Da hatte man irgendwie doch ein bisschen drauf gewartet. Seit der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zum Schutz vor dem Coronavirus vom 22. März 2020 geisterte die Frage durch den Raum, was denn nun mit dem „Wohnumfeld“ gemeint sein dürfte. Also dem Raum, in welchem man sich trotz Kontaktverboten mit mehr als einer anderen Person und nicht näher als rund zwei Meter noch zum Zwecke der Freizeitgestaltung bewegen dürfte. Gemeint sind also sportliche Betätigungen, Wandern und Spaziergänge allein und in Familie. Innenminister Roland Wöller wollte dazu keine Kilometerangaben machen, dies sei nicht praktikabel. Ist es auch nicht, stellte am 25. März 2020 die Polizeidirektion Leipzig am Cospudener See in der Praxis fest.

Es war wie eine Randnotiz im Liveticker des MDR. So sollten bei rund 190 Kontrollen am Cospudener See 31 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung unter anderem wegen Nichteinhaltung des Kontaktverbotes von mehr als zwei Personen aus verschiedenen Haushalten festgestellt worden sein. Darunter seien auch „zahlreiche Leipziger angetroffen“ worden, „deren Wohnumfeld weiter als fünf Kilometer vom Cospudener See entfernt liegt.“

Wer sich in der Allgemeinverfügung vom Freistaat Sachsen dazu belesen hatte, wusste gleich: Kilometerangaben gab es da nicht. Freizeitaktivitäten wie Rad fahren, Wandern und Sport an der frischen Luft treiben waren zwar mit „wohnortnah“ umschrieben, doch ohne Entfernungsangaben. Zudem darf auch die persönliche geistige und körperliche Gesundheit durchaus als ein „triftiger Grund“ gelten, warum man mal raus aus der Wohnung und womöglich rein in den Wald muss.

Kritiker meinten zwar, die genauen Angaben bräuchte es, doch wer kurz darüber nachdachte, ahnte, was sie für ein Chaos anrichten könnten. Schnell wären in der Praxis für folgende Vorgänge Bußgelder fällig gewesen. Ein einzelner Spaziergänger wird jenseits der 5-Kilometer-Marke von seinem Wohnort entfernt angehalten. Als Grund nennt er „Wandern“ zum Beispiel am Cospudener See oder im Auwald. Obwohl er niemanden dabei gefährdet, hieße die Regelung: Bußgeld. Auch ein Radfahrer, weit schneller über die Grenze hinweg, nennt dem Polizisten als Grund seines Aufenthaltes eine „Radtour“ rings um Leipzig. Zack, Bußgeld.

Oder ein Leipziger Autofahrer wird gestoppt und nennt als Grund für seine Fahrt (hier gern mit Familie) „Pilze suchen“ im Wald oder „Spaziergang in der Dübener Heide“. Sie ahnen es – Bußgeld!

Da alle drei Beispiele jedoch keinerlei Gefährdung Dritter darstellen dürfte, würde wohl kein Gericht diese Fälle ernsthaft verhandeln – zumal die rechtliche Grundlage in der Allgemeinverfügung fehlt. Wäre sie hingegen drin, gäbe es wohl eben jene „Kontrollbürokratie“, welche Wöller noch am 23. März in einer Pressekonferenz wohlweislich ausschloss. Auch im Wissen, dass die rund 12.000 Beamten im Freistaat wohl eher damit zu tun hätten, illegale Partys aufzulösen, womögliche Menschenansammlungen im Auge zu behalten und mit den Bürgern zudem Maßnahmen kommunizieren zu müssen.

Und dies neben den normalen Aufgaben, wie Einbrecher finden, Raser stoppen und sonstige Tätigkeiten polizeilicher Art.

Kontrolle ist gut … Vernunft bleibt besser

Umso verwunderter waren dann wohl einige Besucher des Cospudener Sees, welche sich auf einmal mit einer Kilometerangabe und in einem Fall gar mit einem Bußgeld konfrontiert sahen. Eine kleinere Gruppe nicht gemeinsam wohnender Personen waren zum Ausflug von Markranstädt bis zum Cossi gefahren. Auf Nachfrage rudert Olaf Hoppe, Sprecher der Polizeidirektion Leipzig, jedoch zurück. „Es gab eine interne Dienstanweisung, in welcher diese Kilometerzahl aufgetaucht ist. Wir halten diese jedoch nicht für praktikabel.“, so Hoppe.

Zudem sei nicht jeder Polizeibeamte gleich, es wird seitens des Innenministeriums hier Fingerspitzengefühl und eigene Einschätzung verlangt. Das Problem aus Sicht der rund 3.000 in Leipzig verfügbaren Polizisten und Ordnungsamtsmitarbeiter bliebe dennoch, dass sie verhindern müssten, dass sich zu viele Menschen an einem Ort treffen.

