Für wen ist eigentlich die Mietpreisgrenze gedacht, die der Bundestag am Donnerstag, 5. März, beschlossen hat? Für Mieter, die damit etwas weniger Aufschlag auf ihre Mietkosten bekommen? Für Vermieter, die jetzt wissen, wieviel sie nehmen dürfen? Oder ist das ganze Gesetz schlichtweg Murks, weil es die Probleme in den deutschen Großstädten gar nicht löst? In Sachsen schon gar nicht?

MDR-Info hatte am 5. März gleich mal im sächsischen Innenministerium angefragt und die Auskunft bekommen, sächsische Städte benötigten derzeit offenbar keine Mietpreisbremse. Man habe die Kommunen befragt und es sei kein Bedarf angemeldet worden. “Die Mietpreisbremse sei ein geeignetes Instrument, wenn der Wohnungsmarkt an bestimmten Orten überhitze. Das sei aber selbst in Dresden und Leipzig momentan nicht der Fall.”

Wohnungsmärkte überhitzen nicht. Man gewöhnt sich ja an die seltsamste Wortwahl, wenn zwei Jahre lang diskutiert wird – aber die politischen Verantwortungsträger nicht einmal beim Wort nennen wollen, worum es geht: dass die Bundespolitik den zunehmenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum in den Großstädten schlicht ignoriert hat. Kleinere Städte oder ländliche Regionen haben das gegenteilige Problem – selbst in Bayern verlieren die Dörfer ihre jungen Bewohner, die zu Ausbildung, Studium und Beruf in die Großstädte ziehen und dort natürlich die Wohnraumreserve schrumpfen lassen. Was Vermieter in einigen westdeutschen Städten längst dazu nutzen, die Mieten in unverschämte Höhen zu treiben, die mit der Instandhaltung von Haus und Wohnung nichts mehr zu tun haben. Das erhöht dann auch noch die Immobilienspekulation, was wieder Wohnungsneubau fast unbezahlbar macht.

Das Instrument, das der Bundestag nun beschlossen hat, geht die Ursachen der Wohnungskrise nicht an, sondern ist eher wie eine Beruhigungspille gedacht. Die Städte sollen selbst Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt definieren.

In diesen auszuweisenden Gebieten darf die Miete bei einer Wiedervermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dabei gibt es allerdings eine Einschränkung: Der Eigentümer muss die Miete nie senken. Er kann also unabhängig von der Vergleichsmiete immer mindestens die Miete verlangen, die er auch vom Vormieter bekommen hat. Damit der neue Mieter überprüfen kann, ob der Eigentümer die Grenze einhält, gewährt ihm das Gesetz einen Auskunftsanspruch: Der Eigentümer muss ihm auf Anfrage die Miethöhe des Vormieters mitteilen.

Neubauten und umfangreiche Wohnungsmodernisierungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Wenn das Gesetz wie geplant im April 2015 verkündet wird, treten die Regelungen am 1. Juni 2015 in Kraft.

Und da ist nun zumindest für die Grünen die Frage nahe liegend, warum es so einen angespannten Wohnungsmarkt in Sachsens Großstädten nicht geben soll? Oder wartet man einfach, bis die Notlage tatsächlich nicht mehr zu leugnen ist?

“So groß unsere Kritik an Details der beschlossenen Mietpreisbremse ist, ihre Umsetzung in Dresden und Teilen von Leipzig ist dringend erforderlich”, erklärt Wolfram Günther, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion. “Sanierungen und geringer Leerstand lassen die Mieten in den sächsischen Großstädten ansteigen. Für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen wird es in diesen Gebieten immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Um die daraus entstehende Mietpreisspirale zu dämpfen, muss Sachsen den durch den Bund gegebenen Freiraum nutzen.”

Wo bleibt die SPD?

