Seit Jahren steht die Abschiebepraxis des Freistaats Sachsen in der Kritik. Immer wieder holten die beauftragen Polizisten nachts Menschen aus ihren Wohnungen, die längst integriert waren, in Beruf und Ausbildung standen. Oder die gar nicht abgeschoben werden durften. Oft ganze Familien, und das nur, weil Sachsens CDU beim Thema Asyl unbedingt „Härte“ zeigen wollte. Nun hat das OVG in Bautzen erstmals deutlich gemacht, dass diese Praxis in vielen Fällen inakzeptabel ist.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Freitag, 13. August, in einem Eilverfahren entschieden, dass die Abschiebung einer georgischen Familie rechtswidrig war. Den Antragstellern sei eine Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland seitens des Freistaates Sachsen zu ermöglichen sowie eine Duldung vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache zu erteilen.Das Gericht hielt sich dabei zwar vor allem an die Verfahrensregeln, die von den vollstreckenden Organen nicht eingehalten wurden. Aber im Detail machten die Richter dennoch deutlich, dass ein Staat nicht einfach nur die trockenen Paragraphen des Abschieberechts, zu dem das deutsche Asylrecht inzwischen verkommen ist, anwenden darf, sondern die vom Gesetz vorgesehen besonderen Schutzbedürfnisse zu berücksichtigen hat.

Und die wiegen auch aus Sicht des OVG schwerer als der Wunsch eines „knallharten“ Innenministers, mit möglichst hohen Abschiebequoten das rechtskonservative Publikum beeindrucken zu können.

Denn, so das Gericht in seiner Mitteilung: „Der dagegen eingelegten Beschwerde mit dem geltend gemachten Folgenbeseitigungsanspruch hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht stattgegeben. Den elf und zehn Jahre alten Antragstellern zu 3 und 4 habe im maßgeblichen Zeitpunkt der Abschiebung ein Anspruch auf Erteilung einer verfahrensbezogenen Duldung und darauf zugestanden, die rechtskräftige Entscheidung über ihre Anträge auf Gewährung eines Aufenthaltstitels im Inland abwarten zu dürfen. Ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hauptsacheverfahren sei für sie nicht offensichtlich zu verneinen, da sie seit vier Jahren erfolgreich das Gymnasium bzw. die Grundschule besuchten.

Es handle sich bei ihnen damit um Jugendliche und Heranwachsende, bei denen angenommen werden könne, dass sie gut integriert seien. Für diesen Personenkreis sehe § 25a Abs. 1 AufenthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vor. Den Eltern der Antragsteller zu 3 und 4 und deren Geschwistern habe aufgrund des Bestehens einer familiären Lebensgemeinschaft im Zeitpunkt der Abschiebung ebenfalls ein Anspruch auf Erteilung einer Duldung zugestanden (vgl. § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG).“

Und als Achtungszeichen für den Minister: „Der Beschluss ist unanfechtbar.“

SPD: Sachsens Abschiebepraxis muss sich ändern

Zuletzt hatte ja auch Sachsens Innenminister immer wieder darauf beharrt, die Abschiebungen in das Bürgerkriegsland Afghanistan aufrechterhalten zu wollen. Bis selbst der Bundesinnenminister einsah, dass man keinen Menschen guten Gewissens in das von den Taliban verwüstete Land abschieben kann und die Abschiebungen wenigstens nach Afghanistan ausgesetzt wurden. Und eigentlich gehört auch Georgien auf die Liste der Länder, in die nicht abgeschoben werden dürfte. Denn ohne Grund fliehen die Menschen von dort nicht nach Deutschland.

„Der Rechtsstaat hat gesprochen! Die Abschiebung der neunköpfigen Familie aus Pirna war rechtswidrig“, erklärte noch am Freitag Albrecht Pallas, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, der namens der SPD-Landtagsfraktion die Nacht- und Nebelaktion mehrfach als unmenschlich und nicht nachvollziehbar kritisiert hatte.

„Das Gericht hat jetzt klare Grenzen aufgezeigt, die gelten auch für das Handeln des Innenministeriums und die Einschätzungen der CDU-Fraktion. Die Familie muss jetzt unverzüglich nach Sachsen zurückgeholt werden. Das Innenministerium und die zuständigen Behörden in Pirna sind jetzt in der Pflicht, ihre Fehler zu korrigieren. Und eine Entschuldigung stünde ihnen angesichts der Tortouren, die die Familie zu erleiden hatte, gut zu Gesicht.“

Und er betonte noch: „Die SPD-Fraktion bleibt dabei: Das Innenministerium und die zuständigen Behörden müssen endlich ein Sofortprogramm zum Schutz von gut integrierten Familien auflegen und umsetzen. Zudem müssen die Härtefallverfahren humaner werden. Wir haben dazu vor wenigen Wochen ein Positionspapier vorgestellt und sehen uns durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in unserer Haltung bestärkt.“

Denn die Abschiebepraxis des Koalitionspartners CDU trägt die SPD-Fraktion schon seit geraumer Zeit nicht mehr mit. Die Gründe dafür hat die Fraktion in einem Positionspapier zusammengetragen.

