Die Leipziger Tarifzone, die Nr. 110., umfasst nun einmal das ganze Stadtgebiet. Da kann man nicht auch gleichzeitig Zonengrenzen überfahren, wenn man im Stadtbezirk bleibt. Ein Lapsus, der Carsten Schulze-Griesbach passiert ist, als er die Tarifvorschläge des Fahrgastverbandes Pro Bahn veröffentlichte. Das korrigiert er postwendend.

„Auf dem Beiblatt der jüngst versandten Pressemitteilung haben sich zwei kleine, doch wirkungsreiche Fehler eingeschlichen: Das vom Fahrgastverband Pro Bahn vorgeschlagene neue Ticket: ‚Stadtbezirkskarte‘ und das weiter bestehende ‚Einzelticket‘ sind natürlich nicht zonenübergreifend gültig. Das ergibt auch keinen Sinn“, teilt er mit. Das neu formulierte Beiblatt mit den Preisvorschlägen haben wir unterm Artikel wieder verlinkt.

Schulze-Griesbach: „Die Stadtbezirkskarte erhält ihren Namen ja von der Gültigkeit im jeweiligen Stadtbezirk des Einsteigens und das Einzelticket ist im MDV je nach Zonen gestaffelt (anderswo auch). Lediglich die Kurzstrecke ist im heutigen Zuschnitt unabhängig von einer Zonengrenze, bei der neuen Variante des Pro Bahn Vorschlages soll dies ebenso sein. Damit fungiert die Kurzstrecke als effektiver Anschlussfahrschein, wenn ein gewünschtes Ziel ‚hinter‘ der jeweils gültigen Zonengrenze liegt.“

Aber nicht nur diese formale Kritik bekam er von Kennern des nicht immer ganz einfach zu verstehenden ÖPNV-Systems in Leipzig.

Er freut sich auch über eine rege Diskussion.

„Die ersten und sehr erfreulichen Reaktionen auf die Vorschläge zeigen außerdem einen weiteren Umstand: Die zeitlichen Gültigkeitsbegrenzungen werden in der Wahrnehmung viel stärker in den Vordergrund gestellt. Doch diese Limits sind ‚egal‘, sie begrenzen lediglich die Möglichkeit der einzelnen Fahrt(en) so, dass keine Tageskarte entsteht. Dieses Limit sollte lediglich sinnvoll liegen, also auch die gewährte Möglichkeit des Umsteigens einbeziehen. Deshalb habe ich auf dem Beiblatt nicht nur die Zonengültigkeit korrigiert, sondern auch die Bezeichnung von ‚Kurzstrecke‘ in „Kilometerkarte“ geändert. DAS ist nämlich die zugrunde liegende Gültigkeitsbasis. DAS ist eine lokal für Leipzig (und Halle gleichermaßen) taugliche Einstufung von ‚kurz‘. Zahlreiche heutige ‚Kurzstrecken‘ zu vier Stationen sind länger als ein Kilometer, deshalb stellt der glatte bezahlbeschleunigende Preis 1,00 Euro dazu wieder den Ausgleich her.“

Aber er nimmt auch ein Thema auf, das in der Leipziger Verkehrsdiskussion kaum benannt wird: Wie viele Fahrten der Leipziger heute wieder im eigenen Stadtbezirk stattfinden. Was ja auch ein Ziel des bekannten Stadtentwicklungsplans Zentren war: wohnortnahe Nahversorgungszentren zu bewahren und zu verstetigen. Wer seinen täglichen Bedarf im eigenen Stadtbezirk decken kann und sogar noch mit Bus und Bahn hinkommt, der fährt natürlich nicht in das Einkaufszentrum am Stadtrand.

Und das müsse sich doch auch im Leipziger Ticketangebot widerspiegeln, findet Pro Bahn.

Schulze-Griesbach: „Die Stadtbezirke sind nach mehreren Jahren gezielter Entwicklung deutlich autarker von der Innenstadt geworden, als noch vor 15 Jahren. Insbesondere Ziele mit heute niedrigem Modal-Split-Anteil (vereinfachend Marktanteil genannt) laut Ortsteilkatalog liegen für viele Bürger im Bereich der jeweiligen Stadtbezirke. Neukunden mit einem glatten einfach merkbaren Preis auch in den ÖPNV zu bekommen, ohne gleich das Gesamtgefüge der Tarife auf den Kopf zu stellen, kann eben jede Stadtbezirkskarte leisten.“

Das überarbeitete Beiblatt.

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Kurzstrecke in München 1,35 Euro (als 10er Streifenkarte): max. vier Haltestellen, davon (!) max. zwei Haltestellen mit S-/U-Bahn. Einzelfahrt durchs gesamten Stadtgebiet (2 Streifen) 2,70 Euro (allerdings ohne Rückfahrt) und Tageskarte 6,60 Euro, die lohnt sich schon bei 2,5 Fahrten (statt fünf Streifen). Noch Fragen?

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