Ganz geklärt ist die Zukunft des Kletterparadieses Holzberg bei Böhlitz noch lange nicht. Aber die Kletterfreunde des Deutschen Alpenvereines Landesverband Sachsen e. V. (DAV) sind erst einmal froh, dass sie hier erst einmal weiter im ehemaligen Steinbruch klettern dürfen. Das Landratsamt hat am Donnerstag, 24. September, über die Klettererlaubnis informiert.

„Der Steinbruch Holzberg (Böhlitz) untersteht derzeit noch dem Bergrecht, sodass das Betreten nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich ist“, betonte das Landratsamt des Landkreises Leipzig.

„Eine Vereinbarung des Deutschen Alpenvereines Landesverband Sachsen e. V. (DAV) mit dem Eigentümer ermöglicht es den Kletterern des DAV und ihren Gästen, den Holzberg zu betreten. Sofern die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden, bestehen hier keine Einwände. Für die Dauer der Vereinbarung ist der Holzberg ausschließlich für diesen Personenkreis nutzbar. Ein allgemeines Betretungsrecht für Jedermann besteht nicht.“

Bereits im Februar hatte der Landesverband Sachsen des Deutschen Alpenvereins (DAV) für die im Landschaftsschutzgebiet Hohburger Berge gelegenen Klettergebiete Holzberg, Gaudlitzberg und Zinkenberg einen Antrag auf Nutzung für den naturverträglichen Klettersport gestellt. Im August erfolgte bereits die Zulassung für den Gaudlitzberg, die jetzt vom Landratsamt noch einmal offiziell bestätigt wurde.

„Der nördliche Teil des Landkreises Leipzig ist seit Jahren ein beliebtes Klettergebiet. Nicht immer kann diesem Hobby uneingeschränkt nachgegangen werden. Neben dem Naturschutzrecht sind auch das Bergrecht und Eigentumsrechte zu beachten. Für die Hohburger Berge hat sich der Deutsche Alpenverein Landesverband Sachsen e. V. (DAV) um eine Klettererlaubnis in den Steinbrüchen Gaudlitzberg (Röcknitz), Holzberg (Böhlitz) und Zinkenberg (Röcknitz) bemüht“, betonte das Landratsamt.

Zum Gaudlitzberg ist die Regelung nun geklärt: „Im Ergebnis kann nun allgemein und mit Rücksicht auf die Belange des Naturschutz und Landschaftsschutzes im Gaudlitzberg geklettert werden. Der Gaudlitzberg als abgeschlossener Steinbruch unterliegt nicht mehr dem Bergrecht. Auch der Freistaat Sachsen als Eigentümer hat dem Landkreis Leipzig gegenüber keine Einwände hiergegen erhoben.”

Solche Genehmigungen für den Holzberg und den Zinkenberg wurden jedoch mit Hinweis auf eine ablehnende Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes nicht erteilt. Nunmehr waren intensive Nachverhandlungen erfolgreich, sodass die Genehmigung auch für den Holzberg erteilt werden konnte, betont der Deutsche Alpenverein.

Vereinbarung zum Holzberg geschlossen

Der entsprechende Bescheid wurde am Donnerstag, 24. September, vom Landkreis Leipzig einem Vertreter des DAV übergeben. Im Gegensatz zum Zinkenberg war für den Holzberg letztlich ausschlaggebend, dass es sich beim Holzberg nicht, wie ursprünglich von den Behörden unterstellt, um einen aktiven Bergbaubetrieb handelt, sondern dass dort der Rohstoffabbau schon jahrzehntelang eingestellt ist. Nur das Bergrecht gilt noch offiziell, obwohl seit Jahrzehnten keine Steine mehr gebrochen werden.

