Vielleicht sollte jede Fraktion auch ein paar kräftige Männer beschäftigen? Am besten Möbelpacker. Die könnten dann mit anpacken, wenn die Verwaltung zum Jagen getragen werden muss. Denn sie jagt nicht gern. Gerade dann, wenn die Probleme brennen und die Leipziger verzweifeln. Wie bei den Ticketpreisen für die LVB. Grüne und Linke hatten eine Erhöhung des Zuschusses von 45 auf 48 Millionen Euro beantragt.

Und zwar jetzt. Gleich. Weil die Arbeit am neuen Nahverkehrsplan der Stadt nun einmal noch ein, zwei Jahre dauern wird. Vorher wird es auch keine konkreten Aussagen zum tatsächlichen Finanzbedarf geben. Dafür jeden August eine neue saftige Fahrpreissteigerung von 3 bis 4 Prozent, die sich viele Leipziger nicht mehr leisten können.

Deswegen haben die Fraktionen von Linken und Grünen im Juni einen gemeinsamen Antrag gestellt: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) bis zum September 2016 mit einem Ausgleichsbetrag von mindestens 48 Mio. Euro für die Jahre 2017 und 2018 fortzuschreiben und eventuell erforderliche Vertragsanpassungen entsprechend vorzunehmen.“

Derzeit ist der Zuschuss der LVV bei 45 Millionen Euro eingefroren. Die sichtlich nicht reichen, weder, um den Preisanstieg zu dämpfen, noch um nötige Wachstumsinvestitionen zu tätigen.

Letzteres hat am Ende sogar Leipzigs Verwaltungsspitze eingesehen und dem Antrag zugestimmt, den LVB jährlich einen Betrag von 1 Millionen Euro zusätzlich zu gewähren, damit sie das neue Straßenbahnbeschaffungsprogramm überhaupt stemmen können. Dazu kommt die städtische Unterstützung für die „Leipzig Pass Mobil Card“ in Höhe von 1,4 Millionen Euro. Der Zuschuss liegt also eigentlich schon längst wieder bei 48 Millionen Euro. Und es reicht nicht, sonst hätte auch die Fahrpreiserhöhung im August 2016 deutlich niedriger ausfallen können.

Aber Leipzigs Stadtspitze versucht, die LVB irgendwie mit möglichst wenig Geld am Laufen zu halten.

Es war also gar nicht so abwegig, wieder eine Zuschusserhöhung auf 48 Millionen Euro zu beantragen.

Jetzt hat das Dezernat Stadtentwicklung und Bau für die Ratsversammlung am 24. August eine Stellungnahme geschrieben. Und es ist ein einziges Drucksen – halb gibt man zu, dass die Erhöhung nötig sein könnte. Aber am Ende macht man nur den „Alternativvorschlag“, beim jetzigen Modell zu bleiben.

Der Nicht-Vorschlag lautet so: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) mit einer Begrenzung des Gesamtfinanzierungsbeitrages gemäß § 2 Abs. 4a VLFV auf den Höchstbetrag von jeweils 45 Mio. € für die Jahre 2017 und 2018 abzuschließen und in diesem Zusammenhang einen entsprechenden Nachtrag zum VLFV mit der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH und der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH zu unterzeichnen.  – Darüber hinaus werden im Doppelhaushalt 2017/2018 entsprechende finanzielle Beiträge der Stadt Leipzig an die LVB i. H. v. je 2 Mio. € für 2017 und 2018 zweckgebunden als Investitionen der LVB zur Modernisierung von Straßenbahnfuhrpark und ÖPNV-Infrastruktur im Haushalt der Stadt Leipzig eingestellt.“

Das aber ist genau das, was jetzt schon gilt. Außer dass die jährlichen 2 Millionen Euro Investitionszuschuss für 2017 und 2018 jetzt mit dem Doppelhaushalt noch beschlossen werden müssen. Werden sie nicht beschlossen, können die LVB keine weiteren Straßenbahnen kaufen.

So einfach ist das.

Aber um das zu kaschieren, macht die Stadtspitze eine Menge Gerede um den heißen Brei. Wieder redet man sich auf „eine EU-rechtskonforme Ausgestaltung der Finanzierung des ÖPNV auf Basis des gültigen Nahverkehrsplanes“ heraus, über die wir an dieser Stelle mehrfach geschrieben haben.