Die Kilometerregel würde es aber nicht geben, so der Polizeisprecher weiter, eine rechtliche Handhabe ebenfalls nicht, denn in der Allgemeinverfügung sei dazu ebenfalls nichts genannt. Schriftlich erklärt die PD Leipzig kurz danach noch: „Wir bitten die entstandenen Verwirrungen zu entschuldigen. Die 5 km gelten nicht!“

Doch, „wir erwarten in den kommenden Tagen warmes Wetter und Sonnenschein. Wenn dann alle Leipzigerinnen auf einmal an den Cospudener See wollen, haben wir ein Problem“, schildert Hoppe die Lage aus Polizeisicht. Und appelliert an die Bevölkerung, zumindest folgende Überlegungen mitzutragen. „Jemand, der zum Beispiel im Leipziger Norden wohnt, kann auch an die Schladitzer Bucht zum Spazierengehen oder Radfahren. Er muss nicht in den Süden zum Cospudener See“.

Etwaige Bußgeldbescheide dürften so noch nicht einmal Rechtsgültigkeit erlangen, juristisch wehren sollte man sich wohl in jedem Fall dagegen, wenn man allein oder in Familie unter Hinweis auf etwaige Kilometer irgendwo weggeschickt wird. Folge sollte man der Ansage trotzdem leisten, fußt sie doch auf dem Gedanken, weitere Ansteckungen der Menschen untereinander zu vermeiden. Am Ende geht es in Tagen wie diesen nur gemeinsam.

Das gesamte schriftliche Statement der PD Leipzig nach dem Telefonat vom heutigen 25. März 2020

„Zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes-Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Ausgangsbeschränkungen“ vom 22. März 2020 hat die Polizeidirektion Leipzig zum Punkt 2.13 „Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereiches…“ ihren Mitarbeitern heute eine Handlungsorientierung zur Verfügung gestellt.

Diese entspricht aber nicht den Vorgaben der als Orientierung für die Bürger unter www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html zur Verfügung gestellten Hinweise. Ziel der Maßnahmen zur Durchsetzung ist klar, die Übertragung des Virus zu unterbinden.

Menschenansammlungen z. B. an beliebten Freizeitorten erhöhen die Gefahr und sind im Fokus unserer Maßnahmen. Wir betrachten jedoch immer den Einzelfall. Wir bitten die entstandenen Verwirrungen zu entschuldigen. Die 5 km gelten nicht!”

Montag, der 23. März 2020: Verschärfte Ausgangsregeln in Sachsen + Bilder & Video des Tages

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Es gibt 4 Kommentare

Und wo werden sich die Leute nun aufhalten? … in den vollen innerstädtischen Parks. Vollkommen kontraproduktiv, aber Hauptsache die Seen bleiben schön menschenfrei.

Es muss eine verbindliche Regelung dazu geben. Frische Luft und Sonne sind auch wichtig für daß Immunsystem. Ich selbst habe zwar eine kleine Terrasse aber da die auf dem Innenhof endet darf ich die ja eigentlich auch nicht nutzen. Ohne meinen Schrebergarten würde ich einen Lagerkoller bekommen in der Wohnung und mein Schrebergarten liegt auch außerhalb der 5 km. Gerade Familien mit Kindern brauchen die Möglichkeit raus zu gehen, gerade wenn sie nur eine Mietwohnung haben. Alle Spielplätze sind zu und im Hof dürfen auch immer nur die Kids einer Familie spielen. Wir als Hausgemeinschaft haben uns da zwar mit den 3 Familien mit Kindern auf eine Regelung geeinigt aber wie erklärt man es den Kids dass ein Zeitplan im Hof existiert und sie nicht mehr zusammen spielen können?

Die Leute sollen sich halt einfach an die Regeln halten, dann muss auch niemand Bußgeld zahlen.
Wenn nun aber alle zum Cossi pilgern, dann ist es für den Einzelnen gar nicht mehr so einfach bis unmöglich die 2 Meter Abstand einzuhalten.
Und manch einer ist ja dann noch so dreist und dringt bewusst in den Sicherheitsabstand ein, das sollte als Mordversuch gewertet werden!

Ich kam dort heute vorbei: 4 PKW (Polizei und Ordnungsamt) standen aufgereiht am Ostende des Nordstrandes, 5 Beamte standen um 1 einzelne Radfahrerin (Abstand von allen BeamtInnen zur jungen Frau: deutlich geringer als 2 Meter, um nicht zu sagen: sehr nah). Während zahlreich andere InlinskaterInnen, RadfahrerInnen (auch solche, die offensichtlich weiter als wohnortnah unterwegs waren), Paare vorbeifuhren und -gingen, den Sicherheitsabstand wahrend. DAS hilft auf jeden Fall!

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