Was an der augenblicklichen Politik in Deutschland so verblüfft, ist die scheinbare Handlungsunfähigkeit auf allen Ebenen. Jahrelang schaut man zu, wie sich die großen Städte füllen und zu Netzknoten einer neuen Wirtschaftsstruktur werden, wie dort der Wohnraum immer knapper und teurer wird. Aber man sitzt da, faltet die Raute im Schoß und reagiert nicht. In Sachsen genauso wie im Bund. Jetzt versuchen die Grünen, die sächsische Regierung beim Thema Wohnraummangel zum Jagen zu bewegen.

Denn jede Statistik – egal, ob von der Bundesarbeitsagentur oder dem Statistischen Landesamt – zeigt ja, wie sich Sachsens neue Wirtschaftsentwicklung auf die Großstädte konzentriert. Hier entstehen die neuen Arbeitsplätze. Leipzig wächst ja nicht, weil die alten Fabrikgebäude so schön sind, sondern weil hier hunderte neuer Unternehmen entstanden sind, die junge, hochqualifizierte Arbeitskräfte brauchen. Und die kommen ja auch. Sie sind der Kern des Leipziger Bevölkerungswachstums.

Aber der Wohnungsbau kommt nicht hinterher. Er ist darauf nicht eingerichtet. Und das Lohnniveau passt auch noch nicht wirklich.

Also müsste das Land wesentlich aktiver werden, den bezahlbaren Wohnraum an so einem wichtigen Wirtschaftsstandort zu sichern.

Deshalb hat jetzt die Grüne-Landtagsfraktion ihren Entwurf für ein sogenanntes Wohnraumzweckentfremdungsgesetz vorgelegt. Denn auch Leipzig und Dresden trifft zunehmend der Trend zur Vermietung von Ferienwohnungen über Plattformen wie Airbnb. Das bedeutet, die ohnehin knappen Wohnungen zu erschwinglichen Preisen werden noch weniger. Einen entsprechenden Vorstoß gab es ja auch schon von den Grünen im Leipziger Stadtrat.

„Wohnungen dürfen keine Spekulationsobjekte sein. Da ein entsprechendes Landesgesetz fehlt, können die sächsischen Kommunen bislang wenig dagegen ausrichten. Wir bringen mit dem Wohnraumzweckentfremdungsgesetz jetzt einen konkreten Vorschlag ein“, erklärt Wolfram Günther, Fraktionsvorsitzender und baupolitischer Sprecher der Grünen im Sächsischen Landtag.

„Wir wollen die Zweckentfremdung von Wohnraum, also insbesondere die Nutzung als Ferienwohnungen über Plattformen wie Airbnb effektiv eindämmen. Seit vergangenem Jahr ist in Leipzig ein Anstieg der Anträge auf Nutzungsänderung von Privatwohnungen in Ferienwohnungen zu beobachten. Insbesondere Eigentumswohnungen sind von diesem Trend betroffen. Dabei haben Dresden und Leipzig eine große Hoteldichte und bieten ihre Zimmer vergleichsweise günstig an.“

Der Gesetzesentwurf der Grünen-Fraktion schließe an die Erfahrungen anderer Bundesländer an. Ziel sei es, den von Wohnungsmangel betroffenen Kommunen das Recht zu gewähren, Wohnraumzweckentfremdungs- und -umwandlungsverbote per Satzung aussprechen zu dürfen.

In den letzten Jahren hat sich die Lage in mehreren Leipziger Ortsteilen verschärft. Gerade wenn diese auch noch attraktiv sind und ein reges kulturelles Leben aufweisen, greifen immer öfter Hauseigentümer zum Mittel der Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen, die dann wesentlich lukrativer auf den Übernachtungsplattformen angeboten werden. Dem normalen Mietwohnungsmarkt aber werden diese Wohnungen entzogen. Besonders in der Diskussion ist derzeit der Ortsteil Lindenau.

Das Zweckentfremdungsverbot soll für Gebiete gelten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Für diese wird als Zweckentfremdung definiert, wenn Wohnraum mehr als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen, genutzt wird.

Als Zweckentfremdung gilt nach dem Grünen-Vorschlag auch, wenn mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen werden. Ausgenommen davon ist die Nutzung des bisherigen Wohnraumes für die Existenzgründung über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren.

„Wohnraum gilt in diesen eng begrenzten Gebieten nach unserer Vorstellung auch dann als zweckentfremdet, wenn er baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, länger als zwölf Monate leersteht oder beseitigt wird“, sagt Günther.

„Im bundesdeutschen Vergleich nimmt Sachsen beim Thema Wohnraumzweckentfremdung eine Nachzüglerrolle ein. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD sieht hierzu keine Gesetzesinitiative vor. Wir wollen sächsischen Kommunen, die massiv unter einem Mangel an Wohnraum leiden, Handlungsspielräume eröffnen, um spekulativen Interessen etwas entgegenzusetzen und den Mangel an günstigem Wohnraum zu mildern.“

Mehrere Bundesländer haben bereits gesetzliche Regelungen erlassen, die eine Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden sollen. In Hessen und Nordrhein-Westfalen ermöglichen „Wohnungsaufsichtsgesetze“ den Kommunen im Bedarfsfall per Satzung gegen Wohnraumzweckentfremdung vorzugehen. Auch Bayern und Niedersachsen haben ein eigenes Zweckentfremdungsgesetz, das den Kommunen ebenfalls diesen Spielraum via Satzung einräumt. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gibt es ebenfalls umfangreiche gesetzliche Regelungen zum Thema.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag wird am Donnerstag, 28. Juni, stattfinden.

Grüne fordern ein Zweckentfremdungsverbot für Leipzig

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