Spitzel sein kann sich in Sachsen finanziell auszahlen. Die Staatsregierung hat im Entwurf des Doppelhaushaltes für 2021/22 die Bezahlung der Vertrauensleute des Verfassungsschutzes mit jährlich 400.000 Euro veranschlagt. Im Vorjahr schüttete das Landesamt 343.500 Euro für „besondere Zwecke“ aus.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat den Auftrag, Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beobachten. Zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe dürfen sich die Verfassungsschützer nachrichtendienstlicher Mittel bedienen. Darunter fällt die Anwerbung von Informanten aus extremistischen Gruppierungen. Diese Vertrauenspersonen, wie die Spitzel im Amtsdeutsch heißen, sind keine Geheimagenten, sondern Extremisten.

Sie verkaufen dem Nachrichtendienst ihr Insiderwissen und erhalten dafür im Gegenzug ein Honorar. So zumindest die Idee.

Was die Informanten mit dem Lohn anstellen, bleibt ihnen überlassen. Eine Kontrolle findet praktisch nicht statt. Deshalb besteht bei dem Einsatz von V-Leuten immer das Risiko, dass die Gelder des Verfassungsschutzes schlussendlich den Organisationen und Vereinigungen zugutekommen, die er bekämpfen soll.

So unter anderem geschehen im Fall Tino Brandt. Der Rechtsextremist erhielt zwischen 1994 und 2001 rund 200.000 DM vom Thüringer Verfassungsschutz. Das Geld nutzte er nach eigenen Angaben hauptsächlich zur Finanzierung politischer Aktivitäten. Aufgrund von Brandts kriminellen Aktivitäten und der Tatsache, dass der Neonazi den untergetauchtem NSU-Trio im Auftrag der Behörde 2.000 DM aus Steuermitteln für die Anschaffung neuer Pässe zukommen ließ, steht die V-Mann-Praxis seither in der Kritik.

Wer kann garantieren, dass Szenegänger, die den Staat und seine Institutionen nicht selten mit Gewalt bekämpfen, ihr Wissen freiwillig für ein paar hundert oder tausend Euro vollständig offenlegen? Was wäre, würden Terroristen mit den staatlichen Subventionen Anschläge finanzieren?

Die Bezahlung von V-Leuten mit öffentlichen Mitteln ist in Sachsen in Dienstvorschriften geregelt. Grundlage ist ein kennzahlenbasiertes Führungsunterstützungssystem, das eine fachliche und wirtschaftliche Bewertung des Einzelfalls ermöglichen soll. Wie jede öffentliche Zuwendung, bedürfen die Spitzelzahlungen einer Genehmigung durch das Parlament. Weil Einsatz und Kosten nachrichtendienstlicher Mittel Geheimsache sind, verbirgt sich der Posten im Haushaltsplan des Innenministeriums hinter der Chiffre „Besondere Zwecke“.

Die Ausgaben dürfen nur durch den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs überprüft werden. Welches Honorar ein einzelner V-Mann im Freistaat abgreifen kann, ist nicht publik. Aus dem Entwurf geht dagegen hervor, dass sich der Verfassungsschutz seine Informanten einiges kosten lässt. Für die Jahre 2021 und 2022 veranschlagt die Staatsregierung jeweils 400.000 Euro. Im Vorjahr waren 343.500 Euro aufgewendet worden.

Weitaus mehr „Verdachtsfälle mit Bezug zum Rechtsextremismus“ in der sächsischen Polizei als bisher bekannt

Weitaus mehr „Verdachtsfälle mit Bezug zum Rechtsextremismus“ in der sächsischen Polizei als bisher bekannt

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