So ein bisschen Hoffnung setzt er auf den kleinen Koalitionspartner SPD: “Wo bleibt die SPD? Jetzt muss sie beweisen, dass sie zu ihren Worten steht. Dass Innenminister Markus Ulbig die betroffenen Mieter egal sind, wurde schon bei der Diskussion um die Umsetzung der Kappungsgrenze in Sachsen deutlich.”

Die SPD-Fraktion hatte sich am 4. März noch per Pressemitteilung zu Wort gemeldet und auch den Entwurf des Gesetzes zur Mietpreisbremse auf Bundesebene für sich reklamiert.

„Das ist ein wichtiger Erfolg auch für die Mieterinnen und Mieter in Sachsen“, erklärt am 4. März der nordsächsische SPD- Landtagsabgeordnete Volkmar Winkler. „Damit kann eine sich schon abzeichnende Mietexplosion in Ballungsräumen wie Dresden und Leipzig verhindert werden. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir das Bundesgesetz in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen umsetzen werden. Nun ist das Innenministerium am Zuge, die notwendige Rechtsverordnung  zu erlassen, damit die Kommunen möglichst bald vorausschauend Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen können.“

Zudem gelte künftig: Wer einen Makler bestellt, der muss ihn auch bezahlen. Volkmar Winkler: „Auch dadurch werden die Mieterinnen und Mieter entlastet. Es ist gut, dass die Mietpreisbremse kommt. Denn Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden!“

Mietpreisbremse macht Wohnen erst recht zum Luxusgut

Dieselbe Meldung im gleichen Wortlaut gab’s dann auch noch einmal von Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. Aber Wiederholungen sorgen eben nicht dafür, dass so ein Gesetz sinnvoller wird oder gar verhindert, dass es auf den Wohnungsmärkten der sächsischen Großstädte eng wird. Dass das Gesetz bestenfalls eine Art Hühneraugenpflaster ist, merkten am Donnerstag die sächsischen Bundestagsabgeordneten Stephan Kühn und Monika Lazar von Bündnis 90/Die Grünen an. Sie befürchten das Gegenteil dessen, was die SPD sich von dem Gesetz verspricht.

“Die heute verabschiedete Mietpreisbremse ist ein teurer Minimalkonsens für den Mieterschutz. Denn die Mietpreisbremse kommt zu spät, ist äußerst löchrig und wird die Immobilienwirtschaft in Dresden und Leipzig zu Luxussanierungen anreizen”, stellten sie fest. “Aufgrund der Blockade seitens der Union hat es über 500 Tage gedauert. bis die Mini-Mietpreisbremse endlich eingeführt wird. Damit ist zwar ein kleiner Schritt in Richtung Mieterschutz und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum getan. Doch die Immobilienwirtschaft nutzte die Verzögerung der Mietpreisebremse zu deutlichen Mietanstiegen in den sächsischen Ballungsräumen. In einigen Dresdner Vierteln erhöhten sich die Mieten um knapp 10 Prozent. Nach Angaben des empirica-Instituts Berlin ist die Neuvermietungsbelastung in der Landeshauptstadt mit 25 Prozent überdurchschnittlich hoch. ”

Da haben also wieder mal ein paar Leute ein Gesetz zusammengeschustert, das mit der Realität der Mieter, die den ganzen Bembel am Ende bezahlen, nichts zu tun hat. Lazar und Kühn: “Trotz der Kritik von Mieterverbänden, Bundesländern und Kommunen haben sich auch die sächsischen CDU und SPD Abgeordneten gegen eine robuste Mietpreisbremse und für den Minimalkonsens auf Kosten der Mieterinnen und Mieter entschieden. Das könnte in angespannten Wohnungsmärkten zu Luxusmodernisierungen anreizen, um die sogenannte Mietpreisbremse zu umgehen. Dies sind unsinnige und unnötige Regelungen zum Schaden der Mieterinnen und Mieter. Wir fordern die sächsische Staatsregierung auf, die Umsetzung der Mietpreisbremse zügig anzugehen und die Mini-Reform an die Mieterinnen und Mieter weiterzugeben.”

