Seit dem betroffen machenden Unfall an der Einmündung der Petersstraße in den Martin-Luther-Ring 2018 wird auch in Leipzig heftig über das Thema Abbiegeassistenten debattiert. Denn Radfahrer/-innen verschwinden an Einmündungen meist im toten Winkel der neben ihnen stehenden Lkw. Und deutschlandweit gibt es immer mehr Meldungen über Radfahrer, die im toten Winkel übersehen und überfahren wurden.

Zwar war das Thema auch schon vorher auf dem Tisch der Stadtverwaltung. Doch die SPD-Fraktion hat jetzt extra noch einmal nachgefragt. Denn die Stadt sollte ja eigentlich bei der Ausrüstung der stadteigenen Fahrzeugflotte mit Abbiegeassistenten mit gutem Beispiel vorangehen.

„Der in der Anfrage angesprochene und in der Tat sehr gewichtige Sachverhalt war bereits Gegenstand einer Information und Erörterung in der Ratsversammlung im Jahre 2018. Auf die diesbezüglichen grundsätzlichen, ebenfalls schriftlichen Ausführungen der Verwaltung, sei ausdrücklich verwiesen“, bestätigt das Büro des Oberbürgermeisters das Anliegen der Anfrage.

„Das Thema hat nun auch die EU-Ebene erreicht: dort scheint zumindest Einigkeit hinsichtlich einer Verordnung zu bestehen, bei neuen Fahrzeugtypen ab 2022 und dann für alle neuen LKW und Busse ab 2024, Abbiegeassistenten verpflichtend einzuführen. Aus kommunaler Sicht leider viel zu spät. Der Deutsche Städtetag hat hierzu eine klare Erwartungshaltung an die Bundesregierung formuliert, hier auf frühere Fristen hinzuwirken und die Förderung einer Nachrüstung von Abbiegeassistenten auf hohem Niveau fortzuführen.“

Aber wie geht die Stadt dann mit den jetzt schon vorhandenen Fahrzeugen um? Gibt es denn für die Nachrüstung mit Abbiegeassistenten nicht ein tolles Förderprogramm des Bundesverkehrsministers?

Na ja, mit der Nachfrage hat dann Bundes-Dieselminister Andreas Scheuer (CSU) nicht gerechnet: „Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur gilt für Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen. Zuwendungsberechtigte gemäß Förderrichtlinie sind ,Eigentümer und Halter, Leasingnehmer und Mieter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen förderfähigen Kraftfahrzeugen‘. Die Nachfrage nach der Förderung ist so enorm, dass das eService-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr für weitere Antragstellungen im Förderprogramm ,Abbiegeassistenzsysteme‘ aktuell geschlossen ist. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung konnten keine Anträge mehr gestellt werden.“

Er hatte das eben nicht auf dem Schirm, denn dass der Radverkehr in allen großen Städten boomt, ist ja nicht so sehr das Thema des Andreas Scheuer.

Aber was kann Leipzig da tun?

„Dessen ungeachtet gilt für den Fuhrpark der Stadt Leipzig, einschließlich ihrer Betriebe und Eigengesellschaften, dass im Bestand Abbiegeassistenten, wo es technisch möglich ist, nach und nach nachgerüstet und bei Ersatz- und Neubeschaffungen grundsätzlich nur noch mit Abbiegeassistenzsystemen, sofern dafür verfügbar und zugelassen, auch geordert werden. Damit trägt Leipzig der Zielstellung der ,Aktion Abbiegeassistent‘ weitestgehend Rechnung und zwar unabhängig vom Förderprogramm“ heißt es in der Verwaltungsvorlage.

Erste zugelassene Abbiegeassistenzsysteme gibt es sowieso erst seit Mitte 2018.

Und Leipzig habe trotzdem auch schon einige Fahrzeuge mit Abbiegeassistenten ausgerüstet. Zumindest bei einer Tochterfirma, an der die Stadt beteiligt ist: Die ALL, der Entsorgungsbetrieb für die Wertstofftonnen, hat schon 13 Prozent der Entsorgungsfahrzeuge mit Abbiegeassistenten ausgerüstet. Nach Lieferung noch im Jahr 2019 sollen es 24 Prozent sein.

Und der Eigenbetrieb Stadtreinigung will jetzt in zwei LKW Abbiegeassistenten verschiedener Systeme einbauen. Tests dazu sollen im Juli erfolgen, in deren Ergebnis über eine Lösung dann für alle entschieden werden soll.

Bei der Branddirektion soll bei Fahrzeugen, die regulär nur mit einem Fahrer besetzt sind oder besetzt werden könnten (z. B. Logistikfahrzeuge, Tanklöschfahrzeuge) oder bei denen der Beifahrer anderweitig gebunden ist (z. B. Rettungswagen), eine Nachrüstung unter Beachtung der Restnutzungsdauer geprüft werden.

Im Hauptamt gelten 70 Nutzfahrzeuge vom Typ LKW als nachrüstfähig. Im 2. Halbjahr 2019 ist eine Marktabfrage geplant, in deren Ergebnis Fragen der Nachrüstung und damit verbundener Förderung geklärt werden sollen.

Und auch die Oper Leipzig beabsichtigt, ihre Fahrzeuge nachzurüsten. Anfragen bei einschlägigen Fachwerkstätten wurden gestellt.

Bei 70 Fahrzeugen im städtischen Bestand wird eine mögliche Nachrüstung verneint. Hier soll bei Neukäufen auf Abbiegeassistenten geachtet werden. Das betrifft zum Beispiel Fahrzeuge des St. Georg, des Schauspiels, des Zoos, aber auch der Kommunalunternehmen innerhalb der L-Gruppe.

So gesehen ist die Stadtreinigung so etwa wie der Vorreiter in Leipzig.

Aber selbst wenn Leipzig keine Förderung für den Einbau von Abbiegeassistenen bekommen sollte, hält OBM Burkhard Jung das Geld nicht für schlecht angelegt: „Für eine Nachrüstung fallen in der Regel Kosten von durchschnittlich ca. 3.000 Euro an. Eine Förderung beträgt maximal 80 % ODER 1.500 Euro der Kosten für die Nachrüstung eines Bestandsfahrzeuges oder der zusätzlichen Ausstattung eines Neufahrzeuges. Dies bedeutet zunächst Mehrkosten, die jedoch im Vergleich zum dadurch möglichen ,Mehr an Sicherheit‘ letztlich auch mehr als gerechtfertigt sind.“

Stadtrat fragt, Verwaltung antwortet: Wohnungsbau, Abbiegeassistenten und Nachtwölfe + Video

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