Wie bereits in der vergangenen Woche angekündigt möchte Sachsen in zahlreichen Bereichen die Corona-Maßnahmen lockern. Voraussetzung für die meisten Öffnungen bleiben jedoch Infektions- und Bettenbelegungszahlen, die eine bestimmte Grenze nicht überschreiten dürfen. Die Details der neuen Corona-Notfallverordnung präsentierte die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Mittwoch, dem 12. Januar, auf einer Pressekonferenz. Ab dem 14. Januar soll die Verordnung gelten.

Unabhängig von Corona-Zahlen sollen Demonstrationen künftig in jedem Fall mit maximal 200 Personen erlaubt sein. Aktuell liegt die Grenze bei zehn Teilnehmer/-innen. Sollte die sogenannte Überlastungsstufe unterschritten sein, dürfen 1.000 Personen teilnehmen – dann auch als Aufzug und nicht nur in Form einer stationären Kundgebung.

Überlastungsstufe aktuell unterschritten

Die Überlastungsstufe liegt in Sachsen bei 1.300 Corona-Patient/-innen auf Normalstationen und 420 Corona-Patient/-innen auf Intensivstationen. Sobald eine der beiden Grenzen an drei aufeinander folgenden Tagen erreicht wird, gilt die Überlastungsstufe als erreicht. Aktuell liegen die Zahlen bei 772 für Normalstationen und 349 für Intensivstationen. „Die Zahlen sinken sehr langsam“, so Köpping.Ebenfalls unabhängig von diesen Zahlen dürfen körpernahe Dienstleistungen mit 2G und Friseurgeschäfte mit 3G öffnen. Die Gastronomie darf innen mit 2Gplus und außen mit 2G öffnen – jeweils bis 20 Uhr. Zudem entfällt die Altersbeschränkung im Kinder- und Jugendsport. Auch Museen und Gedenkstätten dürfen mit 2G grundsätzlich öffnen.

Gastronomie bis 22 Uhr geöffnet

Sofern die Überlastungsstufe nicht erreicht wird, gelten zahlreiche weitere Lockerungen: Die Gastronomie darf bis 22 Uhr öffnen, Schwimmbädern und Saunen wird ebenso wie touristischen Angeboten und Sport im Innenbereich mit 2Gplus die Öffnung erlaubt. Für Außensport – dazu zählen auch Skilifte – gilt 2G.

Eine Änderung gab es noch beim Sport mit Publikum. Hier sollen nun nicht nur 250, sondern bis zu 1.000 Zuschauer/-innen erlaubt werden. Voraussetzung dafür ist eine Auslastung von maximal 25 Prozent. Soll es eine Auslastung von maximal 50 Prozent geben, dürfen höchstens 500 Personen kommen. In beiden Fällen gilt 2Gplus.

Bars und Clubs bleiben geschlossen

Eine ähnliche Regelung gibt es für Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater. Mit 50 Prozent der Kapazität dürfen maximal 500 Personen gleichzeitig anwesend sein; mit 25 Prozent Auslastung maximal 1.000 Personen. Bars und Clubs müssen geschlossen bleiben. Für den organisierten Vereinssport gelten nicht mehr die Kontaktbeschränkungen, die für den privaten Bereich gelten. Daran hatte es aus dem Amateursport massive Kritik gegeben.

Ebenfalls neu ist die bereits in der Vorwoche angekündigte „Hotspot“-Regel. Das bedeutet: Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis über 1.500, gelten nur für diesen Landkreis wieder sämtliche Einschränkungen – mit Ausnahme jener oben genannten, die unabhängig von Zahlen gelten, also zum Beispiel für körpernahe Dienstleistungen und Museen. Außerdem tritt für Ungeimpfte in jenem Landkreis eine Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr in Kraft.

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Es gibt 2 Kommentare

Früher nannte man das massive Einschränkungen, heutzutage nennt man es Lockerungen und Zugeständnisse. Die Zeiten haben sich geändert, Ausgangspunkt ist, dass nichts erlaubt ist.

Zugeständnisse an die Gastronomie. Man nennt diese Zugeständnisse 2 G plus, sicher wird mir der Verfasser weiterhelfen..

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