Am 11. Juli 2025 berichtete die Sächsische Zeitung über einen Biberkonflikt in Neusalza-Spremberg, den auch die SWR-Talksendung „Nachtcafé“ thematisiert. In der Bachaue hatte ein Biber das Haus einer Anwohnerin überflutet und erheblichen Schaden verursacht. Anders als Landwirte kann sie als Privatperson keinen Schadensausgleich beantragen.

Es ist ein klassischer Fall, wie menschliches Handeln erst Konflikte mit der Natur auslöst und die Lösung eben nicht in geldwerten Schadensersatzforderungen liegt. Der NABU Sachsen jedenfalls sah sich zu einer Richtigstellung genötigt.

Die Rückkehr des Bibers nach Sachsen ist eine Erfolgsgeschichte, stellt der Naturschutzbund fest. Während er in vielen Teilen Deutschlands ausgerottet wurde, hat sich in Nordsachsen eine kleine Population gehalten und sich dank Schutzmaßnahmen wieder ausgebreitet. Auch in die Leipziger Gewässer.

Aus unserem Nachbarland Polen wanderten Biber in die Lausitz ein. Der Biber ist ein Verbündeter im Klimawandel, da er Lebensräume zurückerobert, die der Mensch durch Entwässerung zerstört hat, stellt der NABU Sachsen fest. Dies führt aber auch zu Konflikten, die gelöst werden müssen. Wo Mensch und Tier sich einen Lebensraum teilen, sind Kompromisse nötig. Dieser Fall macht das deutlich.

Die Ehrenamtlichen der NABU-Gruppe Naturbewahrung Dresden, welche die angrenzende Fläche in Neusalza-Spremberg besitzen, planten mit dem Bibermanagement des Naturparks Dübener Heide Maßnahmen zur Schadensprävention. Geplant sind ein Graben und ein Wall, finanziert durch Fördergelder des Freistaates zur Biberschadensprävention. Aber alle Pläne helfen nicht, wenn die Grundstückseigentümer nicht mitspielen.

Fragen und Antworten des NABU Sachsen

Doch weder wurde der Antrag eingereicht, noch die Maßnahme umgesetzt. Warum?

Da die Maßnahmen teilweise auf dem Grundstück der Anwohnerin erfolgen müssen, ist ihre schriftliche Zustimmung erforderlich. Diese hat die Anwohnerin bislang nicht gegeben.

Warum entfernt der NABU nicht einfach den Damm, wie die Anwohnerin es fordert?

Das Naturschutzgesetz verbietet das Entfernen von Lebensstätten wildlebender Tiere – auch dem NABU. Ohne behördliche Genehmigung machen sich die Ehrenamtlichen strafbar. Selbst mit Genehmigung würde der Biber an derselben Stelle einen neuen Damm errichten.

Würde die Tötung des Bibers den Konflikt lösen?

Nein. Das Grundstück liegt im Revier des Bibers, seinem natürlichen Lebensraum. Ein neuer Biber würde das Revier schnell besetzen. Der NABU lehnt die Tötung von Bibern ab und setzt auf konstruktive Konfliktlösungen.

Warum kauft der NABU nicht einfach das Grundstück der Anwohnerin?

Ein Angebot wurde gemacht, aber von der Anwohnerin abgelehnt.

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Es gibt 2 Kommentare

Alte weiße Männer sind an so vielen Stellen ein Problem und das wird leider nicht besser in einer überalternden Gesellschaft.
Bloß gut dass hier nur ein Wohnhaus absäuft und keine Garage.

Diese uneinsichtige Rentnerin will nicht begreifen, dass nicht der Biber das Problem ist, sondern sie selbst bzw. ihre Vorfahren, die ein Haus in der Bachaue errichtet haben. Das Problem wird hier also perspektivisch biologisch gelöst. Erschreckend ist aber mal wieder die journalistische “Qualität” des MDR-Beitrages. Auch in einem 3-Minüter kann man eine Einordnung der Problemlage vornehmen. https://www.youtube.com/watch?v=3DDJadMuTwU

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