In den letzten 20 Jahren hat sich parallel zum ausgeübten Klettersport im Holzberg ein Naturraum herausgebildet, der über eine Vielzahl von nach deutschem und europäischem Recht streng geschützten Arten verfügt. Dass sich diese Artenvielfalt neben der Nutzung als Klettergebiet bilden konnte, macht den Holzberg zu einem Präzedenzfall dafür, dass es sich beim Klettersport um eine besonders naturverträgliche und nachhaltige Sportart handelt. Dass die Arten vom Klettersport nicht beeinträchtigt werden, hatte zuletzt auch ein wissenschaftliches Gutachten unterstrichen. Daher bestanden auch aus naturschutzfachlicher Sicht keine Gründe, die beantragte Klettergenehmigung nicht zu erteilen.

Zuletzt stand das Klettern im Holzberg jedoch auf der Kippe, weil der neue Eigentümer, der den Holzberg im Jahr 2017 erworben hatte, einen bestehenden Nutzungsvertrag im Frühjahr 2020 außerordentlich kündigte. Hintergrund waren divergierende Ansichten zur umweltrechtlichen Schutzbedürftigkeit des Gebietes, die im Rahmen der geplanten Teilverfüllung des Holzberges durch den Eigentümer an den Tag traten. Letztendlich konnte jedoch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches im Juni 2020 die außerordentliche Kündigung aufgehoben und die Zustimmung des Eigentümers zur Klettergenehmigung erlangt werden.

Schlingnatter am Holzberg. Foto: Bürgerinitiative Böhlitz
Schlingnatter am Holzberg. Foto: Bürgerinitiative Böhlitz

„Dass nunmehr mit der Erteilung der Klettererlaubnis die letzte Voraussetzung zur Umsetzung des gerichtlichen Vergleiches vorliegt und ab sofort der Holzberg als größtes und bedeutendstes Klettergebiet in Nordsachsen unseren Mitgliedern und deren Gästen wieder zugänglich gemacht werden konnte, stimmt uns sehr froh“, freut sich Lutz Zybell vom DAV-Landesverband Sachsen.

Toni Werner, der 1. Vorsitzende der hiesigen DAV-Sektion Leipzig, ergänzt dazu: „Wir hoffen zudem, dass auch über die immer noch im Raum stehende ordentliche Kündigung mit dem Eigentümer eine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann. Alles andere wäre für die Region Hohburger Berge eine Zumutung. Die hieraus resultierenden Kapazitätsprobleme in den weiteren Klettergebieten haben wir in der Zeit, in der der Holzberg gesperrt war, leider schon sehen müssen.“

Der Deutsche Alpenverein will sich weiterhin dafür einsetzen, den sanften, nachhaltigen und naturverträglichen Klettersport in Zukunft in den Hohburger Bergen und insbesondere auch im Holzberg ausüben zu können. Zu beachten ist hierbei, dass der Holzberg lediglich zum Klettern betreten werden darf. Klettern dürfen ausschließliche Mitglieder des Alpenvereins und Mitglieder der IG Klettern und Naturfreunde Mittelsachsen. Dieser Aspekt wurde in einer Nutzungsvereinbarung zwischen der Firma Kafril, dem DAV und der IG Klettern festgehalten.

Der Wermutstropfen: Der Zinkenberg (Röcknitz) kann derzeit nicht als Klettergebiet zugelassen werden, teilte das Landratsamt mit. In diesem aktiven Steinbruch gilt das allgemeine bergrechtliche Betretungsverbot. Aber für die Zukunft gibt es zwischen der Basalt-Actien-Gesellschaft und dem Deutschen Alpenverein die Vereinbarung, dass das Areal Zinkenberg nach Ende der Bergaufsicht als Klettergebiet genutzt werden kann, wenn eine privatrechtliche Regelung getroffen wird. Bis zum Ende der Bergaufsicht in voraussichtlich mehr als 30 Jahren besteht freilich im Steinbruch Zinkenberg Kletterverbot.

Die Bürgerinitiative Böhlitz lädt KAFRIL jetzt zum Einlenken am Holzberg ein

Die Bürgerinitiative Böhlitz lädt KAFRIL jetzt zum Einlenken am Holzberg ein

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