Die Linksfraktion ist noch skeptisch. Die Leipziger Grünen hoffen, dass es bald kommt. Denn in der Koalitionsausschusssitzung am Dienstag, 13. Juni, haben die drei Regierungspartner SPD, CDU und Grüne beschlossen, den Kommunen die Möglichkeit für ein Zweckentfremdungsverbot von Wohnungen einzuräumen.

Der Sächsische Landtag muss dazu jetzt erst einmal eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen. Oder genauer: Die drei Fraktionen in der Regierung müssen es tun. Seit mittlerweile fünf Jahren Jahren wartet Leipzig darauf.

„Kommunen bekommen eine Rechtsgrundlage für ein Zweckentfremdungsverbot von Wohnungen. Das ist eine gute Nachricht. Vor allem in den großen Städten kann das ein Instrument sein, um den Mietwohnungsmarkt zu entlasten“, kommentiert Henning Homann, Co-Vorsitzender der SPD Sachsen, diese überfällige Entscheidung.

„Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt können in ihren Satzungen festschreiben, dass Mietwohnungen nicht als Ferienwohnungen, für Airbnb oder ähnliches ausgewiesen und genutzt werden dürfen und so dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden. Bestehende Ferienwohnungen bleiben davon ausgenommen.“

Was die Sache natürlich sofort einschränkt.

Aber Hohmann sieht trotzdem einen Fortschritt: „Wichtig auch: Das Leerstehenlassen von Mietwohnungen zu Spekulationszwecken können die Kommunen nun endlich wirksam verbieten. Wir begrüßen diese Einigung im Koalitionsausschuss. Jetzt sind die Kommunen am Zug, das Zweckentfremdungsverbot umzusetzen“, erklärt Henning Homann.

„Als SPD setzen wir nach der Mietpreisbremse und der besseren Förderung des sozialen Wohnungsbaus nun einen dritten Baustein um. Ziel ist es, insbesondere Mieterinnen und Mieter in Leipzig und Dresden zu entlasten. Mieten müssen auch für eine durchschnittlich verdienende Familie oder Studierende erschwinglich sein. Das steht für uns im Mittelpunkt.“

Das Gesetz soll nach drei Jahren hinsichtlich seiner Wirksamkeit evaluiert werden.

Bündnisgrüne: Ein wichtiges Zeichen

Zumindest den sächsischen Großstädten Leipzig und Dresden soll die Möglichkeit für die Einführung eines Zweckentfremdungsverbotes eröffnet werden.

Nur sind andere Nutzungen für die Wohnungsbesitzer oft viel lukrativer.

„Wohnungen sind zum Wohnen da und keine Spekulationsobjekte. Doch die negativen Entwicklungen der vergangenen Jahre zeigen, dass es hierfür eine politische Steuerung braucht“, sagt Thomas Löser, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Sächsischen Landtag.

„Ich freue mich deshalb, dass die Koalition jetzt den Weg für die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung für Leipzig und Dresden ebnet. Damit setzen wir ein wichtiges wohnungspolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und stärken die Interessen der Mieterinnen und Mieter in Sachsen.“

Es dürfe nicht sein, dass in begehrten Wohnlagen, wie etwa in der Dresdner Neustadt, ganze Häuser nur noch als Ferienwohnungen vermietet werden.

„Insgesamt werden in Dresden derzeit rund 1.500 Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt. In Leipzig sind durch Leerstand oder Zweckentfremdung laut Angaben der Stadt aktuell sogar rund 20.000 Wohnungen nicht für Wohnzwecke verfügbar“, nennt Löser die aktuellen Zahlen.

„Die Umnutzung von Wohnungen als Ferienobjekte und der spekulative Leerstand von neu gebauten Wohnungen tragen aktiv zu einer Verknappung des Angebotes und somit zu steigenden Mieten bei. Hier sind wir als Politik gefordert. Wir dürfen nicht tatenlos dabei zusehen, wie Menschen aus ihren Wohnungen und Quartieren verdrängt werden.“

Mit der Zweckentfremdungssatzung wolle man wenigstens für die sächsischen Großstädte Leipzig und Dresden die Möglichkeit schaffen, die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen in angespannten Wohnungsmärkten und Stadtvierteln zu unterbinden.

