Am Donnerstag, 7. Juli, beschloss der Bundestag das Gesetzespaket zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Womit das, was der Sächsische Landtag erst am 1. Juni beschlossen hat, schon wieder Makulatur ist: die 1.000-Meter-Abstandsregel. Genau das sagte am 8. Juli auch Sachsens Umweltminister Wolfram Günther. Was abzusehen war. Denn die 1.000-Meter-Regel war eine Bedingung der CDU im Koalitionsvertrag.

Koalitionen leben von solchen Zugeständnissen. Gerade wenn sie bei einem zentralen Thema wie dem Klimaschutz eigentlich unvereinbare Positionen vertreten.

„Unsere sächsischen Ausbauziele stammen von 2019. Sie sind mit den sächsischen Regelungen zu schaffen“, kommentierte Günther am Freitag die Bundestagsentscheidung.

„Aber die Flächenziele des Bundes sind mit den bestehenden Restriktionen in Sachsen nicht zu erfüllen. Zu diesen Beschränkungen gehört die 1.000-Meter-Regel. Wie wir die sächsischen Regeln anpassen, darüber wird in den kommenden Wochen und Monaten zu sprechen sein. Übrigens erhöht eine pauschale Abstandsregel nicht die Akzeptanz. Akzeptanz wird unter anderem durch die Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen der Anlagen gefördert. Hier geht das Gesetzespaket des Bundes einen wichtigen Schritt voran.“

Dass die Grünen der 1.000-Meter-Abstandsregel zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung am 1. Juni zustimmten, wirft ihnen Marco Böhme, Sprecher der Linksfraktion für Energie und Klimaschutz, auch einen Monat später noch vor. Denn damals war schon klar, dass die Windenergie-Ausbauziele des Bundes damit nicht zu erreichen sind. Die sächsischen, deutlich kleineren Ausbauziele, spielen dabei keine Rolle.

Die Trödelei können wir uns nicht mehr leisten

„Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass starre Mindestabstände keine Lösung sind. Sie steigern die Akzeptanz der Windenergie-Nutzung nicht und behindern deren Ausbau. Dennoch haben auch die Grünen der unsinnigen Mindestabstands-Regel zugestimmt und damit den Ausbau der Windenergie mindestens einige Jahre lang faktisch blockiert. Diese Zeit haben wir nicht, wenn wir Energie bezahlbar machen, unabhängig werden und die Klimaerhitzung noch bremsen wollen! Minister Günther muss seinen Worten Taten folgen lassen“, findet Böhme.

„Wir fordern zum einen ambitionierte Ziele, wie wir sie in unserem Klimaschutzgesetz (Drucksache 7/4895) festlegen wollen, und zum anderen die finanzielle Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Kommunen an Windenergieanlagen (Drucksache 6/9197). Beides gibt es bis heute in Sachsen nicht. Die Staatsregierung muss endlich handeln, den Mindestabstand wieder abschaffen und Beteiligung ermöglichen. Steigende Energiepreise und Energieknappheit erlauben keine weitere Trödelei!“

Nach der Entscheidung des Bundes muss auch Sachsen bis 2032 zwei Prozent seiner Landesfläche für die Nutzung durch Windenergie ausweisen. Bisher sind in Sachsen gerade einmal 0,2 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen, stellt der Bundesverband WindEnergie (BWE), Landesverband Sachsen, fest.

„Das Flächenziel von zwei Prozent ist an dem tatsächlichen Bedarf orientiert, damit wir in Sachsen die Energie herstellen können, die die Wirtschaft und die Menschen benötigen“, erklärt Prof. Martin Maslaton, Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen des BWE.

„Mit den nun beschlossenen Gesetzen macht die Bundesregierung unmissverständlich klar, dass die Länder in der Pflicht stehen. Der Ausbau der Windenergie ist, wie es der Gesetzgeber formuliert, von einem überragenden öffentlichen Interesse. Sachsen muss jetzt den Hebel auf Zukunft stellen und alle Möglichkeiten nutzen, um die Blockade der Windenergie zu beenden.“

Dazu gehöre unter anderem, schon während der Aufstellung der Regionalpläne Flächen für die Windplanung freizugeben.