Das klingt dann so: „Entsprechend der geltenden Eigentümerziele für den Konzern der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH ist dieser grundsätzlich zur vollständigen Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt Leipzig verpflichtet. Die Begrenzung des Gesamtfinanzierungsbeitrages auf Höchstbeträge ergibt sich dabei aus dem Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV, § 2, Abs. 7). Eine EU-rechtskonforme Ausgestaltung der Finanzierung des ÖPNV auf Basis des gültigen Nahverkehrsplanes erfolgt entsprechend mittels ex-ante Festlegung der Finanzierungsbeiträge im VLFV. – Für die Jahre ab 2017 steht eine solche Festlegung noch aus, eine entsprechende Vorlage hierfür für die Ratsversammlung befindet sich in Erarbeitung. Die derzeitigen Haushalts- und Wirtschaftsplanungen der Stadt, der LVV und der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH gehen gemeinsam von einer Fortschreibung des bisherigen Höchstbetrages von 45 Mio. € und deren vollständiger Finanzierung durch den LVV-Konzern, auch über 2016 hinaus, aus.“

Tatsächlich hatte die Stadt, als sie die LVB 2009 mit der Erbringung der Nahverkehrsleistungen bis 2028 beauftragte, völlig ohne Bindung an tatsächlich erbrachte Leistungen das Abschmelzen des damaligen Zuschusses von 54 Millionen Euro auf 45 Millionen Euro ab 2012 beschlossen. Damals noch eindeutig mit dem Verweis, dass das als Konsolidierungsbeitrag für die Stadtholding LVV gedacht war, um ihr wieder „finanzielle Spielräume“ zu ermöglichen.

Bezahlt haben für diese Konsolidierungsmaßnahme die Fahrgäste – sie haben den eingesparten Betrag über die Ticketpreise voll übernommen.

2009 begründete die Stadtspitze ihr Vorgehen auch mit ausführlichen Hinweisen auf das vertrackte EU-Recht, das eine diskriminierungsfreie Betrauung der LVB mit dem ÖPNV fast unmöglich mache. Dabei berief man sich auf eine Zuarbeit der Wirtschaftsprüfer von PWC Legal. Und daran hat sich bis heute nichts geändert, obwohl die zunehmende Finanzmisere bei den LVB unübersehbar ist. Zwar hat die LVV große Teile der Investitionen übernommen.

Dafür landen sämtliche Preissteigerungen einzig und allein bei den Fahrgästen.

Wie sehr sich Stadt und Eigenbetriebe eingekastelt haben in ihrer gegenseitigen Bestätigung, dass dieser Weg der richtige sei, zeigt dann die Aussage des Planungsdezernats: „Nach Aussagen der LVB ist es nach gegenwärtigem Stand für 2017 und 2018 möglich, die Verkehrsleistungen mit der Fortschreibung des bisherigen Höchstbetrages von 45 Mio. € zu erbringen. Auch seitens des LVV-Konzerns kann dieser Betrag in 2017 und 2018 voraussichtlich vollständig zur Verfügung gestellt und der ÖPNV in der Stadt Leipzig somit finanziert werden. Für eine dem Antrag entsprechende pauschale Erhöhung des Ausgleichsbetrages gemäß VLFV besteht somit aus Gesellschaftersicht keine Notwendigkeit.“

Und dann kommt wieder die alte Angst hoch, die LVV könnten die LVB nicht mehr querfinanzieren können.

„Über den Höchstbetrag von 45 Mio. € hinausgehende Finanzierungsbeiträge würden nach gegenwärtigem Planungs- und Erkenntnisstand zudem die finanzielle Leistungs- und Investitionsfähigkeit des LVV-Konzerns maßgeblich negativ beeinträchtigen und wären unter Anwendung des hierfür maßgeblichen § 2 Abs. 7 VLFV nicht seitens der LVV zu finanzieren. Pauschale Beträge werden darüber hinaus grundsätzlich als rechtlich kritisch eingeschätzt“, schreibt das Planungsdezernat in aller Forschheit.

Die Frage, ob die Fahrgäste die Fahrpreissteigerungen noch stemmen können, scheint Leipzigs Verwaltungsspitze jedenfalls nicht zu interessieren.

Nur das Geld für Fahrzeugbeschaffungen ist man bereit, dazuzugeben. Aber nicht aus dem Topf der LVV, sondern aus dem städtischen Haushalt.