„Außerdem soll künftig nur noch ein Wohnungsleerstand von maximal einem Jahr möglich sein“, benennt er ein anderes Problem, das den Wohnungsmangel in den Großstädten verschärft. „So verhindern wir auch, dass neu gebaute Wohnungen in guten Stadtlagen aus spekulativen Gründen ewig leerstehen – um Steuern abzuschreiben und auf noch höhere Mieteinnahmen zu hoffen. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung und eine zügige Verabschiedung des Gesetzes im Parlament.“

Juliane Nagel: Koalition hat drei wertvolle Jahre vertrödelt

Die Koalition hätte auch einfach einen Gesetzesantrag der Linksfraktion übernehmen können, kritisiert die Leipziger Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Die Linke) das lange Zaudern der Regierungskoalition.

„Sachsens Kommunen bekommen endlich die Grundlage zum Einschreiten, wenn Wohnungen als Ferienunterkunft zweckentfremdet oder als Spekulationsobjekt nicht vermietet werden. Dafür haben wir lange Druck gemacht.

Wir sind gespannt auf das angekündigte Gesetz, zumal die Koalition vor etwa einem Jahr unseren Gesetzentwurf (Drucksache 7/8495) abgelehnt hat“, sagt die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag.

„Wir hatten Satzungsermächtigungen für Kommunen gefordert, in denen die Versorgung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum besonders gefährdet ist. Die Koalition hat dreieinhalb wertvolle Jahre verstreichen lassen. Politische Ränkespielchen sind CDU, Grünen und SPD offensichtlich wichtiger als Lösungen für Mieterinnen und Mieter.“

„Dresden und Leipzig müssen endlich die Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden dürfen. Beide Städte haben den Freistaat längst um eine Rechtsgrundlage gebeten“, betont Nagel.

„Laut Daten aus der Sachverständigenanhörung zu unserem Gesetz werden in Leipzig dauerhaft bis zu 2.000 Wohnungen als Ferienwohnungen angeboten, davon 80 Prozent komplette Wohnungen. In Dresden sind es dauerhaft etwa 1.500 Wohnungen, darunter sogar 86 Prozent komplett. In beiden Städten wird zudem wertvoller Wohnraum durch spekulativen Leerstand zweckentfremdet. Wir werden einfordern, dass der Freistaat den Kommunen jene Mehrkosten erstattet, die für die Kontrolle und Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbotes anfallen.“

Leipzigs Grüne fordern zügige Umsetzung eines Zweckentfremdungsverbotes für Leipzig

„Es war überfällig, dass die CDU ihre Blockade aufgegeben hat und der Koalitionsausschusses in Dresden nun eine gesetzliche Regelung für kommunale Zweckentfremdungssatzungen auf den Weg bringt. Dies ist ein wichtiges Signal für alle Mieterinnen und Mieter in Leipzig“, sagt Dr. Tobias Peter, Fraktionsvorsitzender der Stadtratsfraktion und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion.

Seit fünf Jahren diskutieren wir in Leipzig die Zweckentfremdung von Wohnungen durch Ferienwohnungen, Leerstand und Gewerbe. In einem angespannten Wohnungsmarkt müssen Wohnungen vorrangig auch zum Wohnen genutzt werden. Eine Nutzung als Ferienwohnung darf nur streng geregelte Ausnahme sein, spekulativer Leerstand muss grundsätzlich unterbunden werden.“

Mit der bisher fehlenden landesrechtlichen Grundlage könne die Stadt nun endlich eine Zweckentfremdungssatzung auf den Weg bringen.

„Unser Ziel muss es sein, einen Großteil der 20.000 zweckentfremdeten Wohnungen in Leipzig wieder dem regulären Mietwohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts und der sich eintrübenden Baukonjunktur kann dies eine spürbare Entlastung für bezahlbares Wohnen bringen“, meint Peter.

„Die Stadtverwaltung hat bereits vor Jahren umfassende Erhebungen und Grundlagen für eine Zweckentfremdungssatzung erarbeitet. Diese müssen nun zügig und parallel zu den Beratungen im Landtag aktualisiert werden. Wir erwarten, dass den Stadtrat unmittelbar nach Landtagsbeschluss einen Entwurf für eine Zweckentfremdungssatzung vorlegt. Nach jahrelangem Warten duldet das Zweckentfremdungsverbot in Leipzig keinen Aufschub.“

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