Die Bremser in den regionalen Planungsverbänden

Und da wäre man bei den eigentlichen Bremsern des Windkraftausbaus in Sachsen: den regionalen Planungsverbänden, wo die Landkreise, Kreisfreien Städte und die Gemeinden miteinander kungeln.

Und der Blick in den Regionalen Planungsverband Westsachsen (zu dem Leipzig und die Landkreise Nordsachsen und Leipzig gehören) reicht völlig, um zu sehen, dass man hier Windenergie mit allen Kräften versucht kleinzuhalten.

Im aktuell gültigen Regionalplan hat man – nachdem man fleißig erst einmal alle Ausschlusskriterien aufgelistet und angewendet hat – noch 7.154 Hektar potenzieller Fläche zum Aufbau von Windkraftanlagen gefunden. Das klingt viel und würde ungefähr 1,78 Prozent der Fläche im Planungsgebiet ausmachen. Immerhin wären das 364 einzelne Flächen, auf denen mit der Planung von Windkraftanlagen begonnen werden könnte.

Aber Potenzial heißt nicht Ausweisung. Von den 364 Flächen kamen nur ganze 16 am Ende tatsächlich in den aktuell gültigen Regionalplan. Und dazu stellt der Regionalplan dann trocken fest: „Die 16 Vorrang- und Eignungsgebiete zur Nutzung der Windenergie weisen einen Flächenumfang von 1.243 ha auf. Dies entspricht ca. 0,31 % der Regionsfläche.“

Das ist zwar ein bisschen mehr als der Landesdurchschnitt, zeigt aber, wie stark auch im Regionalen Planungsverband Westsachsen die Widerstände gegen den Ausbau der Windkraft waren – und sind. Aber Maslaton sieht auch im beschlossenen Gesetz Schlupflöcher für ein Land wie Sachsen.

Tausch mit anderen Ländern: Schlupfloch für die Flächenziele?

„Problematisch ist, dass die Bundesländer mit dem aktuellen Gesetz die Möglichkeit bekommen, sich von ihren Verpflichtungen freizukaufen“, erklärt Martin Maslaton. So dürften andere Bundesländer bis zu 50 Prozent der Verpflichtungen eines Landes übernehmen, sofern sie vertraglich zusichern, die notwendigen Flächen zusätzlich auszuweisen.

„Das darf in Sachsen nicht den Windblockierern in die Hände spielen“, betont Maslaton. Ebenfalls kritisiert der BWE, dass die Frist zum Erreichen des ersten Zwischenziels bei der Flächenausweisung im Vergleich zum Kabinettsbeschluss um ein Jahr nach hinten verschoben wurde. Demnach muss Sachsen nun erst mit Beginn 2027 1,3 Prozent seiner Landesfläche für Windenergie ausweisen.

Das aber müssen wieder die regionalen Planungsverbände machen. Selbst der aktuell gültige Regionalplan für Westsachsen hat volle zehn Jahre gebraucht, um den vorher gültigen abzulösen. Und dabei legten die Regionalplaner eben nicht die 2019er Ausbauziele des Freistaats zugrunde, sondern betonen auch noch, dass sie die Ziele von 2012 zur Grundlage genommen haben.

So sind nicht einmal die eh schon abgeschwächten Ziele von 2019 erreichbar.

Sachsen ist beim Ausbau der Windenergie im Ländervergleich absolutes Schlusslicht, betont der BWE. In den vergangenen Jahren wurde im Land mehr Windleistung abgebaut, als neue hinzugekommen ist. Von Januar bis Mai dieses Jahres wurden in Sachsen nur zwei neue Windenergieanlagen errichtet und zwei neue genehmigt. Laut Koalitionsvertrag von 2019 sollen in Sachsen bis 2024 mindesten 170 neue Windenergieanlagen stehen.

Um auf die dramatische Situation der Windenergie in Sachsen aufmerksam zu machen, hat sich der Landesverband Sachsen des BWE kürzlich mit einem Offenen Brief an Ministerpräsident Michael Kretschmer gewandt und die Kampagne #Schildbürgerpolitik Sachsen gestartet.

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