaunlich reiche Artenvielfalt auf kleinem Raum, die davon erzählt, wie wertvoll solche auch nur 20 Jahre von Menschen in Ruhe gelassenen Naturräume sind.

Ob das freilich reicht, die Verfüllung zu stoppen, ist offen. Eine naturschutzrechtliche Prüfung ist überfällig, denn nur sie kann das Biotop möglicherweise bewahren. Denn genau das klingt an, wenn Thomas Schmidt erklärt: „Ob im Falle der Realisierung der bereits bergrechtlich zugelassenen, aber noch nicht begonnenen Verfüllungsmaßnahmen im Steinbruch Holzberg ein Umweltschaden zu erwarten wäre, bleibt einer naturschutzrechtlichen Prüfung und Entscheidung vorbehalten.“

Das sächsische Bergrecht macht die Rettung des Naturkleinods bei Böhlitz fast unmöglich

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Es gibt 2 Kommentare

“Ob im Falle der Realisierung der bereits bergrechtlich zugelassenen, aber noch nicht begonnenen Verfüllungsmaßnahmen im Steinbruch Holzberg ein Umweltschaden zu erwarten wäre…”

“Ob” und “wäre”, ernsthaft? Der braucht tatsächlich erst eine Untersuchung um zu wissen, OB ein Umweltschaden entsteht, wenn man alles zuschüttet? Das mit der Logik hat der noch nicht so raus, oder?

Genial, ein riesiges Loch, in das man Dreck schmeißen kann. Da kann sich doch jemand eine goldene Nase verdienen und ganz nebenbei noch ein paar fette Parteispenden abdrücken.

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