Kerstin Köditz ist lange genug innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag um ein Gespür dafür zu entwickeln, wo die Antworten der Staatsregierung weiche Stellen haben und so seltsam klingen, dass der Schreiber der Antwort ganz augenscheinlich versucht hat, mal wieder einen amtlichen Bockmist so zu verstecken, dass er vielleicht übersehen wird. So ging es ihr auch mit einer Antwort von Innenminister Roland Wöller (CDU) aus dem Juni.

Denn als Wöller ihr damals auf ihre Anfrage „Mögliche Speicherung der Daten von SARS-CoV-2-lnfizierten bei der sächsischen Polizei“ antwortete, klang das geradeso, als wäre das Gesundheitsamt im Landkreis Sächsische-Schweiz Osterzgebirge im März von selbst auf die Idee gekommen, der Polizei die Listen von Corona-Infizierten anzudienen.

Und das teilte Wöller auch erst ganz am Ende der Antwort mit, nachdem er der Landtagsabgeordneten ausführlich erklärt hatte, dass die Sächsische Polizei solche Listen bei den Gesundheitsämtern nicht einfordert.

Die Auskunft las sich so: „Vom Gesundheitsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurden zu Beginn des Infektionsgeschehens aufgrund der dynamischen Lage die Listen der Infizierten sowie deren Kontaktpersonen ohne Anforderung an die Polizeidirektion Dresden übermittelt; aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde diese Verfahrensweise unverzüglich eingestellt. Der Vorgang wurde mit der behördlichen Datenschutzbeauftragten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ausgewertet. Diese hat den datenschutzrechtlichen Verstoß inzwischen beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten angezeigt. Gegebenenfalls erforderliche weitere Maßnahmen werden abgestimmt. Die Polizei hat die übermittelten Daten unverzüglich gelöscht.“

An dieser Auskunft stimmte so manches nicht.

Kerstin Köditz (Die Linke, MdL) 2019 vor dem Rathaus Grimma. Foto: L-IZ.de
Kerstin Köditz (Die Linke, MdL) 2019 vor dem Rathaus Grimma. Foto: L-IZ.de

Was jetzt noch viel klarer wurde, nachdem der Innenminister ihre Nachfrage beantwortet hat. Ohne hinreichende Grundlage wurden bei der Dresdner Polizei mehrfach die Daten zahlreicher Personen gesammelt, die sich mit dem Coronavirus infiziert hatten, die als Kontaktpersonen galten oder in häuslicher Quarantäne waren.

Andere Polizeidirektionen kamen augenscheinlich nicht mal auf die Idee, solche Anforderungen zu stellen. Denn so etwas sehen die Krisenpläne bei Pandemien schlicht nicht vor. Auch nicht in Sachsen.

„Die Polizeidirektion Dresden hat bereits Anfang März – also noch zu Beginn der Pandemie – beim Landratsamt Sächsische-Schweiz Osterzgebirge entsprechende Daten angefordert“, stellt Kerstin Köditz nun doch sehr unangenehm überrascht fest.

„Daraufhin wurden mindestens sechs Mal Listen mit den Namen und Anschriften von insgesamt 114 Personen übermittelt. Pikant: Zu dieser Zeit war der Polizei unklar, ob solche Datenübermittlungen überhaupt rechtmäßig und erforderlich sind. In einer damaligen Erörterung mit dem Datenschutzbeauftragten der PD Dresden soll es zunächst ,nicht zu einem abschließenden Votum‘ gekommen sein – man ließ die Sache einfach laufen! Erst ab dem 17. März war Schluss und die bis dahin angefallenen Daten wurden vernichtet.“

Aber Schluss war nicht wirklich. Denn irgendwie waren einige Polizeibeamte auch danach noch der Überzeugung, dass ihnen diese Listen zuständen. Also wurden auch danach noch Daten an die Polizeireviere Sebnitz, Freital-Dippoldiswalde und Pirna übermittelt – im direkten Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Dresden.

„Das soll in einer Besprechung der Reviere mit dem Landratsamt Sächsische-Schweiz Osterzgebirge am 23. März vereinbart worden sein“, wundert sich Kerstin Köditz.

„Daraufhin wurden bis zum 5. April umfangreiche Listen an die drei Reviere übermittelt. Insgesamt handelte es sich um mehr als 7.200 Datensätze, die allerdings teils mehrfach die gleichen Personen betreffen. Die Datensätze beziehen sich auf 22 Ortschaften, am häufigsten aufgeführt: Pirna (1.420) und Freital (1.112). Offen ist, wie viele Personen tatsächlich betroffen sind. Mutmaßlich waren die meisten von ihnen gar nicht infiziert, vielmehr interessierte sich die Polizei auch für Reiserückkehrer aus Risikogebieten.“

Den drei Revieren gingen solche Listen noch bis zum 5. April zu, erst danach wurden auch dort die Daten gelöscht.