„Grundsätzlich wird eine Stärkung der Investitionskraft der LVB jedoch befürwortet. In diesem Zusammenhang wurden bereits 2015 und 2016 zusätzliche Gesellschafterbeiträge für Investitionen in neue Straßenbahnen aus dem Haushalt der Stadt Leipzig über die LVV an die LVB geleistet“, so die Stellungnahme des Planungsdezernats. „Nach gegenwärtigem Stand ist davon auszugehen, dass der Haushaltsplanentwurf 2017/18 die in diesem Zusammenhang als Plangrößen bereits 2014 bestätigten je 1 Mio. € sowie zusätzlich 1 Mio. € pro Jahr für 2017 und 2018 enthalten wird. Gegenüber der bisherigen Planung ergibt sich somit ein zusätzlicher Liquiditätszufluss an die LVB, was im Ergebnis zu einer effektiv finanziellen Entlastung gegenüber dem Status Quo führt.“

Diesen Investitionsbeitrag sei man bereit, auf 2 Millionen Euro zu erhöhen.

Womit die gnädige Verwaltung den LVB ermöglicht, die nächsten Solaris-Fahrzeuge überhaupt erst mal zu bestellen.

Den Fahrgästen der LVB zeigt sie in diesem Fall wieder mal, dass ihre Belange nicht wirklich interessieren.

Planungsbürgermeisterin Dorothee Dubrau hätte auch schreiben können: „Dann lauft doch zu Fuß.“

Aber eigentlich hat sie geschrieben, dass ihr der Umweltverbund völlig egal ist und der Beschluss zum „Modal Split“ des Stadtrates sowieso.

Nachtrag: Die SPD-Fraktion freut sich derweil, dass die Verwaltung 2 Millionen Euro Investitionszuschuss geben will, damit die LVB endlich Straßenbahnen ordern kann.

Die SPD-Wortmeldung:

Mehr Planungssicherheit und Nachhaltigkeit bei der ÖPNV-Finanzierung

Die Leipziger SPD-Fraktion möchte mehr Planungssicherheit und Nachhaltigkeit bei der Finanzierung der LVB erreichen. Zwei Millionen Euro, so sieht es der Verwaltungsstandpunkt zu einem Antrag der Fraktionen von Linken und Grünen vor, soll die LVB für die kommenden beiden Haushaltsjahre als Investitionszuschuss bekommen. Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass dieser Zuschuss mittelfristig verstetigt wird.

„Uns ist wichtig, dass die Finanzierung der Verkehrsbetriebe verbessert wird. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir deshalb eine Aufstockung der Investitionsmittel für die LVB um jährlich zwei Millionen Euro erreichen. Im Gegensatz zum Antrag von Linken und Grünen, der ohne Zweckbindung jeweils drei Millionen Euro Zuschüsse für die kommenden beiden Haushaltsjahre vorsieht, ist es unser Ziel, der LVB auch nach 2018 mehr Geld für Investitionen, beispielsweise ins Netz oder in neue Fahrzeuge, zur Verfügung zu stellen“, so SPD-Fraktionsvize Heiko Oßwald, der auch im Aufsichtsrat der Leipziger Stadtholding sitzt.

Die Leipziger Stadtholding zahlt aktuell jährlich 45 Millionen Euro an die Verkehrsbetriebe, um den öffentlichen Personennahverkehr in Leipzig abzusichern. Durch die stetig steigenden Einwohnerzahlen und den hohen Investitionsbedarf im Streckennetz und bei der Fahrzeugflotte, reichen diese Mittel nicht mehr aus und müssen entsprechend angepasst werden.

„Für uns ist klar, dass zusätzliche Mittel erst mal nur als Investitionszuschuss bereitgestellt werden sollen, dies allerdings nachhaltig. Da bis Ende nächsten Jahres sowieso eine Fortschreibung des Nahverkehrsplanes erfolgen soll, muss dann an dieser Stelle noch mal grundlegend über das Thema Verkehrsleistungsfinanzierung diskutiert werden“, erklärt Heiko Oßwald abschließend.

Die Begründung der Betrauung der LVB von 2009.

Der Antrag von Linksfraktion und Grünen-Fraktion.

Die Ausrde der Leipziger Stadtverwaltung zum Antrag von Linken und Grünen.

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