Die Grünen-Fraktion im Landtag hat extra eine eigene Seite dazu angelegt auf ihrer Homepage: „Abhörskandal – Überwachungsmaßnahmen in linker Szene und Fußball-Szene in Leipzig“. Denn immer neue Details über diese augenscheinlich grenzenlose Suche nach einem Phantom erfährt der Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann bei seinen Anfragen an die Staatsregierung.

Und dabei geht Lippmann noch davon aus, dass die Ermittlungen gegen Personen aus der linken Szene/Fußballszene in Leipzig inzwischen eingestellt wurden und das Jahr 2016 auch das Ende der Ermittlungen gegen eine gemutmaßte Kriminelle Vereinigung darstellt, die sich auch in 40 dicken Aktenordnern nicht nachweisen ließ.

Aber die Zweifel wachsen, gerade weil sich Sachsens Staatsregierung ganz und gar nicht informativ gibt und neue Details zur Aufarbeitung der Ermittlungen nur tröpfchenweise herausgibt. Dafür stehen auch die Auskünfte zu den von Abhörmaßnahmen betroffenen Berufsgeheimnisträgern – also Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten – die im Umfeld der BSG Chemie Leipzig mit abgehört wurden.

Anders als die Generalstaatsanwaltschaft Dresden im August dem Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtags mitgeteilt hat, sind mindestens neun Journalisten, zehn Rechtsanwälte und drei Ärzte als Dritte von den Überwachungsmaßnahmen betroffen. So geht es ja aus der Antwort des Justizministeriums auf Valentin Lippmanns Anfrage hervor, über die wir am Montag, 9. Oktober, berichteten.

Insgesamt wurden im Rahmen der Ermittlungen mehr als 360 Anrufe und SMS abgehört und mitgelesen, die die damaligen Beschuldigten mit Journalisten, Rechtsanwälten oder auch ihren Ärzten geführt haben. Im August 2017 war noch von sieben Journalisten und acht Rechtsanwälten die Rede gewesen, merkt Valentin Lippmann an, der sich als innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag um das Thema kümmert.

Valentin Lippmann kritisiert die „Salamitaktik“ von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU), der die Informationen nur auf Nachfragen mitteilt und erklärt: „Es geht hier eben nicht nur, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, um einen kleinen Beifang. Es wurde eine Vielzahl von Gesprächen mit Berufsgeheimnisträgern abgehört und somit umfassend und ohne Skrupel in Grundrechte eingegriffen.“

All diese Gespräche hätten nie mitgehört oder gar aufgezeichnet werden dürfen. Wobei Außenstehende bis heute nicht wissen, was die emsig sammelnden Polizisten in den 40 Aktenordnern alles verschriftlicht haben, um auch nur irgendwie einen Faden zu finden, der den Verdacht auf Bildung einer Kriminellen Vereinigung begründet hätte.

Nur ein wirklich begründeter Verdacht in diese Richtung hätte überhaupt das Ausmaß so eines umfassenden Lauschangriffs gerechtfertigt. Aber nicht einmal der Verdacht konnte erhärtet werden. Und ebenso offen ist die Frage, ob die Ermittlungen tatsächlich beendet wurden und wie viele Mitglieder des Fußballvereins und Menschen in ihrem Umfeld davon erfasst wurden.

Die erwähnten Berufsgeheimnisträger sind ja nur die Spitze des Eisberges. Die Zahl der mitgehörten privaten Gespräche wird um ein Vielfaches höher sein. Und es stellt sich bei diesem Aufwand natürlich die Frage, ob nicht wesentlich früher die Erkenntnis bei Ermittlern und Staatsanwaltschaft hätte reifen müssen, dass die gemutmaßte Kriminelle Vereinigung nur ihrer Einbildung entsprang und der Lauschangriff hätte beendet werden müssen.

Lippmanns trockenes Resümee: „Für mich stellt sich hier die Frage nach den Prioritäten der Sicherheitsbehörden. Über Jahre hinweg gab es offenbar enorme Ressourcen, um die linke Szene auszukundschaften – obwohl man bekanntlich ganz andere Probleme im Freistaat hat.“

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