„Viel zu spät! Zu diesem Zeitpunkt war diese Praxis bereits ausdrücklich untersagt worden“, geht Köditz auf das Problematische dieses Vorgangs ein. „Zwei Tage zuvor hatte das Innenministerium die Polizei mit einem offiziellen Erlass ausdrücklich darauf hingewiesen, ,dass eine pauschale Übermittlung von Daten der mit dem COVID-19-Virus infizierten Personen an die örtlichen zuständigen Polizeidienststellen nicht in Betracht kommt.‘

Im Bereich der PD Dresden und der Reviere hatten bis dahin mehr als 100 Polizeibedienstete grundsätzlich Zugriff auf die Daten. Ob sie wirklich abgerufen und wofür sie gegebenenfalls genutzt wurden, ist bis heute offen – genauso wie der eigentliche Zweck der Sammlung. Dazu heißt es nur lapidar, verschiedene Behörden und Dienststellen hätten die Rechtslage anfangs ,nicht einheitlich beurteilt‘.“

Was freilich die nächste weiche Stelle ist. Denn auch bei der Polizei ist klar geregelt, welche Daten sie wann abfragen darf. Eigentlich hätten beim Datenschutzbeauftragten der PD Dresden sämtliche Alarmglocken schrillen müssen, als er von dieser seltsamen Datenabfrage erfuhr.

Aber irgendwie erinnert der Fall an andere Vorgänge wie „Handygate“ und „Fahrradgate“: Die polizeiinternen Kontrollsysteme funktionieren nicht.

In diesem Fall war es sogar Köditz selbst, die erst einmal dafür sorgte, dass sich das Innenministerium um diese dubiosen Vorgänge kümmerte.

„Für mich am bedenklichsten: Dem Innenministerium war der gesamte Umfang der Übermittlungen zunächst nicht bekannt, man bekam das nach eigenen Angaben erst bei der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage mit“, stellt Köditz verwundert fest.

„Auf eine vorangegangene Anfrage (Drucksache 7/2257) hatte das Innenministerium noch fälschlich behauptet, dass das Gesundheitsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge entsprechende Daten ,ohne Anforderung‘ an die PD Dresden übermittelt hätte – nun ist klar, dass die Polizei diese Daten in Wirklichkeit aktiv ,erbeten‘ hatte. Von den weiteren Übermittlungen an die Reviere ist damals noch keine Rede gewesen.“

Das der Datenschutzbeauftragte der PD Dresden von seinem Amt augenscheinlich völlig überfordert war, lässt Innenminister Wöller eigentlich durchblicken, wenn er mitteilt: „In die Diskussion, inwieweit die pauschale Übermittlung von Listen von positiv auf COVlD-19 Getesteten und Verdachtsfällen mit Quarantäneauflagen erforderlich ist und von den bestehenden Rechtsnormen gedeckt ist, war der behördliche Datenschutzbeauftragte der Polizeidirektion Dresden eingebunden. Dabei kam es nicht zu einem abschließenden Votum gegen eine Nutzung; dieses Votum wurde in der späteren Abstimmung mit den im Bereich der Polizeidirektion Dresden zuständigen Gesundheitsämtern herbeigeführt.“

Die Mitarbeiter/-innen der Gesundheitsämter waren also besser informiert über die Anwendung von §28 des deutschen Impfschutzgesetzes, denn sie sind die in diesem Paragraphen benannten Behörden. Wer auch sonst? Die Polizei kommt erst ins Spiel, wenn die von den Gesundheitsämtern angewiesenen Maßnahmen – wie etwa Einschränkung von Veranstaltungen und anderen Menschenansammlungen – kontrolliert und durchgesetzt werden sollen.

Und Köditz kommt auch zu Recht ins Grübeln über die Frage, wer in der PD Dresden alles Zugriff auf die Daten hatte. Denn der Minister teilt ihr auch trocken mit, dass die Datenabfragen von Polizeicomputern auch in diesem Fall nicht protokolliert wurden.

„Der Sächsische Datenschutzbeauftragte wurde durch die Polizei erst über die Vorgänge informiert, nachdem ich dazu Nachfragen gestellt hatte“, stellt die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion fest. „Man habe den Datenschutzbeauftragten inzwischen gebeten, ,gemeinsam das Thema aufzuarbeiten und gegebenenfalls noch erforderliche Verfahrensschritte abzustimmen.‘ Offenbar wurden die Betroffenen immer noch nicht informiert, dass ihre Daten bei der Polizei landeten. Das muss jetzt zügig nachgeholt werden.“

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