Das weitläufige Quartier rings um den Plagwitzer S-Bahnhof bekommt mehr Geld für soziale Projekte. Natürlich nicht einfach so, aber immerhin 2,042 Millionen sollen vor allem aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in den Leipziger Westen fließen. Der Grund ist letztlich kein schöner. Als sozial benachteiligtes Quartier wies die Gegend in der Fördervoraussetzung zum Stichtag 31.12.2013 eine SGB II-Quote oder auch „Hartz-IV“-Berechtigungen auf, welche über dem sächsischen Landesdurchschnitt (12,9 Prozent) lag. Zeit also, Geld in nachhaltige Integrationsprojekte zu stecken.

Gefördert werden vor allem frühkindliche und familienbezogene Angebote, Unterstützung benachteiligter Erwachsener bei konkreten Problemlagen und in der Weiterbildung sowie der Aufbau von Bürgerprojekten und Unternehmen, die Integrationsangebote für jung, alt aus nah und fern im Quartier schaffen.

Die Gesamtausgaben aus dem Steuersäckel dafür werden 2,042 Millionen Euro betragen, davon 1,940 Millionen aus ESF-Mitteln des Sächsischen Innenministeriums und ein Eigenmittelanteil der Stadt Leipzig von 0,102 Mio. €, also knapp über 100.000 Euro. Die erforderlichen Eigenanteile werden durch die laufenden Haushalte bis 2020 demnach durch die Stadt aufgebracht. Nachdem bereits in den Ausschüssen alles geklärt war, beschloss am 7. April der Leipziger Stadtrat ohne größere Debatte nahezu einstimmig folgende Punkte:

1. Die Ratsversammlung beschließt das ESF-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 in den Grenzen gemäß Lageplan – Anlage 1.
2. Die Ratsversammlung beschließt das gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept (GIHK) – Anlage 2.
3. Die Ratsversammlung  nimmt die Gesamtkosten in Höhe von 2,042 Mio. € für den Zeitraum 2016-2020 zur Kenntnis.
4. Die Ratsversammlung nimmt den zugrundeliegenden Kosten- und Finanzierungsplan für den Zeitraum 2016-2020 wie folgt zur Kenntnis: Bei positiver Fördermittelbescheidung werden, sofern notwendig, gemäß der Wertgrenzen nach Hauptsatzung gesonderte Beschlussvorlagen zu den Einzelmaßnahmen in die jeweils zuständigen Gremien eingebracht.

Was nichts anderes heißt, dass die bereits eingereichten Anträge sowie kommende durch die Stadt Leipzig geprüft werden, ob sie den beschriebenen Anforderungen genügen.

Hintergrund: Der Freistaat Sachsen fördert in der aktuellen Strukturfondsperiode erstmalig aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Vorhaben zur nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung auf der Grundlage der Richtlinie „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014 bis 2020“ des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 9. März 2015 (veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 13/2015 vom 26.03.2015).

Mit den Zuwendungen aus der o.g. Förderrichtlinie können niedrigschwellige, informelle Projekte zur sozialen Eingliederung und Integration in Beschäftigung von Menschen in sozial benachteiligten Stadtgebieten unterstützt werden. Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung, d.h. als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

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