Sachsens Regierung trödelt schon über drei Jahre am versprochenen Informationsfreiheitsgesetz

Sachsen ist trauriges Schlusslicht. Auch beim Thema Informationsfreiheitsgesetz. Seit 2003 gilt die Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, nach der die Mitgliedsländer Regeln definieren müssen, wie die Bürger in behördliche Informationen Einsicht nehmen können. Seit 2006 hat selbst der Bund ein Informationsfreiheitsgesetz. Aber in Sachsen wird mal wieder gekleckert.