Eigentlich gibt es Dinge, die man mit einem gesunden Menschenverstand einfach nicht tut. Und dazu gehört auch, dass man Menschen nicht in Kriegs- und Bürgerkriegsländer zurückschickt. Aber Sachsens Staatsregierung versucht ja nun seit drei Jahren, den besonders emotionslosen Abschieber zu machen und hat auch wieder Menschen nach Afghanistan abgeschoben.

„MDR exakt“ berichtete am 25. Juli über die veränderte Abschiebepraxis des Freistaates nach Afghanistan. Auf Anfrage der Linken-Abgeordneten Juliane Nagel bekundete das Innenministerium kürzlich, dass Sachsen dem neuen Ruf der Bundeskanzlerin folgt und Abschiebungen nach Afghanistan nicht mehr auf Straftäter*innen, sogenannte Gefährder*innen und „hartnäckige Identitätsverweigerer*innen“ beschränkt (Drucksache 6/13829). Alles sowieso sehr fragwürdige Begriffe. Aber mittlerweile kann es auch Menschen treffen, die sich wirklich nichts haben zuschulden kommen lassen.

Aber Gnadenlosigkeit versteckt sich ja mittlerweile hinter dem Begriff „vollziehbar ausreisepflichtige Personen“.

Laut Exakt ist Sachsen neben Bayern und Mecklenburg-Vorpommern das einzige Bundesland, das so handelt. Im Juli 2018 wurden bereits drei Geflüchtete aus Sachsen im Rahmen der bundesweit organisierten Sammelabschiebung nach Kabul ausgeflogen, zwei davon gehörten nicht in die benannten Kategorien.

„Erneut beweist die sächsische Regierung, dass ihr Menschenleben offenbar herzlich egal sind“, kommentiert das Juliane Nagel, Sprecherin der Linksfraktion für Migrations- und Flüchtlingspolitik. „Selbst der neue Lagebericht des Auswärtigen Amtes sagt klar: Die Sicherheitslage in dem von Krieg, Terroranschlägen und Armut gebeutelten Land bleibt höchst prekär.

Der Lagebericht der Regierung selbst führt vor Augen, dass landesinterne Fluchtmöglichkeiten eine Schimäre sind. Nach dem Global Peace Index 2017 ist Afghanistan nach Syrien das zweitunsicherste Land der Welt. Weite Teile des Landes sind von den Taliban beherrscht, auch IS-Ableger sind im Land aktiv, die offizielle Regierung kann nicht für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen.“

Da fragt man sich natürlich: Wie hartleibig sind dann eigentlich die verantwortlichen Innenminister? Bei Horst Seehofers 69-Afghanen-Tirade hat sich ja selbst die halbe CSU an den Kopf gefasst und sich gefragt, wie die Mitmenschlichkeit beim selbsternannten Heimatminister gelitten haben muss.

Man schickt keine Menschen in ein Land zurück, in dem Krieg und Terror herrschen.

Das ist unmenschlich, rücksichtslos und eigentlich Beihilfe zu Mord und Totschlag. Anders kann man das nicht mehr formulieren.

„Dass die Bundeskanzlerin trotz dieses Berichtes, der von Nichtregierungsorganisationen als unvollständig kritisiert wurde und trotzdem ein äußerst bedrohliches Bild von der Sicherheitslage zeichnet, uneingeschränkte Abschiebungen nach Afghanistan befürwortet, ist fahrlässig“, sagt es Juliane Nagel etwas zurückhaltender. „Dass Sachsen ihrem Aufruf folgt, ist kalkulierte Beihilfe zum potentiellen Tod von Menschen.“

Und dabei wird von den Behörden auch nicht mehr gefragt, ob die Asylsuchenden inzwischen integriert sind und Arbeit haben. Jeder menschliche Standard wird negiert, stattdessen stur nach Befehl gehandelt, als seien auch Behördenmitarbeiter nur gefühllose Maschinen, die alles abarbeiten, wie es ihnen auf den Tisch kommt.

„Bei der jüngsten Sammelabschiebung aus Sachsen wurde auch ein Mensch abgeschoben, der in Lohn und Brot stand und gut integriert war, und ein weiterer Mensch, der psychisch erkrankt war. Sachsens Staatsregierung hat in ihrem Abschiebewahn jedes Maß verloren“, sagt Juliane Nagel.

Die Linksfraktion erwarte jetzt, „dass wenigstens die SPD, die dazu viel zu lange geschwiegen hat, endlich Arsch in der Hose zeigt und sich in der Staatsregierung dafür einsetzt, dass aus Sachsen nicht mehr nach Afghanistan abgeschoben wird und auf der Bundesebene endlich konsequente Schlussfolgerungen aus der schlechten Sicherheitslage im Land gezogen werden“, betont die Landtagsabgeordnete. „Bis dahin braucht es ein Moratorium für alle laufenden Asylanträge von afghanischen Geflüchteten und eine Neuprüfung der in den letzten Jahren entschiedenen.“

Um das Ablehnungssoll zu erfüllen, wird im BAMF vielen Bewerbern der Flüchtlingsstatus grundlos verweigert

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