Für FreikäuferAm Montag, 15. August, widmete sich Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) mal wieder einem der Lieblingsthemen des Grünen-Abgeordneten Valentin Lippmann. Er verkündete den Beschluss zur neuen Verordnung zum Waffengesetz, die in Sachsen die Einrichtung von Waffenverbotszonen erlaubt. Die aber, so Lippmann, sind völlig wirkungslos. Ein anderes Thema ist viel wichtiger.

Und das sind logischerweise die Waffen selbst. Immer mehr Sachsen legten sich in den letzten Jahren Waffen zu – leichte Verteidigungswaffen, aber zunehmend auch gefährliche Schusswaffen. Mancher wohl aus reiner Hysterie, andere wohl auch, weil Waffenbesitz Teil ihres gewalttätigen Weltbildes ist.

„Ich begrüße, dass sich der Innenminister endlich mit den Problemen beschäftigt, die sich aus der zunehmenden Bewaffnung der sächsischen Bevölkerung ergeben. Über Jahre hinweg hatte er das Problem kleingeredet. Waffenverbotszonen sind allerdings eine weitgehend wirkungslose Maßnahme“, sagte Lippmann am Montag.

„Auch wenn für Sachsen noch keine konkreten Waffenverbotszonen geplant sind, war es uns wichtig, die rechtlichen Möglichkeiten dafür zu schaffen“, hatte Markus Ulbig erklärt. „Die örtlichen Polizeidirektionen werden nun mit den Kommunen in Kontakt treten, um sich gemeinsam über den Bedarf einer Waffenverbotszone abzustimmen. Wir wollen auf kein Mittel zur Deeskalation verzichten, wenn sich irgendwo in Sachsen kritische Räume verfestigen. Gerade an diesen können auch Schreckschusspistolen und Reizgas gefährlich sein und Auseinandersetzungen noch zusätzlich verschärfen. Wir stellen aber niemanden unter Generalverdacht, sondern wollen bei Bedarf an bestimmten Kriminalitätsschwerpunkten handlungsfähig sein.“

Nutzen werden solche Zonen nach Ansicht von Lippmann wohl eher wenig.

„Ich befürchte, dass mit solchen Zonen lediglich die Befugnis der Polizei ausgeweitet werden soll, Personen anlasslos anzuhalten und auf mögliche Waffen zu durchsuchen. Dass eine solche Waffenverbotszone − anders als Alkoholverbotszonen oder Kontrollbereiche − über einen sehr langen Zeitraum eingerichtet werden kann, stellt einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte dar“, kommentiert der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion die Reichweite der Gesetzesänderung. „Dafür braucht es meines Erachtens auch eine spezielle rechtliche Grundlage und Analyse der örtlichen Kriminalität. Das hat nicht zuletzt das Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung zu Alkoholverbotszonen klargestellt.“

Ulbig will zwar die Kommunen fragen, ob sie solche Waffenverbotszonen eingerichtet haben wollen. Aber seine frühere Ankündigung, die vor allem Leipzig und Dresden ins Auge fasste, war eher eine Beruhigungspille für all jene Zeitgenossen, die glauben, mit Verbotszonen die eigentlichen Probleme aus der Welt schaffen zu können.

„Dass Waffenverbotszonen auch für gefährliche Gegenstände gelten sollen, halte ich für rechtlich nicht ohne weiteres umsetzbar. Mache ich mich künftig strafbar, wenn ich mich mit dem Pilzmesser zum Bahnhof aufmache?“, fragt Lippmann nach einem Aspekt des neuen Gesetzes. „Auch wenn mit solchen Zonen im Einzelfall ein Aggressionspotential minimiert werden kann, sind sie doch eine reine Symptombehandlung. Die eigentliche Gefahr liegt in der steigenden Zahl von Personen, die im Besitz von waffenrechtlichen Erlaubnissen und Waffen sind. Wir Grünen wollen insgesamt weniger Waffen in unserer Gesellschaft. Dazu muss das Waffengesetz verschärft und illegale Waffen − etwa per Waffenamnestie − eingezogen werden. Entsprechende Vorschläge haben wir bereits unterbreitet. Wenn wir weniger Waffen im Besitz der Bevölkerung hätten, bräuchte es Waffenverbotszonen nicht.“

Regelmäßige Anfragen – auch von Lippmann – im Sächsischen Landtag haben Zahlen ergeben, nach denen immer mehr Sachsen versuchen, einen Waffenberechtigungsschein zu erlangen. Und auch der Besitz von Schusswaffen steigt – der offiziell registrierte. Dass immer wieder von der Polizei auch illegale Waffendepots ausgehoben werden – und das oft auch im Umfeld bekennender Rechtsradikaler – macht das Thema höchst brisant. Wozu dann – auch das haben ja Landtagsanfragen ergeben – ein sehr dünnes Kontrollnetz der zuständigen Ordnungsbehörden kommt.

Da wirken dann Waffenkontrollzonen wie der Versuch, punktuell in einen Dunkelbereich hineinleuchten zu wollen, für den dem Freistaat die flächendeckenden Kontrollinstrumente fehlen.

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