Das wird dann wohl das Gesetz mit dem kürzesten Haltbarkeitsdatum, das im Sächsischen Landtag je beschlossen wurde. Wenn das Vierte Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung denn in dieser Form auch beschlossen wird, wie es am 11. März in der 17. Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung des Sächsischen Landtags öffentlich angehört wurde.

Zumindest ein Passus dürfte dann schon überholt sein und keinen Sinn mehr machen, weil er ziemlich bald von einer bundesweiten Regelung aufgehoben wird. Ein Passus, über den vor und hinter den Kulissen seit der Landtagswahl im Jahr 2019 heftig gerungen wurde, weil er in Sachsen die Energiewende völlig auszubremsen droht.

„In Umsetzung des Koalitionsvertrages 2019 bis 2024 Einführung einer Mindestabstandsregelung für Windkraftanlagen von 1.000 m zu Wohnbebauung auf der Grundlage der Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches“, lautet der Passus im Gesetzentwurf.

Nur dass diese Länderöffnungsklausel möglicherweise bald obsolet wird bzw. eingeschränkt, wenn der Bund die Länder dazu verpflichtet, (mindestens) 2 Prozent ihrer Landesfläche für den Windkraftausbau zur Verfügung zu stellen und damit endlich die Windstromerzeugung so zu forcieren, dass Deutschland in einigen Jahren tatsächlich unabhängig wird von fossilen Energieimporten.

Öl- und Gasimporte machen erpressbar

Ein Thema, das ja im Zentrum der Energieministerkonferenz am 8. März stand, als die Energieminister auf einmal alle ziemlich einig waren in der Frage, dass Deutschland dringend unabhängig werden muss von Gas- und Ölimporten aus Russland. Die Abhängigkeit macht erpressbar und gefährdet vor allem die deutsche Wirtschaft. Und der einzige Weg, das zu bewerkstelligen, ist wirklich die schnellstmögliche Umstellung auf alternative Energien.

Nach der Sitzung des Regionalausschusses am 11. März aber wurde deutlich sichtbar, dass Sachsens CDU überhaupt noch nicht begriffen hat, was das bedeutet. Sie feierte das Beibehalten der 1.000-Meter-Abstandsregelung als Erfolg.

„Uns als CDU-Fraktion war wichtig, dass zum Beispiel die 1.000-Meter-Abstandregelung für Windkraft, die Förderung des Bauens mit Holz oder die Neuregelungen zu den baugenehmigungsfreien Vorhaben in der Landwirtschaft und Obst- sowie Gartenbau bestätigt wurden“, sagte der regionalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ronny Wähner.

„Die Novelle der Sächsischen Bauordnung ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Sie bringt viele Vorteile für die Menschen und macht das Bauen in Sachsen einfacher, schneller und kostengünstiger.“

Das mag auf Teile der Novelle zutreffen. Aber nicht auf die 1.000-Meter-Abstandsregel, die dafür sorgt, dass sachsenweit nicht einmal ein Zehntel der benötigten Flächen für neue Windkraftanlagen zur Verfügung steht.

Die 1.000-Meter-Regel gefährdet Planungen

Sachsen kann auch versuchen, das 2-Prozent-Ziel anders zu erreichen. Aber bei der dichten Bebauung des Landes wird die 1.000-Meter-Regel nicht haltbar sein. Die Grünen als kleinerer Koalitionspartner tragen die Regelung nur mit Bauchschmerzen mit.

„Wir tragen die 1.000-Meter-Abstandsregelung als Kompromiss aus dem Koalitionsvertrag weiterhin mit“, sagte Dr. Daniel Gerber, energie- und klimapolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, nach der Anhörung.

„Gleichzeitig erwarten wir von unseren Koalitionspartnerinnen, dass jetzt konsequent Maßnahmen ergriffen werden, um die ebenfalls im Koalitionsvertrag sowie im sächsischen Energie- und Klimaprogramm verankerten Ausbauziele für erneuerbare Energien zu erreichen.“

Wie die aber erreicht werden sollen, ist völlig offen. Denn die letztliche Entscheidungsgewalt liegt derzeit noch bei den Regionalen Planungsverbänden, die so ziemlich alle nach dem Motto agieren: Windanlagen gibt es nur da, wo wirklich niemand was dagegen hat. Entsprechend winzig sind die Windkraftvorranggebiete in den regionalen Plänen.

„Die 1000-Meter-Abstandsregelung führt zu einer signifikanten Einschränkung der Flächenkulisse für Windkraft und gefährdet in Einzelfällen die Planungssicherheit laufender Projekte“, stellte den auch Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien Sachsen e. V., fest, der als Sachverständiger zur Anhörung geladen war.

„Die Aufgabe der Politik ist es nun, geeignete Maßnahmen zu definieren, um die Umsetzung von Windkraft-, aber auch Photovoltaik-Projekten in den verbleibenden Bereichen zu unterstützen. Nur so kann Sachsen perspektivisch Energieland bleiben.“

Und auch die Grünen im Sächsischen Landtag sehen, dass sich Deutschland den Eiertanz um neue Windkraftanlagen eigentlich nicht mehr leisten kann.

„Wir befinden uns momentan in einer extremen Abhängigkeit von russischen Energieimporten. Die Folgen dieser Abhängigkeit sind aktuell in aller Härte am Energiemarkt sichtbar. Langfristig kann hier nur die Antwort sein, die Energieversorgung unabhängig von jeglichen fossilen Stoffen zu machen“, betont deshalb Dr. Daniel Gerber.

„Nur so können Versorgungssicherheit und Klimaschutz vereint werden. Das bedeutet jedoch, dass wir jetzt die richtigen Rahmenbedingungen für die massive Beschleunigung der Energiewende setzen müssen.“

Bundesenergieminister Robert Habeck benutze dafür am 8. März auch schon das Schlagwort „Tesla-Geschwindigkeit“. Alles, was Deutschland energieautark machen kann, soll mit beschleunigten Planverfahren wie die Tesla-Fabrik in Grünheide vorangetrieben werden.

Und in wichtigen Bereichen wie dem nötigen Windkraftausbau ist spätestens bis zum Sommer eine bundeseinheitliche Regelung zu erwarten, die alle Bundesländer in die Pflicht nimmt.

Dann kann die 1.000-Meter-Abstandsregel ziemlich schnell wieder Altpapier sein. Auch die Sachsen spüren längst, wie verhängnisvoll es ist, beim Heizen und Autofahren abhängig zu sein von russischen Gas- und Öllieferungen. Das Thema der Energieautarkie liegt auf dem Tisch. Und es wird an Brisanz nicht wieder verlieren.

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