Auch Linke fordert zügige Umsetzung

Die Einigung der Regierungskoalition im Bund in Sachen Mietpreisbremse erfordert nach Auffassung von Siegfried Schlegel, Sprecher für Stadtentwicklung und Bau der Leipziger Linksfraktion, nunmehr das unverzügliche Handeln der sächsischen Regierungskoalition. Auch für ihn ist der erzielte Kompromiss nicht der aus Mietersicht erwartete große Wurf, aber er sieht Ansätze zur Prävention. Dazu gehöre eine Verordnung im Freistaat, die Gebiete mit angespanntem Wohnungsbedarf ausweise. In den Großstädten sollte die Mietpreisbremse bedarfsweise für einzelne Stadtteile angewandt werden. Deshalb soll das Instrument in Leipzig in das Wohnungspolitische Konzept aufgenommen werden, um es bei unmittelbarem Handlungsbedarf anwenden zu können, da es eine Befristung für nur fünf Jahre gibt.

“Auch wenn die Nichtanwendung der Mietpreisbremse bei Neubau sowie für die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung nicht zum Vorteil der Mieter ist, so dürfte dies aber Herausforderung sein, bezahlbar aus Vermietersicht zu investieren”, meint Schlegel. “Nunmehr kann das Sächsische Innenministerium seiner Ankündigung einer ‘Stadt-Land-Balance’ contra ‘einseitigem Marktdirigismus’ mit einer entgegensetzen ‘maßgeschneiderten Wohnraumförderung’ endlich Taten folgen lassen.”

Womit er das Thema anspricht, bei dem Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU), dem auch die Städtebauförderung untersteht, besonders schwerhörig ist. Aber genau der geförderte Sozialwohnungsbau wird in den nächsten Jahren das einzige wirksame Mittel sein, die Mietentwicklung in den sächsischen Großstädten zu dämpfen. Ein Thema, dass ein Landtagsabgeordneter der Linken noch viel klarer anspricht. Dazu kommen wir gleich.

Siegfried Schlegel: “So gehört zum Beschluss der Bundesregierung zur Mietpreisbremse auch die Forderung nach Vorlage von Maßnahmeplänen zum Wohnungsneubau durch die Länder. Der Freistaat hatte sich in den zurückliegenden 15 Jahren doch fast ausschließlich auf Totalrückbau konzentriert. Die Folge eines fehlenden Neubaus an sozial geförderten Wohnungen hat trotz Bevölkerungsrückgang im Freistaat zu einem ansteigenden Bedarf auch für Haushalte mit niedrigem Einkommen bezahlbaren Wohnungen in den sächsischen Großstädten wie Leipzig und Dresden geführt. In Leipzig wird nicht einmal die Hälfte der jährlich durch Neubau zu reproduzierenden Wohnungen gebaut – unabhängig vom zusätzlichen Bedarf durch Bevölkerungswachstum.”

Enrico Stange prangert die fehlende Wohnungsbaupolitik des Freistaats an

“Für Neubau, aufwendig sanierte Wohnungen bei Neuvermietung und Bestandsmietverträge greift die ‘Mietpreisbremse’ nicht”, kritisiert der innenpolitische Sprecher der Landtagsdfraktion der Linken, Enrico Stange, das unausgegorene Gesetz. “Daneben bleiben Fragen offen: Aufgrund welcher Daten und Fakten kann eine Landesregierung eine Gemeinde oder Gemeindeteile zum angespannten Wohnungsmarkt erklären, für den dann die ‘Mietpreisbremse’ gelten soll? Die Sächsische Staatsregierung hat bereits angekündigt, dass für sie nirgends in Sachsen ein angespannter Wohnungsmarkt in diesem Sinne zu erkennen ist.”

