Wenn auch niedrige bis untere mittlere Einkommensgruppen kaum noch bezahlbare Wohnungen finden
Grüne wollen, dass die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine um 40 Prozent erhöht werden

Wohnungsneubau in Connewitz. Foto: Ralf Julke
Denn eine bezahlbare Wohnung zu finden ist für Menschen, die aktuell auf Wohnungssuche sind, ein wichtiges und oftmals belastendes Thema. Gerade in den Großstädten, wo die neuen Arbeitsplätze entstehen, der Wohnungsbau aber längst hinterherhinkt. Dabei zeigt sich in den letzten Jahren auch in Sachsen, dass selbst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Einkommen im unteren bis niedrigen mittleren Lohnbereich, die bisher keinen Anspruch auf die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines haben, keinen für sie bezahlbaren Wohnraum finden.
Die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag hat darum den Antrag „Wohnberechtigungsscheine auch für niedrige bis untere mittlere Einkommensgruppen in Sachsen ermöglichen“ vorgelegt. Er wird am Donnerstagabend, 27. September, im Landtag abgestimmt.
„Mit unserem Antrag wollen wir, dass die Spielräume genutzt werden, die der Bund den Ländern dazu einräumt. Die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine sollen per Landesverordnung um 40 Prozent erhöht werden“, fordert Wolfram Günther, Vorsitzender und baupolitischer Sprecher der Fraktion. „Ein Drei-Personen-Haushalt könnte demnach beispielsweise bis zu einem Einkommen von 31.640 Euro pro Jahr die soziale Wohnraumförderung in Anspruch nehmen, statt bisher nur bis zur Höhe von 22.600 Euro.“
Er wäre also berechtigt, sich für eine der neu entstehenden Wohnungen mit Wohnraumförderung zu bewerben, die so nach und nach mit einer Kaltmiete von 6,50 Euro auf den Markt kommen sollen.
„Wir wollen Haushalten mit kleinen Einkommen den Zugang zum öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau ermöglichen“, betont der Abgeordnete. „Die Wohnungspolitik der CDU geht an der Lebenswirklichkeit vieler Menschen in Sachsens Großstädten vorbei.“
In seiner Stellungnahme hat Innenminister Roland Wöller darauf hingewiesen, dass die Sächsische Staatsregierung die zugrunde gelegten Einkommensgrenzen per Verordnung schon um 20 Prozent angehoben habe. Aber die erfragten Zahlen zu den erteilten Wohnberechtigungsscheinen blieb er noch schuldig, dazu lägen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor.
Was natürlich verblüfft: Auf welcher Grundlage wurde dann die Erhöhung um 20 Prozent beschlossen? Das macht man doch nur, wenn man belastbare Zahlen zu den Wohnungssuchenden und den Miethöhen hat? Die Diskussion im Landtag dürfte spannend werden.
Die neue Leipziger Zeitung Nr. 59 ist da: Zwischen Überalterung und verschärftem Polizeigesetz: Der Ostdeutsche, das völlig unbegreifliche Wesen
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