Und der Hauptgrund ist natürlich, dass es immer wieder gut integrierte Personen sind, auf die die nächtlichen Polizeieinsätze zugreifen. Denn bei denen ist es am einfachsten: Die haben eine Wohnung, gehen zur Arbeit, gehen zur Schule oder zur Ausbildung. Man trifft sie nachts um zwei zu Hause an und wundert sich dann höchstens, dass dann die Nachbarschaft erwacht und gegen diese übergriffige Praxis demonstriert.

Linksfraktion: Höchste Zeit für eine Bleiberechtsoffensive

Am 27. Juli – dem Tag, an dem Ilona Imerlishvili aus Pirna mit ihrer Familie nach Tiflis abgeschoben wurde – sprachen sich neben der Linksfraktion auch die Grüne Jugend und der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. trotz des positiven Votums der Härtefallkommission für eine andere Bleiberechtspolitik in Sachsen aus.

„Die Dimension der sächsischen Abschiebepraxis ist erschreckend. Das zeigen die Antworten auf meine Kleinen Anfragen“, erklärte Juliane Nagel, asylpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, an diesem Tag.

„Statt Abschiebungen ‚besser‘ zu machen, muss es vor allem darum gehen, Bleiberechte zu sichern – vor allem für diejenigen Menschen, die sich hier ein neues Leben aufgebaut haben. Schon lange fordern wir rechtlich bindende Vorgaben für die lokalen Ausländerbehörden, um Betroffenen im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes ein Bleiberecht zu ermöglichen. Diese Möglichkeiten fordert meine Fraktion im Landtag ein (Drucksache 7/7155).

Außerdem fordern wir, dass Sachsen auf der Bundesebene für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung streitet. Dann erhielten Geduldete, die sich seit langem in Sachsen aufhalten, eine Aufenthaltserlaubnis. Wir brauchen viele kleine und eine große Lösung, um das Leben vieler Betroffenen, die in unserer Mitte leben, besser und sicherer zu machen! Scheingefechte, wie die Koalition sie regelmäßig beim Thema Asyl aufführt, helfen den Betroffenen kein bisschen.“

Dass freilich ein sächsisches Gericht eine derart klare Entscheidung trifft, hat auch sie überrascht.

„Die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen ist ein Paukenschlag. Es bestehe zwar noch kein Anspruch auf Aufenthalt, aber auf den Stopp aufenthaltsbeendender Maßnahmen, wenn schon ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde. Das war bei Familie Imerlishvili der Fall. Rechtsanwältin Anne Nitschke hatte für die Familie einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund ‚nachhaltiger Integration‘ gestellt“, kommentiert Juliane Nagel die Gerichtsentscheidung.

„Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts entfaltet eine große Signalwirkung. Endlich ist klargestellt, dass Bleiberecht vor Abschiebung steht. Das sind gute Nachrichten für eine weitreichende Bleibeoffensive in Sachsen, wie wir sie einfordern (Drucksache 7/7155). Der entlassungsreife Innenminister Roland Wöller wird nun seine Ausländerbehörden verpflichten müssen, in weiteren Fällen, bei denen Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen oder Gründen der Integration gestellt wurden, Verfahrensduldungen zu erteilen. Das betrifft übrigens auch die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen, die eine Chance gerade für alleinstehende Männer bedeuten.“

Denn die sächsische Abschiebepraxis sorgt auch dafür, dass Unternehmen zögern damit, Asylsuchende einzustellen oder auszubilden. Denn wenn sie es tun, mussten sie bislang immer wieder damit rechnen, dass ein nächtlicher Polizeieinsatz all ihre Aufwendungen zunichtemacht. Und gleichzeitig noch Mitarbeiter kostet, die man eigentlich dringend braucht. Doch selbst die entsprechende Forderung der Wirtschaftskammern verhallten unerhört.

So gesehen hat das von der Linksfraktion benutze Wort „entlassungsreif“ für den amtierenden Innenminister auch eine ökonomische Dimension. Denn mit seiner Hardliner-Haltung schädigt er auch die sächsische Wirtschaft und ignoriert die Tatsache, dass auch der Freistaat Sachsen schon lange darauf angewiesen ist, dass Arbeitskräfte einwandern und dabei helfen, die aufklaffende Fachkräftelücke zu schließen.

„Ich freue mich persönlich sehr für Familie Imerlishvili, dass sie nun zurückkehren kann, und gratuliere der Kampagne #bringbackourneighbours sowie den Aktiven in zahlreichen kleinen Städten“, sagt Juliane Nagel. „Erinnert sei an all die Menschen, die in schlimmen Abschiebewochen nach Georgien, Afghanistan und weitere Länder abgeschoben wurden und die nicht zurückkehren können. Im Sinne des ,Bleiberechts für alle‘ heißt es nun: Weiterkämpfen!“

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Die SPD bemäntelt natürlich gerne, dass sie den sog. “Asylkompromiss” 1993 mitgetragen und somit das humanitäre Desaster beim Umgang mit Asylbewerbern mitzuverantworten hat.

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