Was ja wohl heißen wird, dass sie den betroffenen Städten auch nicht mit entsprechender Wohnungsbauförderung unter die Arme zu greifen gedenkt. Aber genau da muss nach über 15 Jahren der Ignoranz endlich wieder etwas geschehen.

Enrico Stange: “An den Problemen der sächsischen Großstädte geht das beschlossene Instrument zudem weitestgehend vorbei. Schließlich wird die ‘Mietpreisbremse’ maximal den Neuvertragsmietenanstieg dämpfen, aber keine einzige neue Wohnung in Dresden schaffen. Beispielsweise weist Dresden mit einer Fluktuationsreserve von 2,4 % de facto keinen Leerstand mehr auf und braucht bei einem Zuwachs von mehr als 5.000 Einwohnern pro Jahr dringend 2.000 bis 2.500 neue Wohnungen pro Jahr, um den Status Quo zu halten. Wer den Dresdner Wohnungsmarkt nachhaltig entlasten will, muss mindestens 3.500 bis 4.000 Wohnungen pro Jahr neu bauen.”

Dasselbe gilt für Leipzig, dessen Wohnungsmarktreseve vielleicht noch 5 bis 6 Prozent beträgt. So richtig weiß das ja niemand. Seit 2011 hat ja keiner mehr gezählt. Aber seitdem ist Leipzigs Bevölkerung um über 30.000 Menschen gewachsen, was ungefähr 20.000 Haushalten entspricht. Um alle Zuzügler auch mit Wohnraum versorgen zu können, müssten rund 6.000 Wohnungen pro Jahr gebaut werden – tatsächlich entstehen nur knapp 1.000 – und die fast alle im Eigenheim- oder im Luxus-Segment.

Enrico Stange: “Zudem muss in allen Regionen Sachsens, in Dresden, Leipzig und Chemnitz genau wie in Städten mit einem höherem Leerstand gerechnet, der bestehende Wohnraum den sich verändernden Bedürfnissen angepasst werden, sowohl was barrierefreie und altersgerechte Wohnungen als auch energetische Sanierung betrifft. Die soziale Dimension besteht in der Lücke zwischen der Nettokaltmiete nach Neubau, Umbau oder Sanierung zur Refinanzierung der Investitionen von 8,50-10,00 Euro pro Quadratmeter einerseits und den geringen Einkommen und zukünftig sinkenden Durchschnittsrenten der überwiegenden Zahl der Mieter andererseits. Damit werden Mieter nicht in der Lage sein, diese Refinanzierungsmieten oberhalb von 5,50-6,50 Euro zu bezahlen. So können die Vermieter nicht die Investitionen tätigen. Ein Dilemma, das nur der Staat mit entsprechenden Zuschüssen aufzulösen vermag.”

Es ging also recht flott, dass Leipzig wieder in derselben Wohnungsproblematik steckt wie vor 100 Jahren, als die heutigen Wohnungsgenossenschaften entstanden, um die Wohnungsnot zu lindern. Doch Bauen ist heute ungleich teurer. Und die jahrelang gepflegte Niedriglohnpolitik sorgt dafür, dass die meisten Mieter sich auch 10-Prozent-Sprünge bei der Wohnungsmiete nicht leisten können.

“Deshalb muss der Freistaat Sachsen die Entflechtungsmittel des Bundes für den Wohnungsbau um mindestens dieselbe Summe aus Landesmitteln auf 120 Millionen Euro pro Jahr aufstocken und ein mindestens 7-jähriges Zuschussprogramm für Mietwohnungsneubau, Umbau und Sanierung auflegen”, zieht Enrico Stange seine Summe aus den Tatsachen. “Die Förderung des Wohneigentums muss in Sachsen hinter der Förderung des Mietwohnungsbaus vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zurück stehen und die bezuschussten Wohnungsunternehmen mit der Förderung in eine Sozialbindung der Wohnungen verpflichtet werden. Baukostensenkende Umfeldmaßnahmen (Bodenpreise etc.) sollen dieses Programm ergänzen.”

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